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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
Seite
754
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August 1530,

Der Abschied ist nur im ersten und letzten Blatt erhalten. Von den Rechnungen selbst sind nur diegewöhnlichen (resp. modificirten) Schlußsätze übrig:Und ist der kastenzins an allen dingen abgezogen. Istalles Berner maß und wärung." Vcrmuthlich kamen auch andere Geschäfte vor.

380.

Brunnen. 1530, 30. August.

Kantoxöarchiv Tchw>>z: Abschied-.

Tag der V Orte. ». Da derselbe angesetzt ist zur Berathuug wegen desFriedgclds" der 2500Kronen, so werden zunächst die deßhalb eingelaugten (allerlei") Briefe und die zu Bern gefallene Antwortverhört. Bei der Eröffnung der Instructionen zeigt sich dann, daß jeder Theil bei der zu Bern gegebenenErklärung geblieben ist. Damit aber hierin keine Zwietracht spürbar werde, verabredet man, den Handel noch-mals treulich heimzubringen, und hat jeder Theil den andern gebeten, sich so viel möglich seiner Antwort an-zuschließen. Um indessen die Zuschriften von Bern nicht unbeantwortet zu lassen, wird Schwhz beauftragt,im Namen aller V Orte freundlich zu danken für die ihren Boten zu Bern erwiesenen Ehren und dabei zusagen, es sei noch nicht möglich gewesen, das Geschäft zu endlichem Entscheid an die höchsten Gewalten zubringen, was Bern nicht zu Argem deuten möchte; man werde aber bis zu dem nach Baden angesetzten Tagedas Geld erlegen, wie man sich bereits erboten, und dann bestimmte Antwort geben. Wenn jedoch ein Ortzu einem solchen Schreiben nicht stimmen will, so soll es das bis Donstag Abends schriftlich nach Schwyzverkünden (seine Nennung verweigern?). I». 1. Betreffend den zuerst nach Zürich, jetzt aber nach Baden an-beraumten Tag erachten die Voten für rüthlich, ihn zu besuchen, um des Geldes wegen sich zu erklären. 2. Dadie Klöster zur Sprache kommen, so soll jedes Ort seine Boten instrniren, der Städte Meinung anzuhören,damit man sich weiter zu berathcn wisse, v. Nach Verhörung der Zuschriften. derBürgerschaft" ab demTag in Zürich an die III Orte und die von Rapperswyl, betreffend den Handel desPfaffen" Schindler zuWeesen, hat man Schwyz beauftragt, derselben Namens der III Orte wieder zu schreiben, mit der freundlichenErmahnung, die Sache bei dem gefallenen Urtheil bleiben zu lassen, w. Das ist auch den Rapperswylernanzuzeigen.

381.

Lucern. 1530, a. Ende August?

KantonSarchiv Freiburg: Jnstruct. Bd. I. iso.

Ein Gesandter von Freiburg Lorenz Brandenburger. soll (I.) zum allersrcundlichsteu bitten,das Geld nach Inhalt des Friedens zu erlegen und deßhalb keinen Krieg anzufangen, in Betracht der möglichenFolgen für die Eidgenossenschaft. Wenn aber jemand unternähme, Lucern (sie") von seinem Eigenthumund vom Glauben zu drängen, so würde Freiburg gemäß dem Bündniß und Burgrecht Leib und Gut zu ihm