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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
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October 1530.

413.

Z-rciliurg. 1539, 24. und 25. October.

Kantonsarchiv Frcibura: RatPbuch Nr. »S.

I. (24. October). Die Genfer danken znm höchsten für ihre Errettung (und bemerken?),daß manmin Herren wölt bezalen, nämlich xl°" kr(onen); das ander, daß man wölt die Jenfer irs kosten(s) ersehen;das dritt, sölt man artikcl sehen; das beschall)."

II. (25. October). Die Genfer wiederholen ihr Anbringen vor Rüthen und Bürgern. Sie werden nachBern gewiesen.

Es ist namentlich Nr. 417 zu vergleichen.

414.

Nein. 1539, 25. und 26. October.

SitMtslll'chlv Vei'n: Nathsbuch Nr. 227, 7,. 88, vi, 92.

I. Boten von Zürich und Basel stellen das Ansuchen um Beitritt zu dem Bnrgrecht mit dem Land-grafen von Hessen.

II. (26. Oct.) Dieselben wiederholen ihren Vortrag vor dem großen Rath und wünschen, daß manans Martini wenigstens eine Botschaft nach Basel sende, wo der Handel beschlossen werden solle.

III. Antwort: Man bleibe bei dem früher gefaßten Beschluß, wolle aber eine Botschaft nach Baselsenden.

415.

Mrich. 1539, 26. October (Mittwoch vor Simonis und Inda).

Staatsarchiv Zürich! Acte» Thurga». Staatsarchiv Born: Allgcm, -idg-n. Atsch. <z<z. 5?i.

I. Eine Botschaft der Thnrganer bittet Näthe und Bürger, ihnen zu der Bezahlung der 1000 Guldenzu verhelfen, die ihnen in dem hier gemachten Vertrag gesprochen worden. Nachdem sie einige Zeit zugewartet,und täglich neue Kosten auflaufen, könnten sie das Geld nicht länger entbehren, und hätten sie weiteren Un-willen zu besorgen, wenn ihnen nicht förderlich geholfen würde.

II. Darauf haben die Näthe beschlossen, die 800 Gulden van den 10 Klöstern im Thurgan zu nehmen;der Landvogt soll die Theilnng nach Maßgabe des Vermögens besorgen und mit allem Ernst verschaffen, daßdie Summe in spätestens vierzehn Tagen zu seinen Händen erlegt und dann hicher gefertigt würde. DenEdellenten wird der 200 Gulden wegen, die sie laut Vertrag zu geben haben, geschrieben, sie sollen das Geld