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September 1530.
damit jedermann „Gleiches geschehe", sollen die Wirthe zn Stadt nnd Land auf eine Maß nicht mehr als2 Heller schlagen, jedoch Fuhrlohn, Umgeld und Böspfennig nach örtlichem Brauch dorhin dazu gerechnet.2. Den Rebleuten ist zu schreiben, sie sollen den Wein an Orten verkaufen, wo sie sich mit Korn versehenkönnen; denn wo Mangel einträte, und sie den Wein anderswohin führten, wo sie kein Korn erhalten, sowurden ihnen die drei Städte wahrscheinlich kein Korn werden lassen, sondern sie dahin weisen, wo sie denWein absetzen. 3. Freiburg ersucht man schriftlich, den Schlag des Korns auch anzunehmen, damit derselbedesto leichter zu behaupten wäre, und es Hinwider den Wein für den festgesetzten Preis bekommen könnte.4. An die Neuenburger schreibt man, sie möchten den Schlag des Weines auch annehmen, um dagegen beidem freien Kornkauf zu bleiben; denn thäten sie es nicht, so behalte man sich vor, ihnen kein Korn zu verab-folgen. !». Des „kleinen Guts" ist verabredet, daß die fremden nnd heimischen Metzger oder andere Leute,die große „Schweigen-Schweine" aufkaufen, das nicht mehr thun, sondern einzig auf freien Märkten kaufen,was sie an ihrem Wohnort verkaufen, nnd damit keinen Fürkauf treiben sollen, und damit das beobachtetwerde, so sollen an jedem Ort, wo solche Märkte sind, zwei ehrbare Männer darüber wachen und den Kauf-leuten gelehrte Eide abnehmen, daß sie dieser Verordnung nachkommen wollen. — Deßhalb wird nach Zürich,Basel, Freiburg, Constanz und Wallis warnungsweise geschrieben, wie jeder Bote zu sagen weiß.
1) In dem Ausschreiben (23. September) wird als Veranlassung ctwelcher Unwille angeführt, der in denAemter» Nidan, Erlach und andern Gegenden über den Kornschlag walte, weil man den Wein doch theuergebe» lasse. - St. A. Bern: Teutsch Miss. 8. 0S5.
2) Das bezügliche Schreiben an Freiburg, das den ganzen Abschied resumirt, ist erhalten imK. A. Frcibnrg: A. ^Ilniras tdclür-Uos, dcßgleichcn im St. A. Bern: Tentsche Miss. 8. 695, 696.
3) Das für Zürich, Constanz, Basel, Wallis, Schaff Hansen und St. Gallen bestimmteConecpt haben ebenfalls die Berner Deutsch Missivcn, 8. 697, 698.
Bezügliche Ausschreiben an die Herrschaften Mnrten, Erlach nnd Nidan, urnt. mnt. auch an Neuen-stadt, folgen dort nach.
397.
Bern und Freiliurg. 1539, 28. September f.
'Archive Bern und Frciburg.
Verhandlungen über die Kriegsanstalten gegen Genf.
Es sind hierüber nur folgende Acten vorhanden:
1) 1530, 23. September, Bern. 1. Caspar von Mülinen zeigt an, was er zn Genf nnd bei demHerzog gehandelt. 2. Der Bote von Genf eröffnet seine Befehle und legt Briefe ein, die „allen Handel ent-halten." 3. Auf morgen an die Bürger zu bringen. 4. An den Herzog zn schreiben, man verwundere sichüber seine Rüstung, um Genf zu bekriegen. 5. Es soll eine Botschaft zum Herzog gehen. Freibnrg wirdeingeladen, auch Boten zu senden. 6. Die Genfer sind zn ermahnen, den Gefangenen loszulassen und mit derBürgschaft sich zu begnügen. . Rachsbuch ssr, p. s; w.