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zu ] / 2 Morgen für Kraut anzuweisen; doch hat dieser diePflanzen in dem ihm jedes Jahr angewiesenen Felde selbstzu stecken.
8. Die Waldenser versprechen ihre Scheuern zur Unter-bringung der Schafe im Winter, nebst Streustroh; auch fürden Fall, dass Lindheimer im Frankfurter Walde seine Herdeweiden Hesse.
9. Wollen die Waldenser noch angrenzendes wüstes Landausroden, dann steht es ihnen frei. — Lindheimer versprichtden Waldensern 20 Mltr. Samenkorn zu leihen, die sie imnächsten Jahre in natura wieder abtragen wollen. Auch sagter ihnen 600 Bund Stroh zum bauen ihrer Baracken zu, dieer dann während der drei Jahre, in denen er die Schafweidenoch hat, zurückerhalten soll."
Dadurch war also der Gundhof den Waldensern auf8 Jahre verpachtet; sie waren einfach an die Stelle desLindheimer getreten. Da aber dem Valkenier besonders daranlag, die Flüchtlinge an den ihnen angewiesenen Plätzen auflängere Zeit, ja für die Dauer zu halten, so macht er am20. August 1699 eine Vorstellung, dass den Waldensern derGundhof als Zins- oder Erbleihgut auf ewige Zeiten verliehen,dass ihre Abgaben in Geld und Getreide genau bestimmt, unddie Ausdehnung der Felder und die Lehensabhängigkeitendieses besagten Hofes geregelt würden. Daraufhin ordnet dieRentkammer am 25. August an, dass die Verbriefungen überden Hof auszufertigen seien.
Der Pächter Lindheimer, der vorher den Hof durch einenVerwalter bewirthschaften liess, hatte sich verpflichtet, denWaldensern das zum Bau ihrer Hütten erforderliche Stroh zuliefern. Trotzdem liess er es vom Hofe fortschaffen, als geradedie Flüchtlinge beim Einbruch des Winters sich nothdürftigeWohnungen herrichten wollten. Jean Balcet und Jean Gigasreichen deshalb Beschwerde ein, worauf am 23. November 1699die Verfügung getroffen wird, dass das Fortschaffen (desStrohes) unterbleiben müsse, und das schon weggeführte Strohwieder in gleicher Menge ersetzt werden solle.
Die Waldenser verbrachten nun den Winter in den vonihnen errichteten Hütten; andere wieder hatten in Mörfelden