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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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1447
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November 1528. 1447

die es auf mehrern Tagen erklärt habe, nämlich: 1. die Bünde trcn und redlich zu halten, was es auch redlichglaube gethau zu haben; wie hingegen die andern Orte sie halten, sehe man wohl; 2. die biderben Leute in dengemeinen Herrschaften und Vogteicn nicht zn verlassen, wenn sie des göttlichen Wortes wegen angefochten odergewaltthätig bestraft würden, sondern vielmehr das denselben gegebene Wort zn halten und ihnen mit Gut undBlnt beizustehen. II. Uebcr diese Antwort äußern die Boten der drei Orte selbst, daß sie ihnen nicht gefalle,daß aber alle Gegenvorstellungen nicht mehr gefruchtet haben; doch machen sie den Vorschlag, man möchte ihnennochmals die Sache anvertrauen und gestatten, einen Tag für alle Orte an einem geeigneten Platze auszuschreiben,damit man noch einmal den Weg gütlicher Vermittlung versuche, um Krieg und Zerrüttung der Eidgenossenschaftabzuwenden. Schivyz schlägt dagegen vor, Zürich gemäß den Bünden zum Recht zn mahnen. III. 1. Da esnothwendig ist, sich hierüber zu bedenken und reiflich zu berathen, so wird es in den Abschied genommen, umauf dem nächsten Tage darüber Antwort zu geben. 2. Es sollen auch, wie zu Baden verabredet, die Boten indie Vogteien reiten und ihre Aufträge ausrichten und je nach dem Erfolg ihrer Sendung Vollmacht haben, einenTag anzusetzen, t. Heimzubringen das Gesuch des Sebastian Zieglcr von Rapperswyl, ihm Fenster zu schenken,da er zwei Häuser von Grund ans neu gebaut und namentlich das eine zn einem Bad und einer Niederlage eingerichtethabe. DerVogt von Baden schreibt, daß die Gemeinde ihm versprochen habe, bei dem alten Glauben zu bleibenund treulich zu den V Orten zu halten, daß sie aber bitte, man möchte sie in Obhut nehmen. Es wird geantwortet,man werde sie nicht verlassen. I». Da beantragt worden ist, in die Aemter von Zürich zu schreiben und denselbenzu verstehen zu geben, daß man Niemanden bekriegen oder von dem Seinigen drängen wolle, sondern vielmehrerwarte, daß die V Orte in Ruhe gelassen werden, so wird das in den Abschied genommen, um sich im Geheimendarüber zu berathen und auf dem nächsten Tage Antwort zu geben, I. Nachdem man ans das Schreiben anBasel und Schafshausen, wessen man sich von ihnen zu versehen habe, Antwort begehrt, erklären dieselben, esthue ihnen die Zwietracht unter den Eidgenossen von Herzen leid; das könne man daraus erkennen, daß sie inallen diesen Händeln sich als Vermittler anerboten; sie haben auch die Bünde von Neuem untersucht und in einemArtikel gefunden, wie sie sich in Spänen, welche zwischen den Eidgenossen entstehen, zu verhalten haben, unddaraufhin beschlossen, alles treulich zu erstatten, was die Bünde fordern. Diese Erklärung wird ihnen verdanktund Gleiches zugesagt. Ii.. Uri beschwert sich über die Verleumdung, daß es sich bei der Hülfemahnung vondlnterwalden nicht beeilt (sonderngemach gethan") habe. Es weiß jeder Bote, was man hierauf erwidert hat.

Für die Beilegung des Spans zwischen den Landlcnten von Glarns ist noch wenig ausgerichtet worden; daherhat man beiden Parteien einen Abschied zugestellt und sie ersucht, zu beherzigen, was ihnen und den Eidgenossendaran gelegen sein müsse, daß sie über die Artikel sich gütlich vereinbaren; zugleich wird der Ammann beauftragt,ßch nach Vermögen für die Einigung zn bemühen. i»i. Eine Botschaft von Straßbnrg, die sich zn Bern aufhält,anerbietet sich zu freundschaftlicher Mitwirkung, damit die Zwistigkciten unter den Eidgenossen beigelegt werden,und begehrt hiefür die Ansehung eines Tages, indem sie der Hoffnung sei, etwas Geeignetes ausfindig zu machen.Heimzubringen. Zugleich wird ihr für ihre freundlichen Anerbietungen gedankt, n Eine Abordnung aus denBünden meldet, daß ihnen die Zwietracht unter den Eidgenossen in Treuen leid sei, und daß sie alle ihre Kräfte, nn-llEpart Leibs und Guts, anstrengen wollten, um dieselbe ausgleichen zu helfen. Dafür wird ihnen freundlich gedankt.^ Nachdem man nnn die vielen Unruhen nnd Widerwärtigkeiten, die sich leider überall zutragen, dagegen auchdiese Anerbietungen zu deren Schlichtung betrachtet, haben die drei Orte und die Bundesgenossen in Bünden einenTag angesetzt auf Sonntag St. Jost (13. December) nach Baden, welcher den sieben Orten und Glarns mündlich^"gezeigt wird, aber auch der Gegenpartei nnd denen von Straßbnrg verkündet werden soll. A». Heimzubringen,