September 1530.
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300.
Schiinins. 1530, 19. September (Montag nach des hl. Kreuzes Tag zu Herbst).
Staatsarchiv Zürich: Tschad. Absch. Sammlung Bd. o, Nr. I.iv.
Tag der zwei Orte Schwyz und Glarus.
1- Die Amtleute im Aargau und Znrichgebiet bleiben schuldig: An Kernen 100 Mütt wenigerViertel; an Haber 4 Malter 2Vierling; an Roggen 17'/z Mütt; an „Vasmus" 15 Mütt 2 Vrlg. 2. Da-gegen bleibt die gnädige Frau schuldig: Dem Schultheiß von Lenzbnrg für baare Auslagen an Geld 69 Pfund10 Schilling 2 Pfenning; der Amtmännin oon Zürich 27 Pfd. 17 Schl. 7 Hlr.; den Handwcrks-lenten in Zürich 9 Pfd. 3 '/z Schl. 3. Der Ammann Nadler bleibt nach aller Rechnung schuldig 204 Pfd..wobei sein Lohn abgezogen ist. 4. Die Einnahmen betragen 472 Pfd. 4'/, Schl., die Ausgaben dagegen400 Pfd. 9 Schl. Also Wehrcinnahme 1l Pfd. 10 Schl. 5. Niehstand in diesem Jahr: 7 „Vaselrosse",23 Kühe, 20 junge und alte Rinder. 0 verkaufte Rinder sind noch nicht bezahlt. 6 Rinder sind „unnützworden".
301.
Bern. 1530, 20. September.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr. Süo, >>. soa.
I. Boten von Freibnrg und Solothnrn stellen im Namen ihrer Herren die Bitte, den Orten, diedas Friedgeld noch nicht erlegt haben, nochmals einige Frist zu gewähren; sie gedenken dahin zu reiten undhoffen dann zu erwirken, daß das Geld bezahlt werde. II. Antwort: Man wolle dieses Anbringen demgroßen Rath vorlegen und verhören, was in Zürich deßhalb gehandelt worden, da man eine gemeinsameBerathung veranstaltet habe, weil (die Eidgenossen) trotz dein an sie erlassenen freundlichen Schreiben nichtsbezahlt haben; indessen habe man nichts einzuwenden, wenn die Boten etwas Gutes erreichen.
1530, 19. September, Freiburg. Auf den Bericht Hans Lanthers (ab dem Tag zu Baden) werdennach Bern verordnet: Lanther, P. Ammann und N. Wclliard, nach Lucern der alte Seckclmeister (LorenzBrandenburger). Rathsbuch Nr. «s.