December 1528.
1465
reichlich ausgesäet, daß zwei Parteien auferstanden, von denen die eine alles, was die Landsgcmeinde versprochen,gerne halten wolle, die andere aber stetig beflissen sei, dawider zu handeln, so empfinde man darüber das höchsteBefremden, da man wohl erwartet hätte, daß die Partei, die der neuen Lehre und Secte Zwinglis anhange, beiden zum dritten Mal von der Mehrheit gegebenen Antworten bleiben würde. Nachdem sie jetzt aber mehrfachdagegen gehandelt, wozu sie, wie man glaube, weder Fug noch Recht gehabt habe, indem sie wie die andern schuldigsei, das Zugesagte zu halten, und da bisher keine freundliche Ansprache und Bitte etwas geholfen, so ermahneman sie, die Anhänger „des neuen Mißverstands" über das hl. Gotteswort und der neuen Secte, samt undsonders, kraft der geschworncn Bünde ^ und des alten Hcxkommens, wie die gegnerischen Mitlandleute bei denoberwähnten Antworten zu bleiben und nichts dawider zu thun; wenn sie das aber nicht thäten, so fordere undmahne man sie den Bünden gemäß zum Rechten, indem man hoffe, sie mit dem Rechten dahin zu weisen, daßsie halten sollen, was die ganze Gemeinde versprochen habe; dabei mahne man die Landleute insgemein, mittler-weile Gericht und Recht über alle Sachen, mit Ausnahme des Glaubens, bis zu Austrag des begehrten Rechts-handels wieder aufzurichten, und begehre hierüber eine schriftliche, lautere und endliche Antwort.
St. A. Luccrn i A. Glarus (Copie mit HSiig-nd-m Si-g-l).
2) 1S28, 12. December. Bern an die Landleute von Glarus, die dein göttlichen Wort anhangen. Antwortauf den Vortrag ihrer Botschaft. Man bedaure die waltende Zwietracht herzlich, befehle aber dieselbe dem All-mächtigen, der die Seinen prüfen wolle. Auf ihr Ansinnen, ihnen beholfen zu sein, damit sie bei dem Gotteswort,den Freiheiten, dein Landbuch nud den Bünden bleiben mögen, und Rath und Gericht von Statten gehe ?c., gebeman die Versicherung, daß man die früher ertheilten Zusagen halten und nöthigenfalls auch Leib und Gut fürsie einsetzen werde; darum sollen sie unerschrocken und ohne Furcht vor den Drohungen der Menschen bei dergöttlichen Wahrheit beharren. Betreffend Rath und Gericht gebe man den Bote» in Baden Befehle, die hoffentlichzur Herstellung der Ruhe helfen werden. St.«. B-rni T -upch MW °m n. n? v, na ».
Hiezu vergleiche man Nr. 603, Note <z 1.
««8.
Itaden. 1528, 14. December f. (Montag nach Lucia f.).
Staatsarchiv Lucern: Attg. Abschiede II. 2. f. 532. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. 10, t. 70. Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiede 54S.KautonSarchiv Basel: Abschiede. Kautonsarchiv Freiburg: Abschiede Bd. 12. Kantonsarchiv Solothnrn: Abschiede Bd. XV.
KantonSarchiv Schaffhausen: Abschiede.
Gesandte: Zürich. Diethelm Röist, Bürgermeister; Rudolf Thumisen, des Raths. Bern. Schultheiß(Hans) von Erlach; Caspar von Mülinen, Ritter; Bernhard Tillmann, Seckelmeister; Niklans Manuel, Venner;Benedict Schütz; Hans Bischof; Bizins (Sulpitius) Haller. Lncern. Hans Golder, des Raths. Uri. UlrichTürler, des Raths. Schwyz. Martin Zbächi, alt-Ammanu. Unterivaldcn. Heinrich zum Brunnen. Zug.Oswald Toß, Ammann; Konrnd Wachmann. Glarus. — Basel. Adalbert Meyer, Bürgermeister; „WolfMünzcr" (Wolfgang Ocdcr, Münzmeister). Frei bürg. Nndolf Löwenstein; Hans Gech, Venner. Solothnrn.Hans Hngi, Seckelmeister. Schaffhausen. Hans Peyer, Bürgermeister; Hans Jacob Murbach. Appenzell.Ammann Eisenhut; (der) Landschreiber. — E. A. A. k. 26 a, d.
l». Eine Abordnung deren von Dießcnhofen erscheint vor den V Orten und bringt folgenden Bescheid: Siewollen beim alten Glauben verharren und alle diejenigen, die den neuen Secten anhangen, strafen wie bisher;es sei jedoch ihre dringende Bitte, daß die Eidgenossen sich friedlich mit einander vertragen möchten; könnten sieselbst etwas dafür thun, so solle es an ihrem Eifer nicht fehlen; wenn aber keine Vermittlung zu Stande käme,und ein Krieg deßwcgen ausbräche, so möchte man sie ihrer Schwäche wegen in Ruhe lassen und ihnen gestatten,
134
e»