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October 1530.
man, da der Abt umsonst aufgesucht worden, dem Landvogt befohlen, beide Siegel zu seinen Händen zu nehmen,und beschlossen, auf nächstem Tage in der Sache weiter z» handeln. 2. Später hat man auch die Verant-wortung des Abtes angehört und dieselbe genügend erfunden, hierauf Antwort gefordert, ob er die Siegeldem Landvogt übergeben und sich auskaufen lassen wolle; er erklärt jedoch, das Siegel der Abtei nicht vonHänden geben und über die Ausrichtung weitern Rath einholen zu wollen. Heimzubringen und auf nächstemTage Antwort zu geben, was man thun wolle, wenn der Abt sich länger widersetzen sollte, I. ThomasWellenberg, Vater des Abtes von Rheinau, erscheint abermals mit der Bitte, man möchte den Abt und Con-vent in das Kloster zurückkehren und die Verwaltung wieder übernehmen lassen, indem sie dann jährlich gewissen-haft den Eidgenossen Rechnung ablegen wollten. Antwort: Da man das Vermögen des Gotteshauses nichtkenne, so solle er auf den nächsten Tag die Rödel über dessen Einkünfte, Gülten, Zinse und Zehuten den Eid-genossen vorlegen, um desto besser in der Sache handeln zu können; auch soll er einstweilen seinen Proces;zu Nothweil einstellen und jenen Tag erwarten. Heimzubringen. It. Die V Orte beschweren sich darüber, daßlaut Bericht des Vogtes im Rheinthal allerlei Unordnungen in der Gerichtsbarkeit einschleichen; so haben ihndie obern Rheinthaler aufgefordert, über jemand zu richten, aber nicht eröffnen wollen, was derselbe gefrevelthabe; da er nun nicht habe urtheilen mögen, so habe Zürich eine Botschaft geschickt, um den Proceß abzuthun.Man findet, daß die andern Orte in ihren Rechten durch ein solches Verfahren unbillig beeinträchtigt werden.Dcßhalb wird beschlossen, dies heimzubringen und ans dem nächsten Tag Antwort zu geben, wie man sich indieseln und andern dergleichen Händeln verhalten wolle. I. Bei der letzten Jahrrechnung zu Baden wurdenverschiedene Geschäfte in den Abschied genommen, um auf dem folgenden Tage darüber Antwort zu geben,was (jetzt) aber nicht geschehen ist. Daher wird beschlossen, es solle jedes Ort jenen Abschied wieder zuHänden nehmen und über folgende Artikel die Boten zum nächsten Tag iustruiren: 1. betreffend SebastianHofer von Gachnang; 2. das Begehren der VWe, ihnen Korn, Wein, Haber und anderes um den drittenTheil billiger anzuschlagen, als sonst; 3. die im Rheinthal erlaufenen Kosten wegen des Ammanns von Lust-nau; 4. Abzug der Steuer von denen im Rheinthal wegen Auslagen für Büchsenpulver; 5. die Appellationzwischen Hans Schach und seiner Schwester, vormals Nonne zu Königsfelden; 6. die Aussteuer zweier Kloster-frauen von Hermatschwyl. Nachdem die sechs Orte (V Orte mit Freiburg) sich mit einander berathenhaben, wie sie sich in Betreff der Klöster im Thurgau und in den andern gemeinen Vogtcien Verhalten wollen,damit von den Gütern derselben nichts abhanden komme, ferner über die thurgauischcn Artikel, welche Zürichfrüher vorgelegt, beschließen die V Orte, einen Tag zu Lucern auf Montag vor Martini (7. November) zuhalten, um darüber zu rathschlageu und ihren Entschluß nach Freiburg zu melden, um dann ans dem nächstenTage einstimmig handeln zu können, i». Die Beschwörung der Bünde wird wieder augezogen als ein Mittel,Friede und Einigkeit herzustellen. Da jedoch die Boten hierüber leinen Befehl haben und die Jahreszeit zueiner solchen Handlung nicht mehr bequem ist, so soll auf dem nächsten Tage festgesetzt werden, wie weit mandie Sache verschieben könne; man soll aber auch erklären, welche Orte dem einen oder andern nicht schwörenwollen, damit sich jedes mit der Abordnung von Botschaften darnach zu richten wisse. «». Da Lucern, Schwyzund Unterwalden die erkannten Kriegskosten an Zürich, Bern, Basel und ihre „Zugehörigen" entrichtet habe»,so stellen die Nathsbotcn der fünf Schiedorte die dringende Bitte, es möchten nun beide Parteien den etwavorhandenen Unwillen ablegen und einander fortan in allen Dingen Freundschaft erweisen, wie die frommenAltvordern, damit Friede, Ruhe und Einigkeit in der Eidgenossenschaft bleiben mögen. I». Für alle un-erledigt gebliebenen Geschäfte wird ein Tag nach Baden angesetzt ans St. Othmarstag (16. November).