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December 1528.
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Lucern. 1528, 8. December (Dienstag nach St. Nicolaus).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede I. 1. 5. 145.
Tag der VII (altgläubigen) Orte.
Die biderben Vertriebenen von Hasle lassen durch Abgeordnete ihr Anliegen erzählen, wie sie des .Glaubens wegen von Haus und Hof, von Weib und Kind vertrieben worden, und rufen die Boten um Hülfeuud Rath an, damit sie bei ihren Herren Gnade finden und wieder zu dem Ihrigen kommen möchten. Weilaber zu besorgen ist, daß man gegenwärtig durch ein Schreiben wenig ausrichten würde, so wird beschlossen,dies heimzubringen und auf nächstem Tage zu Baden in der Sache mit Vollmacht weiter zu handeln. I». Eswird der Handel des Vogtes im Rheinthal angezogen und gemeldet, daß der heimgekehrte Vogt Stalder berichtet,wie die zu Altstätten im Rheinthal die Kirchen beraubt, die Bilder verbrannt und ihm (Stalder) rund herausgesagt haben, sie wollen von dein ihnen von den Boten beim Eide auferlegten Frieden nichts wissen. Es wirdbeschlossen, den Handel bis aus nächsten Tag zu Baden ruhen zu lassen. «. 1. Auf die Beschwerde des Land-vogtes und anderer Ehrenleute, daß im Thurgau kein Gehorsam mehr sei, und Niemand sich wolle strafen lassei:,und die Anzeige, daß die von Appenzell, im Rheinthal und im Thurgau der fünförtischen Botschaft, die dortgewesen, versprochen haben, ihre Antworten nach Baden zu schicken, wird beschlossen, daß auf dem Tage zu Badenjeder Bote mit hinlänglicher Vollmacht erscheinen soll, um beschließen zu können, ob man mit Gewalt einschreitenoder was man sonst thun wolle. 2. Desgleichen soll zu Baden mit Zürich gehandelt werden, ob es die Mehrheits-beschlüsse anerkennen wolle oder nicht; für den Fall, daß dies abgeschlagen würde, soll jeder Bote Gewalt bringen,sich zu entschließen, „ob man ihrer gänzlich müßig gehen, oder ob man mit der Hand das (Recht der Mehrheit)behalten, oder wie man sich darein schicken wolle." «I. Da St. Gallen ein neues Burgrecht mit Zürich an-genommen hat, während man der Ansicht ist, daß dies gegen den Bund sei, den die Stadt mit etlichen Orten hat;daß also dieselbe zu jenen: Burgrccht nicht befugt gewesen; da zudem ihre Bote:: mit deneu vou Zürich vor dieGemeinden (?) herumgeritten, so wird beschlossen, auf dem Tag zu Baden darüber einzutreten; unterdessen will manvon den Bünden Einsicht nehmen; auch soll dann Schwyz sein „Büchlein" der Bünde mitbringen. «. Heimzu-bringen und auf dein Tage zu Baden Beschluß zu fassen über den Antrag, daß man an die Aemtcr von Zürichschreiben und sie über den ganzen Verlauf der Dinge berichten sollte. 1'. Es wird ein Brief vorgelegt, welchender Ammann voi: Glarus an Schweiz geschrieben, worin nämlich gemeldet wird, daß die Neugläubigen zu Glarusdem letzten Abschied von Einsiedeln nicht stattthun wollen, und daß es in Glarus ganz übel stehe. Erkannt:Es soll jedes Ort einen Mahnbrief an die Neugläubigen zu Glarus erlassen und sie gemäß den geschwornenBünden crmahnen, die den V Orten gemachten Zusicherungen und besiegelt gegebenen Abschiede in Betreff desGlaubens zu halten oder dann vor Recht zu stehen. Es soll jedes Ort seinen Mahnbrief auf nächsten Donnerstag(16. December) nach Schwpz senden, das dieselben weiter nach Glarus befördern soll; mangeln aber einer odermehrere, so soll der Handel auf den Tag zu Baden gebracht werden.
Zu f. Wir legen hier nur die erheblichsten Acten ein:
1) 1528, 10. December (Donstag nach St. Niclaus Tag). Lucern an Landammann, Landrath und Gemeindezu Glarus. Erinnerung an die bisher den VII oder den V Orten gegebenen Zusagen (auf Pfingstdienstag 1527,Oculi 1528) betreffend den alten Glauben ... Da nun aber seither der Vater aller Zwietracht seinen Samen so