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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
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Seite 1330, Zeile 0 von unten, ist zu setzen: wandten des Marx W.

1354, 14 oben, Billigkeit verheiße.

1300, 24 unten, das sy setz...

1404, 0 erbiete er sich,

1408, 17 oben, ,, ,, Man könne...

1423, Art. d. (Vgl. Nr. 608, Note I>).

,, 1434, Zeile 10 von oben, statt vonantie: vacantie...

1454. 4 ist zu setzen: Hohenhain».

1471, Note «). vr. I. I. Blum er weist in einer brieflichen Mittheilung dieses Verzeichnist in die Jahre 1550 ss,, wodie Namen besser passen; Bnssy z. B. konnte im Jahre 1528 noch nicht als Amman» bezeichnet werden. NachPrüfung aller Umstände (vgl. auch S. 1428, Z. 4 und 5 von oben) folgen wir jener Annahme ohne Bedenkenund lassen die aufgeführten Personen im Register weg, wo also nur diejenigen erscheinen, die im übrigen Textgenannt werden mußten.

1475, Zeile 0 von oben, ist zu lesen: St. A, Zürich:

1483, Nr. 015, Zeile 8, statt Ihr ist zu setzen: Jr. - - Deh»»»gs-h kommt in schweizerischen Acten ans dieserZeit beinahe nirgends vor; nur m Basier- oder St. Galler-Ncten findet es sich, aber immer noch sehr selten;ebenso verhält eS sich mit dem Dehnnngs-e. (Einzelne im Drucke vorkommende Versehen gegen diese Regel könnenleicht berichtigt werden.) Dabei ist zu beachten, daß zum Theil der häufigere Verkehr der Grenzstädte mit dendeutschen Eanzleien diese Neuerung erklären mag, theilweise auch die Anstellung fremder oder in Deutschlandgeschulter Schreiber).

1507, Zeile 8 von unten, ist zu schreiben Bern (statt Lucern).

1510, 13 nach nanssorm: (?),

1521, 2 ist deutsche» in Parenthese zu setzen.

Ans kleinere Drucksehler, die übrigens nicht zahlreich sind, durste hier keine Rücksicht genommen werden.