September 1528. 1407
Burgern ferner aufgetragen, der Gemeinde nnd allen denen, die das göttliche Wort zu höre« begehre», ausdrücklichden haudfesteu Schutz vou Zürich zu verheißen; doch soll er zuvor vernehme», was man deßhalb Hinwider vonihnen zu hoffen habe.
Zu Die Actcnsnmmlung „Abtei St. Gallen" im Staatsarchiv Zürich hat eine weitläufigere Ausfertigung.
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Ijltden. 1528, 28. September f. (Montag vor St. Michels Tag f.).
Staatsarchiv Lncern: Mg. Abschiede Ii. 2. 5 .505. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Vd. 10, 5.06. Staatsarchiv Bern: Mg. eidg. Absch. 509.
Äantonsarchiv Basel: Abschiede, ätantonsarchiv Treib,irg: Abschiede Vd. 12. KantvnSarchiv Solothurn: Abschiede Bd. XV.
Kantonsarchiv Schaphausen: Abschiede. Stistsarchiv St. Gallen.
Gesandte! Zürich. (Dicthelm Nöift, Bürgermeister; Vi. Nndolf Thumisen). Bern. (Peter Stürlcr;Anton Noll). Basel. (Heinrich Meltinger, Bürgermeister; Andreas Bischof). Fr ei bürg. (Ulrich Schuewli).Solothurn. (Niklaus von Wenge). — (Die übrigen nicht bekannt).
1. Die Boten von Schwyz setzen aus einander, was die von Lichtensteig in ihrer Kirche, und Etlicheaus' der Grafschaft Toggenburg im Gotteshaus St. Johann, znm wilden Haus genannt, vollbracht und gefrevelthaben, und bitten im Namen ihrer Obern dringend um Rath und Hülfe, indem sie solchem Hochmuth undMißHandel nicht länger zusehen können, mögen noch wollen. 2. Darauf haben auch Zürich und Bern ihrebezüglichen Instructionen eröffnet. 3. Dann eröffnen Basel, Schaffhanscn und Appenzell das Gesuch, daß manihnen den Span zur Vermittlung anvertraue, damit Krieg, Aufruhr nnd Widerwillen vermieden bleiben. Hienachhaben die Parteien, nämlich Zürich und Bern einerseits, Schwyz anderseits, sowie die andern Orte, als Lucern,Uri, Unterwalden, Zug, Freiburg und Solothurn, ihnen den Handel übergeben, damit sie Mittel und Wegesuchen, ihn auf gütlichem Wege abzuthuu, jedoch nur auf Genehmigung der Obern hin. 4. Es haben dann dieBoten der drei Orte folgende Artikel vorgeschlagen: Sie wollen einen Tag nach Baden ausschreiben, auf welchemdie Grafschaft Toggenburg durch eine bevollmächtigte Abordnung vertreten sein soll; wenn sie dann keine Ver-einbarung mit Schwyz zu Stande bringen, so wollen sie sofort ein rechtliches Verfahren einleiten und einenRechtstag ansetzen; jetzt soll man ins Toggenburg schreiben, daß inzwischen mit den Kirchen :c. nicht weitervorzugehen, sondern Alles bis auf den erwähnten Tag ruhig zu lassen sei; dagegen soll auch Schwyz bis dahinnichts Unfreundliches unternehmen. Ii. In dein Streit zwischen den Landleuten zu Glarus ist abgeredet, es sollendieselben drei Orte die Parteien auf den bestimmten Tag zu Baden einladen; beide Theile sollen dann ihrenBotschaften Vollmacht geben, die Sache in Güte ausgleichen zu lassen; sollte auch dann wieder kein Vergleichgelingen, so werden die drei Orte versuchen, die Parteien ins Recht zu bringen med entscheiden, wo sie einanderberechtigen sollen, v. Zürich und Bern eröffnen das Begehren, daß in den gemeinen Vogteien, au welchen sieTheil haben, Diejenigen, die das Wort Gottes hören möchten, wie die beiden Orte es predigen lassen, es hörendürfen, da ihre Herren der Meinung seien, daß man solches Niemandem abschlagen könne. — Dieser Autragwird mit Befremden vernommen, indem er wider das Versprechen ist, daß den Beschlüssen der Mehrheit vonAllen nachgelebt werde» solle. Da nun der Wortwechsel darüber ernstlich geworden, so anerbieten Basel, Schaff-hausen und Appenzell, auch diesen Streit zu vermitteln, und schlagen vor, es sollen beide Parteien die Sacheheimbringen, um darüber nochmals reifliche Berathnng walten zu lassen und ans dem nächsten Tage zu Badenmie endliche Antwort zu geben; Zürich und Bern werden dringend ersucht, mittlerweile sowohl in den gemeinen