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Qctober 1530.
405.
Freilmrg. 1580, 13. October.
Kantonsarchiv Freibnrg: Rathsbuch Nr. «s.
1. Eine Botschaft der V Orte äußert ihr Bedanern über (den Krieg mit Genf) und erklärt, wie sieverhindert worden (einen Aufbruch zu machen?), indem die Mahnung auf eine weitere Mahnung verweise,die ihnen aber nicht zugekommen sei. Sie erbieten sich nun, gerne zu thnn, was sie Gutes in der Sachehandeln können. II. „Ist inen gewilfarct." III. „In das feld (zno schriben), daß si den Eidgnossen, so siguots erbieten, (inen) nlltzig verwysen." «.
400.
Baden. 1530, 13. October f. (Donstag vor S. Gallen Tag f.).
Staatsarchiv Lnccrn: Allgein. Abschiede I. 1. k. 241. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Vd. 10, s. 302.
Staatsarchiv Bern: Allg-m. eidgeu. Absch. 00. S5S. Kailtonsarchiv Frcil'nrg: Absch. Bd. 12. Kantonsarchiv Solothnrn: Absch. Vd. is.
Kantousarchiv Dchasfhanscn: Abschiede. Kantonsarchiv TchN>>»z: Abschiede. Kantonsarchiv Basel: Abschiede.
Gesandte: Zürich. Hans Schweizer, Pannerherr; Hans Edlibach, Scckelmeister. Bern. Peter Stürler,Venner. Lncern. Hans Golder, alt-Schultheiß. Uri. Hans Brügger, Pannerherr. Schwyz. Jacoban der Rüti. Unterivnlden. Hans Amstein, Nmmann. Zug. Ulrich Staub. Glarns. Jacob Meyer (?).Basel. Bernhard Meyer. Freiburg. HanS Lanther. Solothuru. Konrad Glutz. Schaffhausen.Hans Peyer, Bürgermeister. Appenzell. Ulrich Broger, Ammann; alt-Landschreiber (Zidlcr). Mühlhausen.Bernhard Brunner, Stadtschrciber. — E. A. A. IG. 350.
t». 1. Die Rathsboten von Zürich, Bern, Glarus und Solothurn begehren Antwort über die vomletzten Tag zu Baden in den Abschied genommenen Artikel, welche sie zwischen den Gerichtsherren, Klöstern undEdlen im Thurgau und deren Unterthanen daselbst vermittelt und aufgestellt haben; sie bitten nochmals, dieselbenzu bestätigen und aufzurichten, da sie besorgen, daß große Unruhe und Zwietracht entstanden wäre, wenn sie nichtgemittelt und solche Artikel errichtet Hütten. 2. Die sechs andern Orte erwidern, sie haben darüber noch nichtrathschlagen können; denn zwei bis drei Tage nach dem Empfang der Artikel sei die Mahnung Berns einge-troffen; zudem seien die Obern der Ansicht, daß man vorerst über die eigenen Angelegenheiten sich vereinbarensollte; sie haben zwar mit Wohlgefallen vernommen, daß die Cdelleute, Gerichtsherren und Klöster im Thurgaumit den Unterthanen verglichen seien, und haben dann in Brunnen getagt wegen der Mahnung Berns; sie habenübrigens, da Bern, Freiburg und Solothurn mit ihren „Zeichen" im Felde stehen, vorausgesetzt, daß dieseOrte den gegenwärtigen Tag nicht besuchen würden, sich deßhalb entschlossen, ebenfalls wegzubleiben und demLandvogt zu Baden aufgetragen, sie zu entschuldigen, wenn andere Orte doch erscheinen sollten; erst durch dasausdrückliche Gesuch Berns seien sie bewogen worden, hieher zu kommen; dieses späten Entschlusses wegen seiensie jetzt ohne Vollmachten. 3. Die vier Orte geben sich mit dieser freundlichen Antwort zufrieden, empfehlenihnen aber nochmals dringend, das Geschäft in den Abschied zu nehmen und bei den Obern auszuwirken, daß