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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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September 1530.

die sich daselbst versammeln sollen, ungeachtet schriftlicher Ausforderung, sie zu strafen und zu vertreiben, dulde,sodaß sie dort in großen Schaaren zusammenkommen; deßhalb stellen die Boten das ernstliche Begehreu,daß der Landvogt angewiesen werde, solche Täufer zu strafen und wegzuweisen, da man sie nicht länger duldenkönnte. 2. Darauf hat nun der Landvogt geantwortet: So viel er vernommen, sei allerdings ein Volk von3400, die sich etwa in den Aemtcrn versammeln; es haben bisher aber nur 7 sich taufen lassen, die andernhören (bloß?) den Predigten zu. Sobald er das Schreiben von Zürich erhalten, habe er sie beobachten lassen; die-selben haben ihm aber Vorstellungen gemacht, daß gemäß dem Landfrieden kein Theil dem andern in seinemGlauben anfechten noch strafen solle; darum habe er sie dabei bleiben lassen, um vorerst den Bescheid der Obernzu vernehmen. Heimzubringen und auf nächstem Tage darüber Antwort zu geben, damit die Sache nicht indenlaugen Winkel" gestellt werde. I». Zürich begehrt Antwort über die auf dem letzten Tage von denFreien Aemtern aufgelegten Artikel betreffend die Bestrafung von Lastern, den Bezug der Geldbußen durchden Laudvogt, den Zehnten, die Kernengültcn w. Nochmals heimzubringen, da nicht alle Boten darüberinstruirt sind. «. Da der Laudvogt in den Aemtern die Anzeige macht, daß Einer von Hitzkirch einenMarchstein, welcher zwischen Mcyenberg, Muri und Hitzkirch aufgestellt gewesen, ausgegraben und unter eineScheune vermauert habe, und um Weisung ansucht, wie er denselben bestrafen solle, so wird ihm aufgetragen,sich über die Sache näher zu erkundigen und auf deni nächste» Tag Bericht zu erstatten, wo dann jeder BoteBefehl haben soll, wie der Beklagte zu strafen sei. 1. Da dieser Tag von Zürich augesetzt worden, someldet es jetzt samt Bern, Glarus und Solothuru, es sei dies geschehen wegen des Unwillens und Spanszwischen den Geineinden im Thurgan und den dortigen Gerichtsherreu, Edelleuten und Klöstern. Vermöge desLandfriedens, auch auf Befehl der übrigen Orte, und um Empörung und Krieg zu verhindern, haben sie (dievier Orte) nun einige Artikel zwischen den Parteien festgestellt, womit die Gerichtsherren zufrieden wären;sie bitten um deren Bestätigung durch die Eidgenossen. 2. Antwort der sechs Orte: Sie haben dazu keinenAuftrag oder Vollmacht gegeben, sondern von Baden aus einen Boten nach Frauenfeld geschickt mit dem Befehl,den vier Orten anzuzeigen, daß die Obern nichts anderes begehren, als jedermann zu seinen Rechten zu ver-helfen, ohne Eintrag an den Gerechtigkeiten und Freiheiten der Obern*); die Artikel selbst betreffend habendie Boten nur Vollmacht sie anzuhören; wenn ihnen dieselben schriftlich übergeben werden, so wollen sie solchegern heimbringen. 3. Die Boten der vier Orte erwidern: Zürich werde die Artikel jedem Orte zuschickenund dann einen andern Tag ansetzen; sie bitten also die sechs Orte freundlich, denselben auch zu besuchen undüber die Artikel endliche Antwort zu geben, v. 1. Bern stellt im Namen der sechs Städte das Begehren,daß die V Orte die gesprochenen Kosten ausrichten wollen, worauf Lucern, Schwyz und Obwaldcn antworten:Weil der Landfriede an ihnen in einigen Artikeln nicht gehalten werde, weßhalb sie Recht begehreu, so wollensie zuvor darüber einen Spruch haben, ehe sie das Geld bezahlen, inzwischen aber ihren Antheil zu Rechterlegen. 2. Uri und Zug wollen auf das freundliche Schreiben von Bern das Geld geben, guter Hoffnung,man werde ihnen den Landfrieden halten. 3. Der Lnndvogt von Baden berichtet, daß Nidwaldeu seineu Theilbei ihm hinterlegt habe, mit dem Auftrag, denselben zu verabfolgen, wenn die andern Orte gemeinsam oderzur Mehrheit das Geld erlegten, indem die Obern deßwegen keinen Krieg haben wollen. 4. Darauf ant-worten Zürich und Bern, sie Hütten nicht erwartet, daß ihnen auf das freundliche Schreiben Berns von den

*) Eine Bestätigung dieser Angabe findet sich in den ans vorgekommenen Acten nicht; indessen verweisen wir zu allfälligwünschbarer Anknüpfung aus den Eingang von Nr. 303,