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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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August 1530.

Vorbehalte machen, dieselben fallen zu lassen und nach Laut des Landfriedens die Kosten einfach zu zahlen; denndie Einwendungen, welche Luccrn, Schwyz und Obwalden erheben, berühren Bern und andere Städte, denendas Geld gehöre, gar nicht, da diese kein Recht verweigert haben. Wenn sich aber die genannten Orte derst. gallischen Gotteshausleuie oder anderer Sachen wegen zu beschweren haben, so wolle man dann keine Mühesparen, solche Späne gütlich zu vertragen und alles zu thnn, was billig sei. Man gedenke auch den V Orlendeßhalb weiter zu schreiben, in der Hoffnung, daß es fruchten werde. 2. Der angezogenen Schimpf- undScheltworte halb wolle man thnn, was sich gebühre, indem mau erwarte, daß die V Orte auch nichts ver-säumen.

1) Das Berner Rathsbuch (22. Aug.) spricht auch von einer Freibnrger Botschaft, die zu frenndlichenEntschlüssen in dieser Angelegenheit rieth und fortgesetzte Vermittlung anerbot. Die Antwort, die mit einerDanksagung für Freiburg begleitet war, wurde am 23. August gegeben.

Wir lassen noch einige bezügliche Acten folgen:

2) 1530, 22. Angust, Bern. Die Boten der V Orte klagen über die Antworten, die sie ans Tagen erhalten,z. B. der Vogteicn halb. Aus guter Kundschaft haben sie vernommen, daß Zwingli auf der Canzel gesprochen,es habe viel Arbeit gekostet, die Götzen zu vertilgen; auch seien in den Ländern viele arme redliche Leute, diedas (Evangelium) gern annähmen; aber die Böswichte und Vcrräther seien immer dagegen. Sic bitten, solchemvorzubeugen, da Krieg daraus entstehen könnte, obwohl sie nicht jenes Pfaffen wegen zu kriegen gedenken, sondernnur Recht begehren. Daß Voten zum Kaiser geschickt worden seien, um ein Büudniß zu schließen, sei eineschändliche Lüge, u. s. f. Für Lucern, Schwyz und Obwalden wird geklagt über den Handel betreffend denAbt von St. Gallen, und über Zwingli beigefügt, daß er gesagt, man sollte ausbrechen, um den Armen zuHülfe zu kommen. Die Botschaft zum Kaiser habe nur Gutes bezweckt. Rathsb»ch sse, >>. sor, sos.

3) 1530, 23. August. Bern an Lucern, Schwyz und Obwalden (gemeinsam). Antwort auf ihre letzteErwiderung betreffend die Zahlung der 2500 Kronen und das heute mündlich gethaue Erbieten, das man zumhöchsten verdanke. Da sie aber Vorbehalte machen . . ., so gebe man ihnen zu bedenken, daß die andern vier(evangelischen) Städte an dem Span mit Zürich und Glarus gar nicht betheiligt seien und nichts davon wissen,daß jemand ihnen (Lucern und Schwyz) das Recht verweigert habe. Der angezogene Mißverstand des Land-sriedens sei bereits auf Tagen verantwortet. Darum bitte man nochmals, um des Friedens willen das Geldohne Widerrede zu erlegen; wenn dann (die zwei Orte) an Zürich und Glarus oder andere Orte eine Ansprachezu haben glauben, sei man ganz geneigt, darin freundlich zu handeln und zu versuchen, was der Eidgenossen-schaft Ruhe und Einigkeit fördern möge. Man bitte aber um eilige schriftliche Antwort.

St. A. Lucern: Mssiven; A. Neligionsh. St. A. Bern: Teutsch Miss. 3. 240243 (an die V Orte, doch an ttri, Nidwatden und Zug mnt. mut.).

4) 1530, 23. Angust. Bern an Zürich (an die christlichen Städte überhaupt, auch Biel). Auf dasfrüher augezeigte Schreiben an die V Orte sei heute eine Botschaft derselben erschienen mit der Antwort ihrerObern, dahin lautend, daß sie Willens sticn, die 2500 Kronen gemäß dem Landfrieden zu erlegen. Weil abereinige noch Vorbehalte machen, so habe man ihnen abermals dringlich geschrieben, daß sie jene Summeohneallen Verzug und ohne alle Fürworte, Eintrag und Widerrede" ausrichten und darüber eilig Antwort gebensollen. Man sei nun guter Hoffnung, daß daran kein Mangel sein werde; demnach bitte man Zürich ernstlich,noch eine kurze Zeit Geduld zu haben und die Antwort auch zu gewärtigen; wie diese ausfallen möge, so werdeman dann ohne Zürich nichts beschließen; dieses soll es auch an St. Gallen berichten.

St. A. Bern: T-Utsch Miss. 8. sio. St. A. Zürich! A. II. Capp. Krieg.