November 1528.
1437
5SS.
<z5ucern. 1528, 3. November (Dienstag nach Allerheiligen).
Staatsarchiv Luccrn- Allg. Abschiede II. L. t. blk. Kantonsarchiv Frciburg! Abschiede Bd. 07.
Tag der VII altgläubigen Orte.
tt. 1. llnterwalden lästt durch eine besondere Abordnung berichten, wie es wieder heimgezogen und wiealles zugegangen sei; daß es hierauf eine heimliche Kundschaft über den Brüuig geschickt und durch dieselbe erfahrenhabe, daß die Berner 1000 Büchsenschützcn ins Land gelegt, die dort „hin und her fahren"; daß man zwarihren Plan noch nicht kenne, aber vermuthe, sie werden über den Brünig in das Gebiet von llnterwalden ein-fallen; es bitte darum zum höchsten, man möchte laut der geschwornen Bünde sich rüsten und nnverzüglichenBeistand leisten; es habe schon alle Glocken zum Sturm bestellt, damit jedermann auf deren Ruf dem Brünigzulaufe. 2. Hierauf wird beschlossen, daß man sich überall rüste, um ihnen von Stund au zu Hülfe zu kommen,wenn es die Roth erfordern sollte. 3. Sodann wird auch an Wallis geschrieben, es möge sich gefaßt halten,um auf die erste Anzeige aufbrechen zu können. I». 1. Ans dem Tage zu Baden wurde von den VII Ortenvereinbart, eine Botschaft ins Thurgau und ins Rheinthal zu senden, die nächsten Montag zu Fraucnfeld sicheinfinden sollte. Nun wird beschlossen, daß diese Botschaft von (den) V Orten nächsten Freitag (6. November)zu Bremgarten sich einzufinden habe, um der Stadt für ihren guten Willen und ihre Versprechungen zu danken;dann soll sie nach Mellingen reiten, um dort in gleichem Sinne zu handeln, und am Sonntag in Baden ein-treffen, um auch diesen zu danken und sie zu ermahnen, fernerhin das Beste zu thun; alsdann soll sie nachFrauenfeld verreisen, später ins Rheinthal und endlich nach Appenzell, um von diesem Ort eine Erklärung zufordern, wessen mau sich zu ihm versehen könne, und es zu ermahnen, zu thun was die Bünde fordern, damitman nicht Ursache hätte, fremde Hülfe anzunehmen. 2. Dasselbe wird nach Basel und Schaffhausen geschrieben.3. Heimzubringen ist (noch) der Antrag, ob man über alle schwebenden Händel auch an die Aemter und Land-saßen von Zürich und Bern schreiben, und ob man den König von Frankreich um Hülfe ansuchen wolle. 4. Endlichwird der frühere Beschluß erneuert, daß man einander nicht verlassen, sondern ohne Aufschub einander hülfreichbeistehen wolle, wenn ein Ort von ihnen angegriffen würde. «. 1. Einige von Hasle melden, wie es ihnenergangen, während sie doch allweg sich erboten, ihren Obern gehorsam zu sein, Zinsen, Zehnten und Anderes,was sie schuldig seien, zu geben, überhaupt alles zu thun, was gehorsamen llnterthauen zukomme, wenn man siebei den hl. sieben Sacramenten, bei der hl. Messe und dem alten christlichen Glauben bleiben lasse; wie sienichts anderes verlangt als das Recht und solches ihrer Obrigkeit dargcschlagen haben, weit ihnen von den VOrten versprochen worden, ihnen zum Recht zu verhelfen, wenn sie am alten Glauben festhalten wollten; wie sieendlich niemanden feindlich angegriffen oder geschädigt und die Untcrwaldner nur zur Unterstützung ihres Rechts-begehrcus herbeigerufen haben. Da nun aber die Dinge so weit gekommen, daß ihre Nachbarn und Gegner zuHasle ihnen ihr Eigcnthum nehmen, in ihre Häuser dringen und sie Verräther und Bösewichte schelten, so bittensie dringend um Hülfe und Rath und um Erfüllung der gemachten Versprechungen. 2. Es wird zunächst denMseit des Brünig befindlichen Boten geschrieben, sie sollen alles Mögliche versuchen, damit den guten Leuten zumsiecht verhelfen werde. Heimzubringen.
Zu I» 2. 1528, 3. Novcmbcr'(Dicnstag nach Aller Heiligen), Lucern. Die Boten der vier Waldstättc samtZug an Schaffhauscn (ebenso an Basel). „Ucch ist imverborgen die sorglichen schweren löuf, so nit allein