December 1528.
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ungefähr in diesem Sinne angeredet: Es bestehe seit längerer Zeit ein Span mit dem Pfleger von Einsiedelnund den Herren von Zürich, der mehrmals vor den Eidgenossen angezogen, aber zu keinem Beschluß gebrachtworden sei; das habe seine Herren von Schwyz verursacht, Zürich laut der Bünde zu mahnen, und es sei nunJoseph Amberg beauftragt, den Handel gemäß den Bünden zu Ende zu führen. — Darauf habe Amberg, andiese Anzeige anknüpfend, seine Mitgesandten und den erwählten Schreiber genannt, die Botschaft von Zürichfreundlich begrüßt und den Handel eingeleitet.
II. Die Gesandten (von Zürich) haben sich Bedenkzeit genommen, um eine Antwort auf diese Vorträge zuberathen; die diesseitigen Zugesetzten seien ihnen (aus dem Saale) nachgefolgt; aber sie, die Anwälte Zürichs,haben denselben vorgestellt, es wäre „förmklicher und unverwyslichcr", daß sie dem Nathschlag nicht beiwohnten,damit es nicht den Anschein hätte, als ob sie Rathgebcr und Nechtsprecher sein wollten. Die Beiden haben sichschweigend sofort wieder in die Stube verfügt. — Die Gesandten haben sich dann zu folgendem Vortrag ver-einigt: Daß Ammann Neding einen Span „zwischen dem Pfleger" angezogen, lasse man vorerst auf sich beruhenund erstatte den Eidgenossen von Schwyz den freundlichsten Gruß u. s. w. Von einem Span, wie er Eingangserwähnt worden, wisse man nichts, wie Schwyz aus vielfachen Schriften und Vorträgen auf Tagen gehört habenwerde; die Herren hätten deßhalb verhofft, daß sie nicht laut der Bünde gemahnt werden sollten; da es dennochgeschehen, so haben sie der Tagsatzung Folge geleistet und sich zum Rechten verfaßt gemacht (Nennung der Richter).Sofern nun die Zugesetzten von beiden Seiten sich setzen nach Ordnung der Bünde, so wolle man Antwort gebenund die empfangenen Befehle eröffnen; man hoffe den Handel nach so langer Dauer bald zu gutem Ende zubringen. Bevor sich aber die Richter (Zugesetzten) setzen, wolle man offen erklären, daß man aus keiner Ursachelaut der Mahnung erscheine und den Pfleger oder den von Gcroldseck betreffend keine Antwort geben, sondernbloß die Freiheiten, Rechte und Herkommen der Stadt und Landschaft Zürich, wie man die von den Vordemererbt und bis heute erhalten, vertheidigcn werde, daß man sich auch in Ewigkeit ohne Recht nicht wolle davondrängen lassen. Wenn „sie" (die Schwyzer) auf diese Instruction hin handeln wollen, so mögen die Zugesetztensich setzen; auf irgend welchen andern Anzug werde man nicht antworten.
III. Joseph Arnberg habe erwidert: Es dünke sie befremdlich und unbillig, daß Zürich in Sachen desGeroldseckers keine Antwort geben und auf seinem Vortrag beharren wolle. Sie (die Boten von Schwyz)begehrten einen „Verdank", zu dem sie auch ihre Sätze fordern müßten, weil ja dieselben noch nicht geschworenhätten. Alle mit einander seien hinausgegangen, wobei Ammann Rychmuth geredet habe: „Dabi mag man molhören, wie wir bishar ufzogen sind, (und) welte setz aber gern geschechen; es werd aber setz noch meiner mererlitten, weder setz noch hernach." Nachdem alle wieder eingetreten, habe Joseph Amberg gesprochen: Sie merkenwohl, daß abermals ein Aufzug beabsichtigt werde; inzwischen gebe Zürich dem Pfleger Aufenthalt in dem Hofdes Gotteshauses Einsiedel,! und lasse ihn dessen Güter nutzen und verkaufen; daß nun das in die Länge gezogenwürde, könne man durchaus nicht dulden; denn die Eidgenossen haben diesen Handel nach Einsiedeln gewiesen,um zu erläutern, ob Schwyz die Bünde beschwören solle, bevor es Zürich bei denselben zu mahnen habe, oderob Zürich zuvor über den Handel des Geroldseckers rechtlich Antwort geben solle. Die Eidgenossen haben dasmehrmals „verlouguet", daß nämlich diese Weisung zu Lucern nicht geschehen sei. Weil nun die Boten hören,daß sich Zürich nicht anders einlassen wolle als oben vorgetragen, so begehren sie den Vortrag schriftlich, umdann die Sache wieder an die Eidgenossen zu bringen und sie um Hülfe und Rath anzurufen, damit sie desHandels los werden mögen; denn so sei es schlechterdings nicht zu ertragen.
IV. Hierauf haben die Gesandten von Zürich ihre Zusätzer auch zu dem Rathschlag gefordert, weil dieGegner die Ihrigen auch beigezogen, und damit den Ausstand genommen. Mittlerweile seien „da innen" vieleseltsame Reden geschehen, (namentlich) von Ammann Rychmuth, was man durch biderbc Leute wohl zu erfahrenhoffe. Nach gehabter Berathung habe mau die Antwort eröffnet: Man beharre bei dem vorhin angezeigten Befehl.Was Joseph Amberg behaupte, daß Zürich die Weisung von Lucern „verläugnet" habe»), könne man nicht zugeben,da solches niemals erweislich sein werde; denn wäre Zürich des von Geroldseck wegen hieher gewiesen worden,
") Die verschiedene Ausdrucksweise des Textes über diesen Punct beruht aus dem getreu übersetzten Original.