Octobcr 1530.
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des geflissensten bitten, den guten Willen zu würdigen, den es im Nothfall gerne bewiesen Hütte, desgleichendns eidgenössische Herkommen, und es in diesem Vertrage nicht auszuschließen, sondern nachträglich darein zubegreifen, :c.
Eine genaue Datirnng ist uns, weil sich im Bcrucr Archiv nichts Entsprechendes finden ließ, nicht möglich.
— Einen oder zwei Tage später muß nach der oben gezeigten Quelle der gleiche Vortrag in Fr ei barg an-gebracht worden sein, was wir nur beiläufig bemerklich machen.
412.
Zürich. 1530, 24. October.
Staatsarchiv Zürich: Acten NeligionSsachen. H
„Instruction und befelch, was der best wys Cunrat Zwick, unser lieber ratsfründ, in namcn unser, burger-meisters und rats der statt Costanz by unfern getrüwcn liebe» Mitbürgern von Zürich handle» soll." (22. Oct.,Stadtarchiv Cvnstanz.) '
I. 1. Nach Ansagung freundlicher Dienste soll er zu verstehen geben, wie man Kundschaft habe, daß„Renhart" Göldlin zu Augsburg gesehen worden, ohne daß man wisse, was er handle; es gehe aber dorteine Sage, daß ein Lucerner da sei, der ausgebe, daß die V Orte sich des Genfer Handels und deren vonBern nicht annehmen werden. 2. Sodann soll er den Abschied über die Religion, wie der Kaiser ihn gestellt,aber noch nicht förmlich eröffnet habe, indem etwas, jedoch nicht mildernd, geändert sein soll, anziehen unddarthun, was daraus zu schließen sei, nämlich, daß allen denjenigen, die des göttlichen Wortes begierig, nichtnur unwiederbringlicher Schaden an ihren Gütern, an Obrigkeit und Ehren, sondern auch und zwar der größte,an ihren Seelen zustoßen würde, wenn dieser Abschied zur Vollziehung käme, und der Glanz des göttlichenWortes wiederum verdunkelt, die göttliche Gnade und Gunst von den christlichen Städten („uns") abgewendet,und also Seele und Leib, Ehre und Gut zu Grunde gerichtet würden. 3. Er soll ausführen, daß diese Sachezwar rauh und schwer, und die Macht der Welt, die dem göttlichen Wort und der Ehre des Sohnes Gottes,wenn nicht mit Worten, doch mit unlüugbarcn Thaten widerstehe, den Christgläubige» an zeitlichem Vermögenweit überlegen, dennoch aber gewiß sei, daß Gott und sein Sohn Christus mit einem Wink oder Wort alleWelt zu Grund richten und die Fürsten der Finsternis; erlegen könne und gewiß auch werde, wofern man alleHoffnung auf ihn setze und seinem Wort gehorsam folge, wcßhalb alle Sorge dem Herrn zu befehlen, unddarnach rechtzeitige („zeitliche") Vorsicht so viel möglich nicht zu versäumen sei. Darum sei er abgeordnet, »msamt „ihnen" (den geheimen Rüthen von Zürich) von einiger „Vorsehung" zu reden und eine „Verfassung zustellen", welche man dann auch den Mitbürgern von Bern und andern Verwandten vorlegen und mit ihnenvereinbaren möchte, damit, wenn je der Gcgcntheil etwas Thätlichcs unternehmen wollte, jedermann wüßte,wessen er sich zum Andern versehen dürfte, wo man angreifen und handeln sollte, und nicht erst bei vorhan-dener Roth sich rüsten könnte.
II. 1. Hienach soll er zu erkennen geben, wie die protestircnden Chnrfürsten, Fürsten und Städte aufdem früher zu Schmalkalden gehalteneu Tage in der Materie des Sacramentcs, mehr in den Worten zwar alsim Grund, zerfallen und zwiespältig geworden und deßhalb zu keinem Verständnis; über gegenseitige Hülfe-