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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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September 1530.

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drei Orten solcher Bescheid würde; wenn dieselben cin die sechs Städte insgesamt oder jede besonders etwaszn fordern hätten, so sollten sie an Ort' und Enden Recht suchen, wie die geschwornen Bünde es zugeben;demnach seien sie einer andern Antwort gewärtig, da sie wohl wissen, daß die Obern an solchem Bescheidgroßes Mißfallen Hütten; wenn aber nichts weiter erhältlich sei, so Wollen sie dies hinter sich bringen. 5. Wassonst in der Sache geredet und gehandelt worden ist, wissen die Boten wohl weiter zu sagen. K. Nachdemauf letzter Jahrrechnung zu Baden einige Artikel in den Abschied genommen worden, um auf gegenwärtigemTag darüber zu antworten, wird jetzt abgeredet, die Boten ans den nächsten Tag darüber zn instruiren.

^ ^ fehlen im Bcrner Exemplar.

Zu Vielleicht gab Bern zu dieser Verhandlung Anstoß, indem es seine Boten beauftragte, Zürichzu einem Anzug zu bewegen. Dieselben hatten überdies Befehl, mit denen von Zürich nach Mellingen zu reiten,um auch da zu verschaffen, daß die Wiedertäufer nicht geduldet würden, :c. St. A. Bern: Jnstruct. », n, is.

Zu »I. Bc<n gab der am 12. September verordneten Botschaft eine Instruction, in welcher dessen Stellungzu dieser Angelegenheit nochmals erörtert wurde; die sechs Orte sollten des dringlichsten ersucht werden, zuglauben, daß es unter den waltenden Umständen nicht möglich gewesen sei, zu andern (den Obrigkeiten günstigern)Artikeln zu gelangen, und um der Ruhe willen cin Opfer zu bringen. St. A. B -m: Jnstrua. o. iso, is.

Zu S sind folgende Acten bemcrkenswerth:

1) 1530, 16. September (Freitag vor Matthäi). Zürich an die christlichen (eidg.) Burgebstädte. Mansetze voraus, daß sie wissen, was ans dein letzten Tage in Zürich der 2500 Kronen wegen, die von den V Ortenuuf Johanni hätten bezahlt werden sollen, beschlossen worden. Da nun letztere, ungeachtet des von Brunnenaus gegen Bern schriftlich gethanen Versprechens, das Geld auf Montag vor Crncis (12. September) ohneVorbehalt zn erlegen, Einwände und Bedingungen machen . . ., so habe die Botschaft von Zürich unvcrrichtetcrSache von Baden heimkehren müssen, und weil die Städte so unbillig und schimpflich aufgehalten werden, sohabe man für nothwendig erachtet, einen eiligen Vurgertng in Aarau anzusetzen und zwar auf Montag nachMatthäi (26. September). Man bitte und mahne sie nun ernstlich und dringend, denselben zu besuchen und denBotschaften Vollmacht zu geben, vermöge des Landfriedens alles zn beschließen, was die Umstände erfordern, sei esmit Abschlag des Proviants oder auf andere Weise, wozu man göttliches Recht, Glimpf und Fug habe. . . .

St. A. Zürich: Mssiven. K. A. Schaffhausen: Corr.

2) 1530, 16. September (Freitag nach Eraltationis Crncis), Baden. Venner Peter Stürler an dieBoten von Zürich und Bern, die zu Baden gewesen, jetzt in Zürich. Nach ihrer gestrigen Abreise habe er sichMühe gegeben und mit den Rathsboten von Uri und Zug ernstlich geredet, daß sie allen möglichen Fleißankehren sollten, den Boten von Lucern, Schwyz und Untcrwalden freundlich vorzustellen, welchen großen Un-willen die Herren von Zürich und Bern über die von ihnen gegebene Antwort haben werden, und wasdaraus folgen könnte, und sie dcßhalb anzugehen, um der Ruhe und Einigkeit willen ihren Antheil auch gütlichzu erlegen. Daraus haben die Boten der zwei Orte diejenigen der drei andern Orte aus heute Morgen zusammen-bernfcn, ernstlich mit ihnen gehandelt und darnach die Antwort gebracht, sie seien jetzt der unbezwcifclten Hoff-nung, daß dieselben auf dem nächsten Tag ihr Geld auch erlegen werden, auch versprochen, mittlerzeit mit Briefenund Botschaften dermaßen an die drei Orte zu werben, daß solches hoffentlich ohne alle Vorbehalte geschehe.Hicnach haben sie ihn (Stürler) gebeten, dafür zu wirken, daß man auf der andern Seite nichts Thätlichesvornehme; darum bitte er nun, daß die Boten Zürich bewegen möchten, gütlich den nächsten Tag zu erwarten;er werde nun beförderlich heimreitcn und dies den Obern anzeigen, in der Hoffnung, daß sie ebenfalls nochinnehalten werden; denn er traue den zwei Orten zu, daß sie nichts versäumen werden, damit die übrigen dasGeld ohne Eintrag entrichten. St. A. Zürich: A. II. Capp. Krieg.