Octobcr 1528.
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fruchtlos geblieben, und die Obrigkeit dadurch geuöthigt sei, das Böse zu strafen; deschalb solle die Botschafterklären, ob Biel mit Leib und Gut zu Bern stehen wolle. III. Die Boten erwidern, sie haben für den Fall,daß Bern eine freundliche Unterhandlung nicht zuließe, den Befehl, gemäß den Bünden zu eröffnen, daß sie allesfür Bern einsetzen würden, indem sie erkennen, daß sie an den Bauern, wenn diese die Oberhand gewönnen,„kleinen Rücken" hätten. IV. Für dieses Erbieten wird ihnen ans das höchste gedankt und das Gleiche zugesagt.
S88.
Waden. 1528) 26. October f. (Montag vor Simon und Judä f.).
Staatsarchiv vucern: Mg. Abschiede 11. 2. 1. 512. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. 10, 1.74. KantvnSarchiv Basel: Abschiede,jtailtvnsarchiv Freibnra: Abschiede Bd. 12. ÄantonSarchiv Solothurn: Abschiede Bd. XV.
Voten: Zürich. (Diethelm Röist, Bnrgermeister; Rudolf Thnmiscn). Ba ßel. (Adelberg Meyer; WolsgangOeder). Freibürg. (Niklaus Vögeli). Solothurn. (Niklaus von Wenge, Bauherr). — (Die übrigen nichtbekannt).
k». Bern sendet einen Mahnbrief ein, der jedem Ort abschriftlich mitgetheilt wird. Heimzubringen, damitjedes Ort sich berathe, wie man sich „darin" verhalten wolle; doch hat Zürich sofort erklärt, es habe den Bernernbereits Hülfe versprochen. I». Die Regierung zu Innsbruck begehrt schriftlich, die Eidgenossen sollen Zürich undBern vermögen, das Bnrgrecht und Bündniß mit Konstanz wieder aufzulösen, und meldet, wie ihr die beidenOrte drohend geschrieben, worauf sie aber gemäß der Erbeinnng gütliche Unterhandlung oder das Recht dar-geschlagen; für den Fall, daß sie das nicht annehmen und irgend etwas Gewaltthätiges unternehmen würden,stellt sie das Gesuch, daß die andern „Oerter" den beiden Städten keinen Beistand leisten möchten. Heimzubringen;wie man darauf geantwortet, weiß jeder Bote. «. Nachdem man auf dem letzten Tage zu Baden dem Haupt-wann Rudolf Ziegler von Zürich und seinen Mithaften ein Verwendungsschreibcn an einige Florentiner ertheilt,wegen einer Geldsumme, welche der Papst ihnen schuldig geworden, und wofür Letztere die Bürgschaft über-nommen, ist deren Antwort eingelangt, die aber nicht befriedigend lautet; daher beschwert sich Ziegler, daß ihndie Florentiner um seine Ansprache bringen wollen, und bittet um die Befugnis;, wenn florentinische Waaren inder Eidgenossenschaft betreten würden, dieselben mit Arrest belegen zu dürfen. Heimzubringen, weil man darüberohne Vollmacht ist. «R. In dem Streit zwischen Schwpz samt dem Abt zu St. Johann zum wilden Hauseinerseits und der Grafschaft Toggcnbnrg anderseits wird nach gepflogener Unterhandlung beschlossen, Schwyz solledas Recht annehmen laut seines LandrechtSbricfes; wenn ihm dann der Rechtsspruch in der Beziehung unbilligvorkäme, daß die Frevler nicht gestraft werden sollten, so bleibt ihm vorbehalten, seine Forderungen weiter geltendZu machen. Inzwischen sollen die Toggenbnrgcr an ihren Kirchen, Bildern ?c. nichts ändern und dem Abt undjedem Andern, der es begehrt, freies sicheres Geleit gewähren. Auf die Bitte der Eidgenossen haben beide Theilediese Verabredung in den Abschied genommen zur Empfehlung an ihre Obern, v. Eine Botschaft von Badenbeschwert sich darüber, daß sie und ihre Nachbarn von Bremgarten und Mellingen durch einige Baslermünzenbedeutenden Schadeil leiden, indem sie dieselben theurer annehmen müssen, als sie werth seien und anderwärtsangenommen werden; deßhalb begehrt sie eine Weisung, wie man sie nehmen solle, oder um die Befugniß,eine Verordnung darüber zu erlassen, daß nämlich der Baslcr -Plapart 23 Heller und die Doppelvierer undGinfachen nach Verhältnis; gelten sotten. Heimzubringen, tl'. Doctor Winkler, Pfarrer zu Altstätten im Rheinthal,