746
August 1530.
wenn das erschreckende Unternehmen der Thnrgauer Fortgang haben sollte; dainit nun dieses frevelhafte Beginnen,diese plötzliche Empörung gehindert würde, bitte man Zürich angelegentlich, durch schnelle Baten oder Briefeoder sonstwie ernstlich mit denselben zu verschaffen, daß sie für einmal ruhig bleiben und keine Gewalt brauchenbis ans den nächsten Tag; weil man nämlich mit den V Orten gütlich so viel erreicht, daß man hoffen dürfe,sie werden beförderlich die 2500 Kronen an dem bestimmten Ort erlegen, so wolle man sich gegen die Thurgnnerder erlittenen Kosten wegen so verhalten, daß es eher zur Ruhe als zum Unfrieden dienen werde; wenn sie abernicht ruhig blieben, so würde man sich anders entschließen. Dies habe man eilends berichten wollen, damitZürich sie von ihrem gewaltthätigcn Vorhaben abmahnen könne, indem man nicht zweifle, daß es selbst zur Er-haltung des Friedens geneigt sei. St. A. Zürich: A. Thurgau. — St. A. Bern: Zeutsch Miss. s. SbS, S5S.
2) 1530, 26. August. Bern an die Gerichtshcrren im Thurgau. Vorstellung der großen Mühe, welchedie vier Orte in den Angelegenheiten der Thnrgauer angewendet, und ernstliches Begehren, daß der Spruchderselben angenommen werde, zc. „Und darum so lassend üch (so) wenig gelt gar nüt rnwen, dann es vilwnger, es gange über das guot, dann über den lyb; ob gott will, werdend ir dcß in ander weg wol ergeht; wirwellend üch ouch hiemit znogesagt und versprochen haben, daß es üch noch üwern nachkamen an üwern gcrechtig-keiten und fryhciten keinen Nachteil noch inbruch gebären soll, deß ir üch frölich verscchcn mögend und dest licht-licher uns hierin willfarcn." Begehren schriftlicher Antwort. St. «. B«n: Zeutsch Miss. s. ssr, sso.
37<;.
Bellet)!». 1530, 26. Augllst.
älalltottsarchiv AreibttVg: Urk. Savoyeu; Acten Savoyeu.
t». Bestätigung der älteren Bündnißvertrüge zwischen dem Herzog von Savoyen und der StadtFreiburg. I». Festsetzung eines maelrm vivviuli für die beidseitigen Angehörigen und Unterthanen. —S. Beilage I» (n »nd 6).
1) 1530, 2. September, Freiburg. Nachdem der Herzog die zu Romont beschlossenen Artikel an-genommen hat, sind die Briefe durch die Vcnncr besiegelt worden, jedoch nur mit dem „Sccret", weil der Herzogdas kleine Siegel (angehängt) hat. Die Nutzung ist den Venncrn zuerkannt. Alles mit Gunst und Willender Burger. Rathsbuch Nr. as.
2) 1530, 2. September, Freibnrg. Schultheiß, kleiner und großer Rath verzichten auf alle Ansprüche,die sie wegen des Schiedsprnches zwischen dein Herzog von Savoyen und den zwei Städten Bern und Freiburgje an den Grafen Johann von Greyers erheben könnten, nnd deßglcichcn auf das Recht, das sie bei demGouverneur der Waat gefordert hatten, it. Ä. Freiburg: Perg. Urkunde mit dem Siegel der Stadt; ib. Miss. B. IX und X. bSa.
377.
Solothuru. 1530, 27. August (Samstag »ach Bartholomäi).
Staatsarchiv Zürich: Acten Thurgau. äkatttvtlöarchiv Solotlittrn: Abschiede Bd. 16.
>. Eine Gesandtschaft von Zürich erinnert die Näthe mündlich nnd schriftlich an die Beschwerden derThnrgauer gegen ihre Gerichtshcrren, betreffend die Kosten des Aufbruchs des Glaubens halb, die Leibeigen-