September 1530. 707
Worte Gottes werden müßte. Dorum bitten sie, die Thurgauer dahin zn ocrmögcn, daß sie sich eine Weilegedulden ?c.
2. Darauf hat man die Gesandten der Thurgauer vorberufen, ihnen diese Umstünde vorgehalten und siedes nltcrernstlichsten crmahnt und zu bewegen versucht, den Abschied an ihre Gemeinden zu bringen und dieBcsicgelung zu erwarten, aber nicht mehr erreicht, als daß sie über ihre Kosten klagen, an die ihnen ertheiltcnZusagen erinnern und unterthünigst bitten, ihnen einen besiegelten Abschied zu geben; wenn die Gemeinden einenAufschub bewilligen, so seien sie dessen zufrieden.
3. Bei solcher Sachlage hat Zürich dieses Begehren nicht abweisen wollen, sondern samt Glarusentsprochen. Dann, hat es die Boten von Bern gebeten, dies zum besten aufzunehmen und bei ihren Obernnach Vermögen zn rechtfertigen (folgt eine Reihe von bekannten Motiven); es bitte dieselben, sich aller Liebe undFreundschaft von ihm zu versehen und keinem Versuche, „wegken zwischen inen ze stecken", Folge zu geben;Hinwider gedenke es jederzeit treulich Leib und Gut für Bern einzusetzen, zc. w. — Dieses freundliche Erbietenwird bestens verdankt und alles Gute verheißen, dann aber weiter bemerkt, die Boten haben keine Gewalt, etwasabzuschließen oder endgültig zuzusagen, bis die Sache an die Theilsgenossen im Thurgau gelangt sei; wenndaher Zürich den Abschied besiegle und daran eine Zusage knüpfe, so solle es Bern damit nicht verpflichten;denn weil die Thurgauer nicht nachgeben, so wolle es ohne die andern Eidgenossen auch nichts zugesagt haben.Die Boten wünschen endlich, daß beide Parteien ermahnt werden, fortan ruhig bei dem Vertrage zu bleiben w.
4. In diesem Sinne haben dann Räthc und Burger mit beiden Parteien reden lassen und ihnen ernstlichzugesprochen (folgt die ganze Phraseologie), worauf sie den vier Orten für die gehabte Mühe den höchsten Dankerstattet und guten Gehorsam verheißen haben.
5. Nach dem Imbiß erscheinen die Thurgauer nochmals vor den Boten der drei Orte und eröffnen nachBezeugung ihres Dankes den Wunsch, die 1000 Gulden, die man ihnen zugesagt, beförderlich zu empfangen,da sie viel schuldig seien. Da man hierüber noch keinen Bescheid weiß, und namentlich die Gesandten von Bern"och nichts versprechen tonnen, so hat man die Thurgauer mit guten Worten vertröstet und die Sache in denAbschied genommen, um sich auf den nächsten Tag zu berathen, wie man sie befriedigen wolle, „dann je keinsfirens deßhalb mer bi inen sin wirt."
K. „Es habend unser Eidgnossen von Bern angezogen, wiewol sy mit anders wissind, dann (daß) syouch Herren im Thurgöw sigint und deßhalb ouch billich zum abscheid berüeft worden wärind, diewil sy ouchetwas in entpfelch gehebt, mit den partigen zuo reden, das zuo friden und ruowen nit undienstlich; so aberunser Eidgnossen von Zürich den abscheid Hütt für sich selbs, ircn unbefragt (da sy doch nit wissen möchten wie)gemacht, liessind sy es gcschechen, köndent aber darbt anders nit gedenken, dann daß aller kost, fliß, müeg undarbeit, den si bishar über dise fach vcrwendt, vergebens und umbsust und des ends kein dank wäre, das sydennocht billich bedurte. Und als aber die selben u. E. von Zürich solichs ufs aller gelimpflichcst vcrantwurtet,daß es nämlich us keiner Verachtung noch arger unfründlicher, sonder ganz guoter Meinung, dwil es sich ebenspat in (den) tag verzogen und sy wol gedacht, daß die Kotten von Bern nundalamer gern heim wärind,im besten beschechen, und nemlich den partigen eins und gnuog gefeit, dermaß daß sy in Hoffnung, sy disembetrag güetlich geleben und witer unruoiv nit zno ersorgen wäre; da so habcnt es unser Eidgnossen von Berngüetlich hieby bcliben lassen, doch daß inen, wie die partigen abgescheiden, in gcschrift geben werde, ire Herrendes mögen berichten, guoter Hoffnung, dieselben solichs alles im besten nfncmen und den biderwen lüten zuobestätigung vilgemelten betrags zum früntlichsten bcholfen sin und sy keiner dingen entgelten lassen werdint."
Die Berner Abschiede-Sammlung hat diese zweite Nedaction. — Zu vergleichen ist eventuell die BernerInstruction, U. 14, 15.
Zn I». 1) Die zweite Nedaction dieses Abschieds erwähnt im Znsammenhang mit dem im Texte Gesagtennoch andere Momente: Daß Lucern, Schwyz und Untcrwalden das Friedgeld noch nicht erlegt haben, und daßder Kaiser an Zürich ernstlich geschrieben, es solle dem Bischof und den Domherren von Constanz das Ihrigefolgen lassen (Copie auf diesem Tage den Berncr Gesandten zugestellt). Um sich über diese beiden Händel zu