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December 1528.
die Stadt zu schützen. I». Jeder Bote kennt die Antwort der vier Höfe im Rheinthal: Was weltliche Dinge,Leib und Gut betrifft, darin wollen sie den Eidgenossen gehorsam sein; in Gewissenssachen jedoch sei man Gottmehr schuldig. Doch haben die andern Flecken und Dörfer im Nheinthal versprochen, bei dem alten Glanbenfest zu bleiben und den Eid treulich zu halten, den sie dem Landvogt geschworen. «?. Ein Bote der Burgervon Luggaris macht die Anzeige, es sei von den eidgenössischen Boten auf der dortigen Jahrrcchnnng ein Urtheilüber den Steuerstreit zwischen den Burgern und den Beisäßen gefällt worden, dem jetzt die Gegenpartei nichtnachkommen wolle; man möchte daher an den Vogt zu Luggaris schreiben, daß er sie dazu anhalte. Heimzu-bringen und auf dem nächsten Tage zu Baden darüber Antwort zu geben. «I. Nachdem die Boten von Basel,Schafshausen und Appenzell samt denen der III Bünde unterhandelt und allerlei Vorschlüge über die Behandlungder Religionsaugelegenheiten in den gemeinen Vogteien angebracht, allein trotz vieler Mühe und Arbeit es zukeiner Verständigung haben bringen können, begehren sie schließlich, daß auf den nächsten Tag zu Baden jederBote Antwort bringe, ob man ihnen die Sache anvertrauen wolle, um diese Händel auf gütlichen! Weg zu ver-mitteln. » . Auf den Anzug, daß jetzt allerlei Schmach- und Schandreden unter den Eidgenossen üblich seien,aus denen nichts Gutes erfolgen könne, wird jedem Ort aufgetragen, solche zu verbieten; desgleichen sollen Lucernund Basel dafür sorgen, daß in ihren Druckereien in Zukunft keine Schmachbüchlein mehr gedruckt werden,t. 1. Gesandte des Königs von Frankreich übergeben ein Schreiben ihres Königs (d.d. Fontainebleau 13. No-vember) samt einem in Schrift gefaßten Vortrag. Ersteres meldet ein unaussprechliches Bedauern des Königsüber die ausgekrochenen Zwistigkeiten und Unruhen unter den Eidgenossen, erinnert sie an den Ruhm bei allenVölkern, den sie früher durch ihre Einigkeit erworben, und warnt vor den Folgen der Trennung, die ihren Nei-dern Ursache zum Frohlocken, den Freunden zur Traurigkeit gäben; darum wiederholt er die freundschaftlichstenAnerbietungen, sich keine Mühe noch Kosten verdrießen zu lassen, wenn er das Einverständnis; unter ihnen wiederherstellen könnte, und zeigt die Abordnung eines Unterhändlers zu diesem Zwecke an. 2. Herr von Lavan (?)berührt ebenfalls diese unseligen Zwistigkeiten (s. Note) und klagt dann, daß die Bemühungen des Königs, sich mitdem Kaiser in einen: Frieden zu vertragen, an dem Starrsinn des Letztern gescheitert seien; er berührt auch dieAngelegenheit der rückständigen Pensionen, wie leid es dem König sei, daß sich die Bezahlung derselben so laugeverzögert habe, daß er aber unfehlbar bis Ende künftigen Februars eine ganze Jahrespension, und nachher mitGelegenheit auch die übrigen Forderungen zu voller Befriedigung abtragen werde, einstweilen jedoch um Mitleidenund Nachsicht bitte :c. 3. Die Anwälte des Königs bringen ferner vor, daß die Hauptleute, die vor Paviagewesen, als der König in Gefangenschaft gerathcn, für 12,000 Knechte den Sold fordern, während die Gesandtenglauben, daß damals nicht so viele dort gewesen; deßhalb bitten sie die Eidgenossen, die Hauptleute zur Er-mäßigung ihrer Ansprüche zu vermögen. 4. Endlich beschweren sie sich darüber, daß den Feinden im Mailän-dischen eine große Menge Proviant durch das Gebiet der Eidgenossen zugeführt werde; der König begehre, daßman solches verbiete und wirksame Maßregeln dagegen ergreife. Heimzubringen und auf nächstem Tage darüberzu antworten. K. I. Bern legt eine Klagschrift gegen Uutcrwalden vor, worin es mit langen Worten erzählt,wie Letzteres, das gemäß den Bünden verpflichtet gewesen, ihm gegen seine ungehorsamen Unterthanen beizustehen,dieselben vielmehr unterstützt habe, indem es vor einiger Zeit mit seinem Panner und ganzer Macht über denBrünig auf das Gebiet Berns gezogen sei, dessen meineidigen Bauern zu Hülfe, daselbst die Stadt Unterseen,das Schloß Weißenau, das Kloster Jnterlakcn und andere Dörfer und Flecken mit Gewalt eingenommen, geplündertund verwüstet habe, und das alles ohne billige rechtmäßige Ursachen, unabgesagt und wider die geschwornen Bünde,indem Bern denen von Unterwaldeu kein Leid, weder in Worten noch Werken zugefügt, sondern sich immer erboten