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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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September 1530.

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setzen. (2.) Der Bote soll anzeigen, was die Zürcher kürzlich zu Bern gehandelt der Thurgauer, der Söldeund der Klostergüter wegen, und wie sich Bern in der Sache verhalte. (3.) Auch soll er sich erkundigen, obdie Eidgenossen den Tag in Zürich besuchen werden oder nicht.

Die Abscudung wurde am 29. August beschlossen laut Nathsbnch.

382.

Bern. 1539, 1. und 2. September.

Staatsarchiv Bern: Instructionen 15. 21>. Nathsbnch Nr. 22V, p. 242k».

Verhandlungen mit einer Botschaft von Wallis. (Tagbestimmung für einen Marchuntergang in derVogtei Acten). I». (Beschwerde über die flüchtigen Oberländer Welti Schund und IV. Rieder; Erörterungihrer Mitschuld an dem Aufruhr). Verhörung der schriftlichen Entschuldigung des Fiscals von Sitten(über ärgerliche Reden?) und Ermahnung an Wallis, denselben kraft des Landfriedens zu bestrafen, unterMittheilung der eingezogenen Kundschaften. «I. Die Boten haben angezeigt, daß ihre Herren (vor zehn Tagen)schon zum dritten Mal von den V Orten um treues Aufsehen gemahnt worden seien. Das erscheint nunbefremdlich, da weder Bern noch Zürich die Absicht hegen, die V Orte oder Wallis zu überziehen, den Fallausgenommen, daß ihnen selbst Gewalt widerführe; wenn die V Orte sich weigern, die Kriegskosten zu zahlen, sowürde man ihnen (nur) den Proviant abschlagen laut des Landfriedens; man hoffe aber zuversichtlich, daß dasGeld erlegt werde, wie einige Orte es jüngst versprochen haben, und daß diese die andern bewegen werden,das auch zu thun; man ersuche auch die Walliser, darauf hinzuwirken, v. Ablehnung des Verdachtes, daßder feile Kauf gegen Wallis gesperrt sei, mit Hinweisung auf die Uebereinkunft der vier Städte. L. Ver-theidigung der gegen die Salzausfuhr getroffenen Maßregeln. K. (Bannwarte und Hüter der Weinberge inAelen). I». (Aendcrung des Beschlusses unter a). I. Vorwürfe über die am letzten Montag in Wallisgehaltene Musterung, mit der Ermahnung, falschen Gerüchten nicht so leichthin Glauben zu schenken; denn imFall eines Aufbruches würde man den Ehren gemäß einen Ueberfall nicht ohne Warnung' (Absage) thun.Ii.» Was mit den Boten sonst geredet worden, wissen sie wohl znerzählen".

Für unsere Sammlung hätten streng genommen nur v, «I, k und ! berücksichtigt werden sollen; dahersind die übrigen Artikel nur angedeutet.

383.

Zürich. 1539, 1- bis 9. September (Aus St. Bereuen Tag f.).

Staatsarchiv Znrich: Acten Thurgan. Kantonsarchiv Solothnrn: Abschiede Bd. 13.

Tag der vier Orte Zürich, Bern (Bernhard Tillmann; Hans Franz Nägeli), Glarus und Solo-thurn.