December 1528.
1469
Das angezogene Schreiben des Königs, dd. Fontainebleau 14. (al. 13.) November, findet sich in deutscherÜbersetzung (aus der Gesandtschaftscanzlei) im St. A. Lucern: A. Religionshändel. Es führt die oben ent-wickelten Motive weiter aus und anerbietet schließlich seine freundschaftlichen Dienste, zc.
Ein Original in Pergament hat Lucern: Wissiven der frz. Könige.
Zu A. 1) Die Instruction der Berner Votschaft (dd. 11. December) rcsumirt die bekannten Klagen, unterHinweisung auf die der zweiten Botschaft nach Unterwalden gegebenen Aufträge, und folgt im Uebrigen dem am17. November gefaßten Rathschlag (f. Nr. 599 s). Neu sind nur folgende Weisungen und Notizen:
(1.) Wenn die VI Orte eine freundliche Unterhandlung versuchen wollten, so sollen die Boten solche garnicht bewilligen, sondern erklären, daß man keineswegs nach Laut der Bünde mit den Unterwaldnern rechten wolle,da sie dieselben nicht gehalten haben, und wenn Freiburg und Solothurn zu den V Orten stehen wollten, so sollendie Boten die Burgrechte und Bünde verlesen und die zwei Städte kraft derselben mahnen, von ihrem Vorhabenabzustehen, den sechs Orten insgemein aber sagen, sie seien Partei, da sie sich der Unterwaldner beladen und sichbesonders verbunden haben, zc. (Erinnerung an ihr Verhalten während des letzten Aufruhrs, die Anstalten derUrner, zc. mit Berufung auf einen Zeddcl ZZ, betreffend die Werbung um fremde Hülfe).
(2.) „Wyter so werde zuo Underwalden offenlich geredt, sy wellind in dryen wuchen wider ufzien zc., lutdes schultheißen von Thun brief, mit kk gezeichnet; doch sönd ir die Personen, von denen es kumpt, nit melden,dwyl noch hütbytag die von Underwalden min Herren ketzer schelten und sprechen, zuo ustagen werde der Bärguot ze fachen (sin), dann er sich der zyt muse, und werde die Kuo uf in stigen. Dise wort hat der landschryberHuser und vogt zum Brunnen von Underwalden geredt zuo Lucern zum Rößli."
St. A. Bern: Jnstructionsbuch 237—240 a,, 244.
2) Die bezügliche Instruction für die zürcherischen Boten (St. A. Zürich, Acten I. Cappelerkrieg) enthältfolgende Einzelheiten: Sie sollen gleich nach ihrer Ankunft in Baden mit denen von Bern zusammentreten undihnen erklären, daß sie den Auftrag haben, gemeinsam zu handeln, was den beiden Städten zu Gutem dienenmöge, und daß die Obern entschlossen seien, für Bern mit Leib und Seele, Ehr und Gut treulich einzustehen.Wenn die Klage vorgebracht werde, so sollen die Gesandten vor allen Eidgenossen erklären, es ergebe sich ausdem Vorgetragenen genugsam, daß Unterwalden so viel verwirkt habe, daß es künftig nicht mehr ein Ort derEidgenossenschaft bleiben und in ihren Rüthen sitzen und handeln könne, sondern die Briefe und Bünde heraus-geben und seines Antheils an den gemeinen Herrschaften entsetzt werden sollte; denn nicht ersättigt von seinemvermessenen bundbrüchigen Unternehmen gegen Bern, habe es Zürich verhindern wollen, dem angegriffenen Ortedie nach den Bünden schuldige Hülfe zubringen, indem es an seinem Theil dazu geholfen, den Paß zu verlegen;deßhalb ermahne und erfordere Zürich alle Eidgenossen, die es mahnen könne und solle, kraft der Bünde, daß siedie Partei der beiden Städte ergreifen und diese unerhörten Frevel strafen; denn wer das Laster nicht strafe, ladeden Vorwurf auf sich, daß er sich desselben theilhaftig mache.
In obiger Instruction ist schließlich der Handel betreffend Dicbold von Gcroldseck angezogen: „So habentunser gesandten ganz vollmcchtigen gemalt des Handels halb, so sich jüngst zuo Einsidlen von Amman Nichermuotumbillicher verächtlicher wis zuogetragen, darin, er werd anzogen oder nit, mit hilf und rat unsrer lieben Eid-gnossen und christenlichen Mitbürgern Won Bern ze thuon und zuo handlen, als ft) vermeinent unser statt lob, nutzund eer zuo sind, und wir inen sonders wol vertruwent; dann wir inen auch alle Handlung, wie sich die verlosten,schriftlich zuo iren Händen gestellt habent, sich destbas darnach müssen ze richten." Vgl. Nr. 696.
3) 1528, 11. December. Bern an die Boten von Zürich in Baden. Da beide Orte den bevorstehenden Tagbesuchen, so habe man diesseits eine ansehnliche Botschaft abgefertigt, nämlich Drei von den Röthen und Viervon den Burgern; weil nun verabredet sei, daß beide Theile zusammenhalten wolle», so erheische die Nothdnrft,daß die Botschaften in der gleichen Herberge wohnen, damit sie sich desto bequemer unterrede» und verständigenkönnen, und bitte man daher, für diesen Zweck eine Herberge z» bestellen und den diesseitigen Gesandten dieselbeanzuzeigen, damit sie dirccte („den nächsten") da einkehren. St. A. B»n: Tcutsq Missivm u. >i4 v.
Zu Ii. 1523, 10. December, Innsbruck. König Ferdinand (seil, dessen Statthalter) an Schultheiß, Rathund Gemeinde von Lucern oder deren Boten zu Tagen. „Ersamen weisen besonder lieben. Wir haben aus dem