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Oktober 1530.
leistung haben gelangen können, wie aber die Sache jetzt eine andere Gestalt gewonnen, so daß man hoffendürfe, es werde nicht nur diese Zweiung in der Lehre abgestellt, sondern bei den Fürsten auch guter Willegefunden, sich auf ein Verständniß einzulassen. Denn Graf Albrecht von Mansfeld habe, zwar ohne Auftrag,in der letzten Zeit mit den Botschaften etlicher Fürsten zu Augsburg geredet in der Meinung, ob nicht das,was zu Schmalkalden mißlungen, nochmals in Verhandlung genommen werden könnte; darauf sei ihm erwidertworden, es lasse sich zwar immer noch ansehen, daß zwischen ihnen und ihren Anhängern auf der einen, unddem Churfürsten (von Sachsen) und seinen Mitverwandten ans der andern Seite, einiges Mißverständnis;(„schweyung") obwalte; doch wissen sie, daß ihre Herren und Andere immer bereit und willig gewesen wären,dem Churfürsten und seinem Anhang nach Vermögen gute Freundschaft zu beweisen; sie haben zwar jetzt keinebezügliche Befehle, seien indeß der Hoffnung, daß ihre Herren in einer solchen Angelegenheit nichts würdenfehlen lassen; diese Eröffnung sei dann von den sächsischen Rüthen gar freundlich aufgenommen und bei allemVorbehalt betreffend einen „Versprach" die Meinung ausgesprochen worden, daß die christliche und brüderlicheTreue gegenseitige Hülfe zur Pflicht mache, weil die Verfolgung aus gleichen Ursachen geschähe und alle träfe :c.2. Nach diesem habe der Graf von Mansfeld auch mit den hessischen Rüthen und den Votschaften der Städteunterhandelt für den Fall, daß Gewalt zu besorgen wäre, und auf Gefallen ihrer Fürsten und Herren habendieselben folgende Abrede getroffen: Daß der Churfürst in Dänemark, Preußen, Lübeck, Hamburg, Lüneburg w.,die von Nürnberg mit den Städten ihrer Landesgegend („art"), Ulm desgleichen, und Straßburg mit seinenVerwandten*) unterhandeln sollen, wie eine Vereinigung gemacht werden könnte, und wessen sich jeder Theilvon dem andern getrösten dürfte; sobald man hierüber im Reinen wäre, müßte von wenigen Personen einegelegene Malstatt**) gewählt und mit Vollmacht der Herren und Obern die Sache beschlossen werden. Dabeisei verabredet, daß der Churfürst mit einer Anzahl Pferde, die er unterhalten könnte, bereit sein müßte; GrasAlbrecht habe in Aussicht gestellt, mit 3000 Gulden, welche die Städte erlegen würden, 2000 Pferde zugewinnen, die Jahr und Tag auf seinen Befehl warten und im Nothfall zu einem bescheidenen Solde dienenwürden, wie und wo man sie brauchte; weil aber die Städte Bedenken tragen, mit Reutern zu handeln***), sosollte der Churfürst gegen eine Zahlung von ihrer Seite eine bestimmte Anzahl Pferde werben, die sich ihmzu beliebigem Dienst verschreiben müßten, und die Städte würden die Besoldung einer Anzahl auf n. Monateübernehmen. Weil hingegen die Fürsten Mangel an Fußkncchtcn haben, wie die Städte an Reutern, so wäreauch festzusetzen, wie das nöthige Fußvolk aufgebracht werden könnte. 3. Wenn diese Unterhandlung Fortganggewönne, so würde dies allen Christen zu großer Stärkung gereichen, der Gegenpartei etwelchen Schrecken ein-flößen und vielleicht zur Folge haben, daß sie desto eher nichts Nnfriedliches anfingen, weßhalb solches nichtverachtet oder aufgeschoben werden sollte. Wenn nämlich irgend einer der protestirendcn Stände überzogen
*) Ein unten besprochenes Schreiben über den gleichen Gegenstand gibt an mehreren Stellen nähere Angaben; hier: „alsden Eidgnossen und denen so in dem burgkrecht by einander wären."
**) „nmb Frankfurt oder Nürenberg".
***) „Nun wißte er Graf Albrecht wol, so die von Stetten bemelte riiter in irem »amen bestellen sollten, daß sy sich mit deinwartgelt und besoldung etwas vil schwerer wurden machen, dann so sy von dein Churfürsten angsnocht wurden, deßhalb, so erwissen mächt, dz uns von Stetten hiemit gedient wurde, wellt er by dem Churfürsten understan zuo wegen ze pringen, dz erbenannte anzal rüter in synem namen mit einem wartgelt, so wir von Stetten geben sollten, bestellen solt lassen, mit dein gedingdz sy sinen churfnrstl. Gnaden oder wem er die znoschigken wurde, nmb ein lydlichen soldc, als r oder rj guldin j monat uffein pserdt znoziechen und dienen sollten" :c.