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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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October 1530.

<tt aus dem Zürcher Abschied, dem dagegen « und in fehlen. Dem Verncr mangeln i, I, 24, 6,i», <ss ?c., dem Frcibnrger und dem Solothurner «I, q .'c., dem letztern auch u», dem Schwyzer <zs, i,4, dem Schaffhanser lt>, vru, zc.; der Basler hat nur v, tl, Iiff», und Note », 3.

Zu z». 1530, 7. October. Bern an Zürich, (auch Basel, Solothurn, Lucern). Obwohl jetzt durch einenKrieg beschäftigt, sei man doch Willens, den angesetzten Tag in Baden zu besuchen, weßhalb man Zürich bitte,seine Botschaft auch dahin zu fertigen und dies den andern Orten wie früher kund zu thnn, damit alle, wennnicht auf den 9., doch spätestens ans den 10. oder 11. d. Abends in Baden eintreffen können, da die Nothdurft

solches erheische. St. A. Bern: T-Utsch Misjive» 8. 781. St. A. Zürich: A. II. Capp. Krieg.

Zu t» möge man folgende Acten beachten:

1) In dem Span zwischen den Städten Zürich, Bern, Basel, Mühlhauscn »c. und den drei OrtenLucern, Schwyz und Unterwalden, die Zahlung der Kriegskosten betreffend, haben die Boten der fünf Schied-orte keine Mühe gespart, um ihn gütlich beizulegen. Nachdem man beide Parteien mit Klagen und Antwortenverhört, hat man sich der Gesandten der drei Orte vermächtigt (und erkannt), daß sie das gesprochene Geldden Städten ohne alle Vorbehalte und Bedingungen übergeben, was dann geschehen ist, und daß beide Parteiendie Bünde und den Landfrieden treulich halten sollen; wenn dann eine Partei die andere des Rechten nichtentlassen wollte, so soll das nach Vorschrift der Bünde an die Hand genommen werden. Man richtet aber anbeide Theile die dringlichste Bitte, einander des Vergangenen wegen nicht zu beklagen, sondern alles aufzuhebenund einander hinfür alle Freundschaft und Liebe zu beweisen, waS zur Wohlfahrt der Eidgenossenschaft dienenwerde; das soll auch jeder Bote treulich an seine Herren bringen. s. A. Freiburg: WsH. Vd. 12.

2) 1530, 17. October. Bern an Stürler (in Baden). Antwort auf dessen Bericht. Man bedanre,daß die drei Orte Lncern, Schwyz und Unterwalden die Sache so lange verschleppen und die Zusagen, die sieFreiburg und Solothurn gegeben, so wenig beachten, von dem Landfrieden und den bezüglichen Urtheilcn zuschweigen; doch wolle man bis Donstag warten; wenn das Geld dann ohne Vorbehalte erlegt werde, so solles zu Händen der sechs Städte angenommen und nach Aarau gefertigt und für die Theilnng ein besondererTag der christlichen Städte dahin angesetzt werden; geschehe die Zahlung nicht, so habe der Bote zu erklären,daß man bei dem Frieden und dm Sprüchen bleiben und den Proviant abstricken wolle.

St. A. Bern: T-ntsch Miss. 8. 777.

3) Das Basler Exemplar hat eine Copie der an Baden abgegebenen Quittung, die von je einem Botender drei Städte Zürich, Bern und Basel besiegelt wurde.

Zu n. 1530, 17. October (Montag nach Galli), Klingnau. Hans Grebel, Vogt, an Zürich. HansLang, Schneider von Zurzach, habe letzthin zu Baden geredet, M. Ulrich Zwingli habe eine Kuh geschändet,und ebenso seine Anhänger ?c. Das habe er, der Vogt, den Boten von Zürich angezeigt und den Lang ver-haftet und wolle denselben auf nächsten Mittwoch vor Gericht stellen; sei dieser Tag nicht gelegen, so mögeZürich einen andern Tag wählen. St. Ä. Zürich: Ä. R-lig. Schmähungen.

407.

Genf (im Lager). 1530, 15. October.

Archive Freilmrg und Bcr».

Verhandlungen über die Fricdensbedingnngen mit Saboyen. Vgl. Nr. 400.

Den Hauptact bildet ohne Zweifel der folgende:

1)Vereinbarung und beratschlachnng mincr Herren der drycr Stetten der artiklcn und mittlen, mit undin denen sy zwüschen dem Herzogen und der statt Jens sampt inen den beiden stetten Bern und Frybnrg zemittlen bewilligen, uf wider hinder sich bringen." (Actum xv Octobris im Lager, Anno zc. xxx°).