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October 1530.
schwyl"), der an Hans Knonaucr verliehen ist; 7. den Kelnhof zu Kilchberg, den Haus Sennhauscr innehat;8. die demselben verliehene Hube; 9. den Kelnhof zu Jonschwhl, zur Hälfte dem Jos Lümmler, die andere Hälftedem Kilian Gremminger geliehen; 10. zu Wülfikon den Hof, den Hans Nosenstiel besitzt; 11. Snter's Güt-chen, von dem Gleichen beworben; 12. den Hof Riedern; 13. den Kelnhof zu Niederglatt. — Diese Höfe undGüter ertragen jährlich: An Kernen 100'/z (Mt.); Haber 43 Malter; Fasen 34 Malter; Geld 21 Pfund10 Schilling 6 Pfenning; Eier 700; Hühner 44; Tagwen 5; Werch 7 Kloben. Macht an Hauptgut iuGulden 3840 Gulden. 5. Das Uebrige, nämlich das Schloß und Amt Jberg, das Haus und Amt und dieGerichte zu Schwarzenbach, zu beiden „Stätten" Algetshausen, die Gerichte zu Ober-Utzwyl, die halben Gerichtezu Nieder-Utzwyl, die Gerichte zu Flawyl und zu Burgau, und alles was das Gotteshaus innerhalb der Graf-schaft in denselben hat; ferner die Gerichte zu Honberg, zu Jonschwhl und Kilchberg, die Weiher zu Jgenthal ,und auf dem Bocksberg, samt allen anhangenden Herrlichkeiten und Nutzungen, die das Gotteshaus bisherbesessen, und die zusammen jährlich etwa 340 Stück (Gulden) abgeworfen, hat man den Toggenburgern zukaufen bewilligt zu dem Anschlag auf 9000 und „etliche hundert" Gulden*). 6. Hiegegen machen sie geltend,daß die Häuser ganz baufällig und werthlos seien, sodaß man sie kaum geschenkt annehmen würde; daß dieGerichte gar keinen Nutzen abwerfen, und man viel mehr Kosten damit habe, als die Nutzung ertrage; daßdie Einkünfte aus den Zehnten durch die Pflicht, die Pfarrer zu erhalten, bedeutend geschmälert werden ; endlichdaß der Bezug aller Nutzungen mit großen Kosten für die Amtleute verbunden sei; daß also im Ganzen derErtrag nicht einmal die Hälfte des genannten Hauptguts erreiche. 7. Mit Rücksicht auf den eingetretenenAbgang und das hohe Bitten, Ermahnen und Erbieten der Toggenburger hat man nach vielem Markten aufGefallen der Obern die Sache um 0000 Gulden „dargeschlagcn" und der Bezahlung beider Summen halb,die zusammen 15000 Gulden ausmachen, eine bestimmte Abrede getroffen (deren Wortlaut in Beilageresp. 15 s zu finden ist). 8. Des Schlosses Jberg halb ist ausdrücklich anbedungen, daß die Toggenburgerdasselbe in guten Ehren halten und gemäß dem Burg- und Landrecht den IV Orten als offenes Haus jeder-zeit einräumen sollen. 9. Was an Freveln, Bußen, Zinsen, Steuern, Zehnten, Schulden und andern For-derungen dem Gotteshaus bis auf diesen Tag verfallen und ansstänvig ist, soll mit einziger Ausnahme derheurigen Nutzung der vorbehaltenen Höfe und Güter in dem Kaufpreis von 6000 Gulden inbegriffen sein;dagegen hat die Grafschaft alle Besoldungen, Dienstgelder, Kosten und Schulden des Gotteshauses auf sichzu nehmen und zu bezahlen, desgleichen alle Pfarrer auf ihre Kosten zu versehen und das Gotteshaus derenzu entheben, (eS) daneben auch gegen denen, die an die Weiher oder Anderes Ansprüche erhöben, zu ver-treten; sie soll das Gotteshaus um keinerlei Nachwnhrschaft und Ersatz für Mängel und Abgang an Güternoder Zinsen, die (der) Batzenheider (Bruder des Abtes Kilian) verkauft oder ablösen lassen, oder wegen andererDinge ersuchen, sondern sich an dem jetzt geschehenen Kaufe ohne Wejteres genügen lassen. 10. DemGotteshaus soll sie zur Einbringung der ihm vorbehaltenen Nutzungen treulich beholfen sein. II. Ferner isteinbedungen und von den Toggenburgern förmlich versprochen, daß sie in Fällen, wo die GottcshauslcuteGefangene durch die Gerichte der Grafschaft nach Oberberg oder anderswohin abführen würden, ihnen das inkeiner Weise wehren und sich der Gefangenen, auch wenn dieselben um Recht anrufen sollten, gar nicht an-nehmen sollen. 12. Darauf hat man verabschiedet, diese Dinge allseitig an die Herren und Obern zu
0 Die bezüglichen Rödel geben 97V1 Gulden an.