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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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October 1530.

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«K. Abermals wird allerlei geredet betreffend die Flüchtigen und Vertriebenen von Wyl; da Zürich bemerkt,daß für die Rothweiler noch nichts gethan worden sei, erwidert Lncern, daß die Obern sich von der Sachenicht abziehen werden, wenn die von Wyl ein sicheres Geleit zum Recht und an ihr Gewahrsam zurück erhalten,sondern nnverweilt ihre Botschaft abordnen wollen, laut des vorigen Abschieds. Das sollen die Voten vonZürich treulich heimbringen und darin handeln, damit die guten Leute zu Frieden und Ruhe kommen,i. Nach mancherlei Reden über den Prädicanten zu Döttingen ist den Boten von Zürich aufgetragen, denHandel an ihre Obern zu berichten und sie zu bitten, daß sie um des Friedens willen jenen Prädicantenwegweisen, indem diejenigen, welche nicht in Klingnau zur Kirche gehen wollen, in dem nahe gelegenen Täger-feldcn das Gotteswort hören können. 8. 1. Schultheiß Golder von Lncern zieht an, daß es seinen Obernzustünde, jetzt die Hauptniannschaft in St. Gallen zu besetzen; sie werden aber berichtet, daß die Gotteshans-leutc einige Artikel aufgestellt haben, in welchen ein Hauptmann sich ihnen gleichförmig machen sollte; damitseien sie aber nicht einverstanden; darum bittet er, man möchte sie den Hauptmann einsetzen und regierenlassen wie von Alter her; er werde jedoch die Leute bei ihren Artikeln bleiben lassen gemäß dem Landfrieden.Heimzubringen.- 2. Zürich und Glarus sollen Lncern ohne Verzug antworten, damit es den Hauptmannverordnen undhinauf fertigen" möge, weil jetztdie Zeit" so kurz ist. t. Zürich soll auch unverzüglich anLucern schreiben, ob es denen von Wyl das Geleit geben wolle oder nicht.

». 1530, 21. October, Baden. Die (einzeln genannten) Boten von Bern, Glarns, Basel, Svlothnrn,Schaffhausen, Appenzell und Mühlhausen an Zürich. Der Zeiger dieses Briefes, Hans Lang von Tügerfelden,samt seiner Freundschaft habe vorgebracht, wie Hans Lang von Znrzach wegen einiger ungeschickten Redenüber Zürich ,c. in dessen schwere Ungnade gefallen sei und deßhalb zu Klingnau gesangen liege, und dieBoten ernstlich und dringend angerufen, demselben eineFürschrift" z» gewähren. Man habe zwar an solchen,(Reden) nicht viel Gefallen, vernehme aber, wie er, von Wein gefüllt, so daß er nicht mehrum sich sclbs"gewußt :c., durch Etliche gereizt worden, im klebrigen immer einer der Ersten gewesen sei, der am Gottes-wort und der evangelischen Wahrheit gehangen, dies auch häufig übel entgolten und sich allezeit wohl undehrlich betragen habe; darum bitte man Zürich angelegentlich, denselben in Gnaden zu bedenken, ihm zuverzeihen und von dem Landvogt, dem er heute als malesizisch zugeschickt werde, dessen Ledigung auszuwirken,in Betracht der Umstände, in denen er seine Aeußernngen gethan. ... St. A. Zürich: A. n. a°pp. Kn-q.

v» Der Instruction der Basler Botschaft ist folgende Weisung beigegeben:

Der Bote soll mit dem von'Zürich reden, man hielte für gut, daß beide Städte nochmals mit Bernunterhandeln würden, ob es nicht (doch) noch in das Bnrgrecht mit dem Landgrafen eintreten wollte, in Betrachtdaß es in, Fall der Roth die Vetheiligten doch nicht verlassen würde, und sein bezügliches Erbieten demSinne des Burgrechts ganz gleich sei. Wenn es sich aber nicht dazu entschließen könnte, so sollte man esbitten, wenigstens den Tag zu besuchen, auf dem die Sache erledigt werde, damit der Schein vermieden würde,daß man in dieser Frage getheilt sei. Sofern der Bote von Zürich diesen Antrag billigt, möchte man wün-schen, daß beide deßhalb nach Bern gingen; inwandern Fall soll dies dem Boten von Bern in den Abschiedtiesetzt und der Tag dabei genannt werden, damit Bern beförderlich darüber rathschlage und antworte. Dadieses christliche Verständnis; der Vereinnng mit Frankreich und dergleichen gar nicht gleich sei, so glaube manübrigens, Bern hätte wohl Gewalt, es ohne die (Zustimmung der) Landschaft anzunehmen. Endlich soll derBote sich erkundigen, ob die andern Städte den Tag in Basel oder in Straßbnrg halten wollen; da» Letzteremöchte man dem' Landgrafen wohl zu Gefallen thnn. ^ wsch-idM,-.-,,.