l4C8 September 1528.
Vogteien, als in dm Gebiete» des Bischofs von Konstanz nnd des Abtes von St. Gallen an Bildern, Altärennnd Ceremonien nichts ändern zu lassen, Niemandem zu solchen Handlungen Rath zu ertheilen, auch keinePrediger zu geben, wenn solche begehrt würden, sondern die Dinge gerade so zu erhalten, wie sie gegenwärtigbestehen; sie sollen ferner auf dem nächsten Tage erklären, ob sie Beschlüssen der Mehrheit (ohne Vorbehalt) sichunterziehen- wollen oder nicht. Desgleichen sollen die andern Orte unterdessen den jetzigen Zustand bleiben lassenund ihren Vögten befehlen, bis auf weitern Bescheid in solchen Dingen keine Strafen zu verhängen. Ä. Uriberichtet, das; Landsknechte, welche gegen die Eidgenossen gefochten, durch sein Gebiet ziehen, und daß denselbenleicht eine „Schmach" begegnen könnte. Darauf wird den ennetbirgischen Vögten befohlen, den Landsknechten bisauf weitern Bescheid den Dnrchpasz abzuschlagen. Heimzubringen, ob man sie wolle durchziehen lassen, v. Eswird abermals angezogen, wie der Fürkauf zu verhindern wäre, während Schwyz auf seiner öfter gegebenenAntwort beharrt; deßhalb werden dessen Boten aufgefordert, es heimzubringen und zu bedenken, welch großerNutzen aus einem Verbot des Fürkaufs für den gemeinen Mann im ganzen Land entspringe, und auf den nächstenTag eine bessere Antwort zu bringen, wo die andern Boteil mit Vollmacht sich einfinden sollen, eineil Beschlußzu fassen, wie nian Schwyz voll seinem Standpunkt abbringen könnte, l. Der französische Gesandte, Herr vonBoisriganlt, begehrt Antwort in Betreff der 6000 Mann, die der König gemäß der Vereinnng von den Eid-genossen gefordert hat, ferner über die Verlängerung der Termine für Abbezahlung seiner Schulden. Antwort.'Mann könne einstweilen keine Mannschaft aus dem Lande ziehen lassen; sobald jedoch der König die Rückständebezahle, werde man ihm gebührliche Antwort geben. K'. Es wird wieder ein Tag nach Baden angesetzt ausSonntag vor St. Simon und Judas (25. October). I». (Für Zürich:) „Herr Burgermeister, wöllent ingedeiiksin der verantwlirtllng vogt Brüllisowers von Appenzell, und wo min gnedig Herren nit ein benüegen dardnwölleil haben, im alldann ein sry sicher gleit zuoschicken, will er gan Zürich komen und sich vor minen gnedigenHerren selbs verantwurten, und ob st begeren, will er inen den anzöigen, so das geredt hat." j. Der Zwistum die Bußen von Birmensdorf wird von Neuem erörtert, jedoch ohne Erfolg, und Bern abermals dringendersucht, von seiner Forderung gütlich abzustehen, da man ohne Recht nicht nachgeben könnte.
Ii.» 1528, 1. October (Donstag nach Michaelis), Baden. Die Boten von Zürich, Lncern nnd Schwyzschreiben an den Abt von St. Gallen: Die Eidgenossen von Appenzell habeil auf diesem Tage abermals Antwortbegehrt wegen des Haberzehntens, den sie noch jährlich geben sollen; die Meinung der Schirmorte gehe nun dahin,sie möchten ihrerseits wohl leiden, daß der Abt den Appenzellern den fraglichen Zehnten zu einem billigen Preiseanschlüge und als Geldzins entrichten ließe; doch wollen sie das dermalen dem Abt anheimgestellt haben.
Stiftsarchiv St. Gallen.
K. 1528, 26. September, Constanz. Instruction für Hans Wellenberg und Thomas Hütli, als Gesandtenach Baden. 1. Erinnerung an das letzthin angebrachte Begehren und Bitte um Eröffnung der damals ver-schobenen Antwort. 2. Beschwerde über den Schreiber zu Kreuzlingen, der einige ihm als Procnrator vor Jahrenanvertraute Briefe des Priors und Convents zu den Predigern nicht herausgeben wolle, wobei er sich auf einVerbot der Eidgenossen berufe, :c. zc. 8. Begehren um Verabfolgung der zur Pfarre (St. Stephan?) gehörigenFrüchte und Gülten. 4. Ablehnung der Ansprüche dreier Chorherren von St. Stephan, die sich für das ganzeCapitel ausgeben. — (Vgl. die Note). Stadtarchiv Konstanz.
Vermuthlich darf hieher auch folgender Act gezogen ,Verden:
i»». Anbringen der französischen Botschaft, betreffend die neuen „Zeitungen" ans Neapel und Mailand.Enthält Nachrichten über die durch die Pest nnd feindliche Angriffe erlittenen Verluste, die jedoch als unbedeutend