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Seite 941, Zeile 9 von oben, ist zu setzen, nach Faure: (Favre) . . .
„ 956, „ 2 „ unten, Parenthese zu ändern: sei (übrigens) den gefaßten Beschlüssen gemäß? — (Ein Mangel
im Ausdruck liegt jedenfalls vor).
„ 960, Zeile 7 von oben, ist zu setzen: 1526,
„ 981, „ ll „ unten,,, „ „ nach Fanre (Favre)...
„ 984, „ 6 „ oben, „ „ „ Gerbcrie...
„ 986, „ 14 „ unten, „ „ „ dienen müssen,
„ 996, ,, 5 und 24 von unten, ist zu setzen: Matthäi.
„ 1006, Zeile 1 von unten: (Warum nicht schon am 10. Sept.? — Nr. 398).
„ 1015, „ 15 „ oben; 1017, Z. 13 v. o., und S. 1018, Z. 9 v. u., lies: Allcmvguc (in Ger).„ 1015, „ 16 „ „ nach Burgund: (Bourbon?).
„ 1020, „ 9 „ „ ., Zee: (Ger?).
„ 1024, „ 13 „ „ ist zu setzen: Eidgenossen.. .
„ 1028, Art. t. On. Setzstab mar als einer der heftigsten Altgläubigen entflohen oder vertrieben; erst 1532 fanden Ver-handlungen über die Begnadigung statt.
„ 1040, Zeile I von unten, nach einen: (Sebastian vom Stein) .. .
„ 1064, Nr. 427 : Als Note ist beizufügen: Den vollständigen Wortlaut hat Zellweger in Urk. III. 1, 249, 250.„ 1067, Zeile 21 von unten, ist zu setzen: zuozcschriben,
„ 1068, „ 24 „ „ „ vermnihlich zu setzen: llosüant statt des unverständlichen ckosiuanäo.
„ 1075, Nr, 435. (Zum Datum ist zu bemerken, das; der 10. April der Endtag war).
„ 1088, Art. na, (In diesem Act liegt eine Undentlichkeit, vielleicht gar ein Mißverständnis)).
„ 1098, Zeile 15 von unten, ist ohne Zweifel zu setzen: Z75 Gl.
„ II25, „ 2 „ „ „ zu setzen nach Helfcnsee: (Helfenstein).
„ l!35, Nr. 466, Zusatz: Es darf vermuthet werden, daß es sich um das bestrittene Geleit für Mailänder handelte.„ 1137, Zeile 3 von unten, ist zu lesen: von Wyler.. .,
„ 1178, Art, a. (Die nöthigsteu Aufschlüsse gibt das im „Archiv" XVIII. 418, 419 abgedruckte Schreiben über den Unfallbei Earra).
„ 1186, Zeile 22 von nuten, lies Navcuspurg.
,, 1194, Art. k, ist zu lesen: Vertrage. . .
„ 1195, Zeile 19 von unten, ist zu setzen: (daß er) die pfaffen,
„ 1197, „ 10 „ oben. „ „ „ sin dann allein.. .
„ 1197, „ 7 „ unten,,, „ „ Eidgenossen...
„ 1219, „ 14 „ „ „ „ „ Lnerrn,
„ 1226, Note 6). Sollte in dieser Notiz eine Andeutung zu dem später geschlossenen Burgrecht liegen?
„ 1245, Zeile 16 von oben, ist zu lesen: oktivina.
„ 1261, Note 106), In den „Zwingli-Schriften" des Zürcher Archivs befindet sich das Autographou, aus dem wir dreiCorrecturen schöpfen:
Zeile 10 von oben: leer argumenten . ..
„ 13 „ ,, geschwächt,
„ 2 „ unten: unser fürbriligcn ...
„ 1269, Columnentitel: 15N.
„ 1272, Zeile 4 von oben, zu § 2: Die hier erwähnte Missive ist uns unbekannt und der ganze Anzug dunkel.„ 1282, Nr. 511, Note I), Zu Bern: Vgl, S. 1277, Nr, 507.
„ 1294, Zeile 21 von oben, ist zu setzen: ist iu den . , .
„ 1306, „ 1» „ „ „ „ „ Lebensmitteln . . .
„ 1309, „ 20 „ „ „ „ „ deßhalb
„ 1328, Art, >1. (Es kann nicht genug betont werden, daß die Abschiedschreiber, besonders die Lucerner, es mit der Zählungder in ihren, Sinne stimmenden Orte sehr wenig genau nahmen und damit ofsenbar Mißbrauch trieben, was auchdamals mehrfach gerügt wurde. Hier ist beispielsweise zu beachten, daß Glarus nicht mitgezählt werden konnte;ob Solothurn völlig zugestimmt, mag zweifelhaft erscheinen. Ebenso iu andern Fällen. — Auf S. 1319, Noten,durften, da Zürich und Bern jedenfalls nicht für jene Maßregel stimmten, Glarus vielleicht neutral blieb,höchstens sechs Orte genannt werden; denn Freiburg und Solothurn hatten hier keine Rechte.