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Octobcr 1530.
antwnrt gäben, aber unser» Mitbürgern von Fryburg undcr ondcrn morten also geschriben: „Und dwyl ußursach des gloubens uns nit will siicgklich sin, kriegshändel ze rieben zc." Was dise wort mit inen tragint,mögent ir als die hochverstündigen lychtlich ermessen . . . Wir haben auch daruf den schidlüten, die im seidsind, die ivarnnng von Basel znogeschriben und sy trnngenlich. ankert, kurz cntschaft zc geben zc. Ouch habenwir spächer nsgeschickt, pittende üch, deßglychen ouch ze thuond und besonders in die Etsch (sie), dardurch die r'" ziechensöllent, und was üch je begegnet, uns nit verhalten, wöllent wir hinwiderrnn ouch thuon."
St. A. Zürich! A. Bern. — St. A. Bern: Teutsch Misjiven 8. 7tS—7Ü0.
4) 1530, 10. Octobcr, 9 Uhr Morgens. Bern an die Hanptlente. Antwort ans ihr Schreiben vom9. October 7 Uhr Morgens und den Brief von Caspar von Mülinen. Was darauf zu erwidern wäre, habeman schon geschrieben und lasse es dabei bleiben, auch bei dem gestern um 6 Uhr Abends abgegangenen (Befehl).Ueb'er die Anzeige, daß Dörfer verbrannt worden, und die Mannschaft sich nicht meistern lasse, habe man großesBedauern, und namentlich darüber, daß die Frcibnrgcr so jämmerlich mit den armen Leuten verfahren; dcßhalbhabe man dringlich und ernstlich an Freiburg geschrieben. Man gebiete nun nochmals, mit allem Fleiß undstrenger Strafe darob zu halten, daß der Unschuldigen verschont und niemand geschädigt werde; wollten aberetliche, viele oder wenige, „große oder kleine", nicht gehorsam sein, so sollen sie aufgezeichnet werden, damit mansie nach der Heimkehr strafen könne, zc. St. A. B-mi Teutsch Miss. s. ?S2, ms.
5) 1530, 9. Octobcr, 11 Uhr Mittags. Bern an die Hanptlente. Abschriftlich«: Mittheilung der Ant-wort auf das ihnen bekannte Schreiben des Herzogs von Savoyen, und Auftrag, dem vorausgegangenen Befehlenachzukommen. ib. m«.
6) 1530, 12. Octobcr, Bern. „Glnudo von Montcnach (hat) anzöigt, daß in Burgund niemands ufsye dann ctlich edellüt allenthalben har, (dann) etlich inen zuogscit, all rich zc machen, (und) sye wol ze ver-mnoten, der Herzog Hab kein schuld daran; der Herr von Mion(?) in Savoy erhebt nß gheiß (des von) Lasarra;das parlemcnt (Hab) angesechcn, wann sy widcrkommcn, (sy) inzlegen." — Folgen Angaben über den Herrnvon St. Martin, Ungehorsam der Knechte, Verwüstungen, zc. R°thsb>«ch ssr, x. vi, vs.
7) 1530, 12. Octobcr. 1. „Des Herren von Lascrra eefrouw (Helena von Dicßbach) hat ininen Herrendie Herrschaft L. antragen, (nämlich?) die (ober?) Herrschaft, und (begert?), sy in iren schirm ze »einen." (Am13. Oct. wiederholt). Es wurde dann ins Feld geschrieben, wenn Freiburg und Solothurn zu der Einnahmevon Lasarra einwilligen, so möge dieselbe vollzogen werden, sonst aber nicht. 2. Dem Herrn von Blonaywird ein Schirmbrief bewilligt, auch ein Bote mit hölzerner Büchse. üb. v2, os.
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S1. Ilbttt. 1530, 11. October (Dienstag vor S. Gallen Tag).
.Staatsarchiv Zürich: Abi St. Gull, gedruckte Dommeuten-Sammlung.
Spruch von Hauptmann und Rüthen der Landschaft St. Gallen. I. 1. Der Schaffner des Gotteshauseszu St. Gallen, Hieronymus Schobinger, hat geklagt gegen Heini Rusch bon Gcißcrwald und einige andere(genannte) Inhaber dortiger Güter: Obwohl diese Höfe früher dem Abt dem St. Gallen die Zehnten gegeben,wollen sie solche ihm doch nicht weiter verabfolgen, als sie vermeinen schuldig zu sein; da nun die Vcrkommniß(vom Mai d. I.) vorschreibe, daß jedermann dem Gotteshaus die bisher schuldigen Abgaben entrichten solle,so bitte er die Gegenpartei, von ihrem Vorhaben abzustehen; widrigenfalls hoffe er, daß sie mit dem Rechtdazu gewiesen werde. 2. Darauf antworten die Gegner, sie hatten sieh einer solchen Klage nicht versehen, :c.Nun haben sie zu erinnern, daß sie und ihre Vordem an die Pfarre Gossa» gehört, und daß Abt Gotthard