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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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October 1528.

2) 1528, 1V. October (Samstag nach Dionysii). Schwyz an den Abt von St. Gallen. Was die vonLichtensteig und andere Toggenburger an Kirchen, Gotteszierdcn und Sacramentcn übel gehandelt, habe man zuhohem Undank aufgenommen, und da man die Sache nicht ungestraft wolle hingehen lassen, so habe man deßhalballen Eidgenossen geschrieben, sie um Hülfe und Rath angesucht und ans dem letzten Tag zu Baden Antwortgefordert, die auch von der Mehrheit der Orte gegeben worden sei; daneben haben aber Basel, Schaffhnusen undAppenzell zu bedenken gerathen, was aus dem Handel erwachsen möchte, und alle Theile gebeten, ihnen einefreundliche Unterhandlung anzuvertrauen; wenn dann solche fruchtlos wäre, so ließe sich weiter von einem Rechtenreden. Deßhalb sei wieder ein Tag nach Baden angesetzt ans Sonntag vor Simonis und Inda. Da nun dieSache besonders den Abt berühre, und niemand mehr als er dafür zu wirken befugt sei, daß das Geschehenegeahndet werde, so ersuche man ihn freundlich, allen betheiligten Personen und Gemeinden jenen Tag zu verkündenund denselben auch seinerseits mit aller Gewahrsame zu besuchen, um zunächst gütlicher Handlung Gehör zu geben,im Fall des Mißlingens solcher aber gemeine Eidgenossen um Recht anzurufen; wenn er dann eines Beistandesvon Schwyz begehre, so werde man ihm gern willfahren und bezweifle zudem nicht, daß auch Lucern ans BegehrenHülfe gewähren würde, zc. Stistsarchw St. Galle» (Neuere Cople).

3) 1528, 19. October. Bern an den Landrath der Grafschaft Toggenburg.Uewer schrybcn, uns by disemüwcrm Kotten znogesandt, haben wir alles sins inhalts verstanden, daruf wir üch antwurtswys guoter christenlichcrMeinung füegen ze wüsten, daß uns von herzen leid ist, daß ir in solichen sorgen stand. Uf sölichs, wo wiretwas thnon oder handlcn mögen, das üch zuo guotem, ouch friden und ruowen dienen mag, werden wir unsnit sparen und demnach unfern bottcn, so uf nächsten Tag gan Baden ryten werden, in befclch geben, üwerthalb

' das best ze reden". . . St. A. Bern: Teutsch Mlssiven n. 5t a.

Zu bemerken ist namentlich folgender Act:

4) 1523, 29. October (Donstag nach Simon und Judä), K Uhr Nachm., Baden. Rudolf Thumiscn undJacob Werdmüller an Bin. und Rath in Zürich. 1. Erst heute sei (in pleno) etwas verhandelt worden; bisherhaben nur die drei Orte gehandelt in Sachen der Toggenburger, wie sie wohl selbst anzeigen; Letztere gebenehrbare Antwort, die Jedem wohl gefallen müsse. 2. Uebrigens sei viel vorhanden, erstens das Begehren derRegierung von Ensisheim an alle Orte, wessen sie sich versehen dürfte, wenn sie die Stadt Constanznöthigen"wollte; das sei in die Abschiede genommen. 3. Gerüchtweise höre man, daß die IV Waldstätte ihr geschrieben,sie würden das nicht hindern, sondern (eher) Hülfe leisten, wenn sie nicht selbst beschäftigt wären, und weiter,daß sie vier Boten zu den Kaiserlichen geschickt haben, unr Rücken zu suchen. 4. Heute Morgen früh haben diehier erschienenen (katholischen) Orte Rath gehalten, weil ein Bote von Bern die Nachricht gebracht,daß sy gegeneinandren nf syend"; darauf sei Vogt Bachmann (von Zug) hinweg geschickt worden; wohin, wisse man nicht.Bern habe keine Votschaft hier. St. A. Zürich: A. i. Capp. Krieg.

Zu xx. Zu berücksichtigen sind vorzüglich folgende Acten:

1) 1528, 7. October (Mittwoch vor Dionysii). Die Landleute von Glarus, die dem göttlichen Wort an-hangen, an Zürich. Es wisse ohne Zweifel um den großen Span unter den Landleutcn, das Gottcswort betreffend;weil aber der Mensch vom göttlichen Wort das Leben habe, so könne man darin nicht nachgeben, sondern sei manschuldig, dasselbe verkünden zu lassen, und danke für das tröstliche Erbieten und Zusagen Zürichs. Nun seiwieder ein Tag nach Baden angesetzt und dem Ammann befohlen, die Evangelischen (uns") zu vermögen, den-selben zu besuchen; man habe aber schon genugsam angezeigt, warum man ihn abschlage, und bitte Zürich, diePartei dafür zu verantworten. Auch habe man aus etlichen Kirchen die Altäre entfernt, in der Zuversicht, daßes bald auch in andern geschehen werde, was den Widerpart nicht wenig ärgern dürfte; deßhalb wäre, auch wennman eine Botschaft schickte, wenig Aussicht auf einen Vergleich vorhanden, da man zu keiner Vermittlung Handbieten, sondern stürzen und beseitigen wolle, was Gott und seinem hl. Worte zuwider sei. Darum bitte manZürich, wie bisher in diesen Sachen das Beste zu thun und sie zu einem gütlichen Ende zu führen, damit manbeim göttlichen Worte bleiben möge. St. A. Mich: A. Wams.