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October 1528.
beschwert sich über den neuen Prädicanten, der in seinen Predigten die hl. Messe und die altgläubigen Priesterangreife und Letztere Seelenmörder, Diebe und Bösewichte schelte; der auch letzthin ein Kind auf die neue Sectegetauft und zwei Personen zusammengegeben, welche kein Pfarrherr im ganzen Rheinthal habe copuliren dürfennoch wollen; ferner haben er und Ammann Vogler neulich das geweihte Wasser zum Taufen ausgeschüttet undungesegnetes dafür hingestellt; man müsse jede Stunde erwarten, daß sie es mit dem hl. Sacrament ebenso machen;darum bittet er um Hülfe und Rath. Heimzubringen. K. Auf diesen Tag waren beide Parteien der Landleutevon Glarus berufen worden; die eine hat aber schriftlich den Besuch abgeschlagen, während die andere abermalsdringend bittet, man möchte ihr zum Rechten verhelfen, und zu diesem Zweck einen besiegelten Mahnbrief einlegt.Nach langer Berathung wird von der Mehrheit erkannt, man wolle sie nicht rechtlos lassen, aber nochmals anbeide Parteien schreiben: Sie mögen die schwierigen Zeitumstände betrachten und beiderseits ihre Botschaften mitVollmacht abfertigen, um auf gütlichem Wege den Streit beilegen zu lassen; man hege immer noch die Hoffnung,daß sie mit Hülfe des Allmächtigen wieder vereinigt werden können. Sollten aber nicht beide Parteien auf demfestzusetzenden Tage erscheinen, so wird man sich berathen, wie man der Partei, welche um Recht ansucht, dazuverhelfen wolle, damit dieser Handel endlich erledigt werde. I». Die Boten von Zürich bringen eine weitläufigeAntwort über das an sie gestellte Begehren, die Beschlüsse der Mehrheit anzunehmen; sie erklären, daß ihreObern von einer Bewilligung, des Gotteswortes wegen abzustimmen, gar nichts wissen, wogegen sie ein Rechtder Mehrheit in weltlichen Dingen gerne gelten lassen. — Da man diese Antwort mit großeni Befremden gehört,so wird allerlei darüber gesprochen und zuletzt den drei Orten Basel, Schaffhausen und Appenzell empfohlen, mitZürich zu unterhandeln, damit es von seinein unbilligen Vorhaben abstehe. Für den Fall jedoch, daß sie dortnichts ausrichten würden, soll jeder Bote auf den nächsten Tag Vollmacht zu weiteren Beschlüssen bringen,t. Der französische Gesandte, Herr von Boisrigault, trägt vor, daß der König dein General Morelet und ihmgeschrieben, wie ihm die Glaubensirrung unter den Eidgenossen von Herzen leid sei, sodaß er keine Mühe undArbeit und keine Kosten sparen wolle, diese Zwietracht wieder zu beseitigen, und abermals anerbiete, eine Gesandt-schaft abzuordnen, um darüber zu unterhandeln; dabei bitte er die Eidgenossen, in diesen Dingen vorsichtig zusein und nichts zu übereilen („glichen"), damit sie nicht zertrennt werden und ihr Erbfeind darüber sich freuenkönnte; er hoffe übrigens bald einen Frieden zu erlangen, nach welchem er sich dann im Verein mit allen christlichenFürsten dafür bemühen wolle, daß ein allgemeines Concilium versammelt werde, um den Jrrthum im Glaubenabzustellen, ik. Frau Margaretha von Flandern übermittelt auf diesem Tag jedem Ort 50 Gl. rhcin. gemäßder Erbeinung. I. Es wird ein Tag nach Eiusiedeln angesetzt auf Sonntag vor St. Othmarstag (15. November).
Der Bote von Nnierwaldeu beschwert sich im Namen seiner Obern, daß Metzger oder andere Personen ausZürich und Bern die Ihrigen des alten Glaubens wegen „ketzern" und schändlich schmähen; deßhalb eröffnen sieihren Beschluß, gegen Jeden, der sich hierin verginge, ans Betreten in ihrem Gebiete zu verfahren nach ihremWillen und Gefallen; das wollen sie zur Warnung gesagt haben, ii. (Basel). „Herr Burgermeister, siudangedenk das anbringen, so dann die siben Ort anbracht, wo unser Eidgnossen von Zürich nit von irem für-nemen wellten abstau, weß sich doch si gegen üwern Herren und obern vertrösten sotten, und uf dem tag zuoEinsidlen darumb antwurt bringen." (Beigelegter Ledde!).
«». (Verhandlung über die verlangte Rückgabe der Grafschaft Neuenburg? — S. die Noten).
I». (Beschwerde der Constanzer Botschaft über den'Landvogt ini Thurgau? — S. Note).
in aus dem Zürcher Abschied, dem dagegen :i, Ii, Ii fehlen, n ist dem Basler Exemplar eigen; diesem
sowie dem Freiburger und Solothurner fehlen «?, I', (in).