August 1530.
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kommen anzuschließen, damit die vier Städte „an Einem Seil ziehen", da sonst alles vergeblich wäre. «R. End-lich ist erwogen worden, das; auf dem Lande „mächtige Haufen kleinen Guts" erzogen werden, »voraus ebendie großen Theurungen entstanden. Svlothurn soll die deßhalb getroffene Ordnung hervorsuchcu und denandern drei Städten beförderlich Abschriften zufertigen lassen.
Zu tl. 1530, 3. September. Bern an Freiburg. 1. Auf den lctztgcmachten Abschied der drei Städtein Betreff des Korns und Weins ?c. habe es noch keine Antwort gegeben; da man nach seiner Entschließungsich richten müsse, so gebe man zu bedenken, daß die zu gut des armen Mannes getroffene Ordnung beifreiem Verkehr sich nicht behaupten lasse, wenn Freiburg sie nicht auch beobachte; man wolle es also gewarnthaben, daß man ihm den freien Kornkanf abstricken werde, wenn es derselben nicht beitrete; deßhalb begehreman schriftliche Antwort. 2. Die berührte Verordnung betreffend das „kleine Gut" habe Solothurn abschriftlichmitgetheilt, und ans dessen Wunsch gebe man hicmit Nachricht, „nämlich daß ein jeder, der einen ganzen buwhat, drißig schwin; der so einen halben buw besitzt, fünfzechne oder zwenzig, und der übrigen hindcrsnßen jederfünf oder zechen schwin und darüber nit haben sollend noch erzüchcn, und der fascl und das, so in die hüscrgemetzget wirt, harin ouch begriffen sin." Das lasse man sich gefallen und sei also mit Solothurn darin ein-hellig, werde es auch den Angehörigen verkünden und halten.
K. A. Freiburg: A. Bern. — St. A. Bern: Teutsch Miss. 8. 266—263.
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Bern. 1530, (25. und) 26. August.
Staatsarchiv Zürich ! Acic» Thurgau. Staatsarchiv Bcr» - Instructionen, t>, Rathsbuch Nr! sss, p, 2SI, ss?, sss.
1. Nach Anhörung des Vortrages der Boten von Zürich, betreffend die Beschwerde der Thurgauer,des Kostens halb, den dieselben im Zug nach Cappel erlitten, und den Abschied von dem letzten Burgcrtagin Zürich haben sich Schultheiß, Räthe und Burger, des Friedens und der Ruhe wegen, und um damit Auf-ruhr zu vermeiden, zu nachfolgender Meinung entschlossen: Wenn es Zürich ebenso wohl gefalle, so wollen sieden Thurgaucrn für den geforderten Kosten 800 Gulden zu geben zugesagt haben und zwar auf den nächstendeßhalb angesetzten Tag, und damit die Gerichtsherren im Thurga» ihren Theil, nämlich 400 Gl., darangeben, werden sie durch eine freundliche Zuschrift darum ersucht, guter Hoffnung, daß sie sich nicht widersetzenwerden; es soll dies aber so verstanden sein, daß solches in Zukunft niemanden Nachtheil an seinen Gerech-tigkeiten und Freiheiten „gebären" solle. 2. Ueber die Leibeigenschaft und die Fälle, deren die Thurgauerentladen zu werden begehren, will man dem Boten, der auf den nächsten Tag nach Zürich reiten wird,Befehl geben. 3. Betreffend die „zwölf Mann" im Thurgau ist man bestimmt des Willens und der Meinung,daß dieselben auf dem nächsten Synodus gänzlich beseitigt und an ihrer Statt ein Chorgericht, auch Aufsehergesetzt werden, welche die offenen Laster dein Chorgericht anzeigen und „christliche Warnung thun" sollen, unddamit ein solches Chorgcricht „freundlich" gesetzt würde, begehren meine Herren, dazu berufen zu werden,damit sie ihre Botschaft auch dahin verordnen und abfertigen könnten.
Aus den vorliegenden Acten sind hier folgende beizustehen :
1) 1530, 25. August, 1 Uhr Nachmittags. Bern an Zürich. Heute habe man den Vortrag der Botenvon Zürich und den ihnen nachgeschickten Brief, betreffend die Thurgauer, angehört, über diese Nachricht großesMißfallen empfunden und eingesehen, daß große Unruhe, Zwietracht und verderblicher Schaden zu besorgen sei,
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