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August 1530.
anfangs erst auf dem nächste,? Tage darüber Antwort geben; weil aber die drei Orte, ihren Instructionen gemäß,schlechterdings auf ihrem Autrag beharren, so wird ein solcher Tag auf Montag nach Ii. L. Frauen Geburt(12. September) in Zürich vereinbart; wenn jedoch Zürich dazu nicht einwilligen würde, so mag es den Tagwieder abschreiben; thut es das nicht, so bleibt man bei der Tagleistuug. 6. Die Thurganer ziehen abermalsan, wie die Gotteshäuser und Klöster seit Langem verwahrlost stehen, und bitten um die Erlaubnis?, dieselbenmit ehrbaren Amtleuten zu versorgen, die dem Landvogt jährlich Rechnung zu geben hätten ?c. Darüber be-merken die drei Orte, es könne auch hierin ohne Beisein der übrigen Orte nichts verfügt werden. Um abermit einer (einfachen) Abweisung die Thurganer nicht weiter zu reizen, benutzt man den Umstand, daß sie neueArtikel gebracht, nämlich das Begehren, dem Landvogt aus dem Klostcrgut einigen Zuschub zu thun, um Miethund Gaben zu vermeiden, und zwei Klöster zu Schulen auszuwählen, zu dem Beschlüsse, die Sache nochmalsan die Obern zu bringen. 7. Den Artikel betreffend die Caplaneipfründen läßt man unverändert bestehen,weil die beiden Städte einander bewilligt haben, die Anhänger ihrer Reformationsordnungen gegenseitig zuschirmen. (Schl.-Absch. A. 4). 8. Hinsichtlich der Zehnten bleibt man bei der Satzung Zürichs und dendort bestimmten Strafen. (Schl.-Absch. A. 7). 9. Da Bern vermeint, es könnten die Zwölf im Thurga»wohl einige Gelehrte aus den Pfaffen zuziehen, um „in Gestalt der Eherichtcr" über christliche Zucht und Ord-nung zu wachen, so wird (von Zürich?) entgegnet, sie wären dazu „nicht geschickt noch gesessen", daneben aberdem christlichen „Handel" sehr förderlich und darum derzeit nicht abzustellen; übrigens seien sie nicht bestätigtnoch ewig, und werde der nächste Synodus ohne Zweifel darin eine Aenderung treffen. Deßhalb will mangewärtigen, was den? Synodus gefallen werde. 10. Aus die Klage der Thurgauer, daß die Collatoren diePrädicanteu mit Ausschluß der Kinder beerben wollen, werden gemäß den Zürcher Mandaten die Priester undPrediger dieser Beschwerde entladen. (Schl.-Absch. A. 32). Ii». Die Thurgauer stellen auf das allerdriug-lichste vor, wie unbillig, göttliche??? Worte und christlicher Liebe zuwider es sei, daß Kinder, die ihren Vaterverlieren, nach einen schweren „Fall" geben sollen, und begehren, sie kraft der zu Cappel gegebenen Zusagenund Gott zu Ehren in diesen? Punct gnädig zu bedenken. Weil man aber deßhalb von den? letzten Tagenichts heimgebracht, und man sich nicht für befugt erachtet, jemanden wider seinen Willen das Seinige zuvergeben oder ihn mit Gewalt davon zu drängen, zumal auch Zürich den Edlen und Prälaten ii? seinem Ge-biete nichts weggegeben hat, so wird den Thnrgauern geantwortet, diese Forderung sei neu und gar ungeziemend;man könne darin nichts nachlassen und rathe ihnen, gütlich davon abzustehen und ihren? vielfältigen Erbietengemäß Jede»? zu erstatte», was sie schuldig seien. «». Auf die Aufrage der Frauen von Fcldbach, ob sie denAusgetretenen das eingebrachte Vermögen verabfolgen sollen, ist man dermalen nicht eingetreten, weil andereOrte hiezu auch zu reden haben, und „zuversichtlich" nächstens der Klöster halb ein Einsehen gethan werdenwird. «>» Die Beschwerde deren von Klingna», daß sie bei ihrem Mehr über die Verkündung des göttlichenWortes nicht geschirmt werden, wollen Zürich und Bern auf den? nächsten Tage zum crustlichsten („thüristen")an die andern Eidgenossen bringen und tapfer mit ihnen reden, damit diesen? Mehr und dem Landfriedennachgelebt werde, unter Androhung, daß man sonst von sich aus abhelfen würde, v. 1. Nachdem man vielerleiMittel und Wege gesucht und die Gesandten der Gerichtsherren bald mit sauren, bald mit süßen Wortenermahnt und gebeten, um gemeiner Eidgenossenschaft Ruhe und Wohlfahrt und ihrer eigenen Sicherheit willensich so weit bewegen zu lassen, daß sie für sich allein, ohne die Klöster, etwas an die Kosten der Thurgauerbeitragen würden, haben dieselben doch strenge auf der Meinung beharrt, es sei eine beschwerliche Neuerung,daß man die Klöster von ihnen abfänden? wolle, weßhalb sie auf diese Frage sich keineswegs einlassen könnten.