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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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September 1528.

578.

Wrunnen. 1528, c. 25. September?

Verinuthlicher Tag der III oder IV Waldstätte, vielleicht aller V Orte.

Es liegt weder ein Abschied noch ein bezügliches Schreiben vor, sodaß kein sicheres Datum gegeben werdenkann. Den (wichtigsten) Gegenstand der Verhandlung erfahren wir nur aus der Luccrner Instruction für denfolgenden Tag in Baden. Wir geben die bezügliche Stelle im Wortlaut:

Item uff den abscheid zu Brunnen, den artikel Herr Mark Sittichen von Embs berüerend zc., will unsgfallen, daß man sölich erbieten und hilf nit verachten, dwil doch unser widerpartig auch hilf suocht, wie mauweist, und soll unser bott in diser fach gwalt han ze haudlen und daran sin, damit man ein botschaft zuo imhinus schick und eigentlich crkuune, wie es ein gstalt Hab, und mit im red darvon halt, und darnach wider anuns gelang, und daß sölichs in still gehandelt wcrd, wie dann unser bott wyter weist."

St. A. Luccrn: Abschiede II. 2.

57S.

Zürich. 1528, 20. September (Samstag vor Michaelis).

Staatsarchiv Zürich: Nathsbuch s. 210218.

I. Die von Norschach bitten durch ihren Ammann um Rath, ob sie der Ladung des Abtes von St. Gallenauf den Tag zu Baden folgen sollen, ze., da der Mehrtheil der Gemeinde begierig sei, das göttliche Wort heiterund klar zu hören. II. Es wird ihnen gerathen, in Baden nicht zu erscheinen, sondern in guter Form zu schreiben,sie glauben nicht schuldig zu sein,ireiu Herrn dein Abt für gemein Eidgnossen fürzegand", weil die IV Orteallein ihre Schirmherren seien, und sie wissen, daß Zürich ... des göttlichen Wortes wegen nichts wider siethun werde, und in Glarus auch die Mehrheit dem Gotteswort anhange zc. Der Gemeinde wird auch förmlichzugesagt, sie nicht zu verlassen.

?». 1528, 2ti. September (Samstag vor Michaelis), Zürich. I. Da die große Mehrheit der Kirchgcnosscuzu Arbon des Gotteswortes von Herzen begierig, bisher aber nicht dazu gelangt ist, so haben sie eine Botschafthichcr gesandt, um ihre vielfachen Beschwerden vorzutragen, l. Daß ^p letzter Zeit die Glockenseile in der Pfarr-kirche aufgezogen und die Glocken mit Schlössernvermacht", aber nachher doch wieder freigelassen worden.2. Die Schußlöcher im Schloß seien nur gegen das Städtchen geöffnet, und der Twinghof so gerüstet worden,daß die Gemeinde wenig Gutes erwarten könne. 3. Auf die an den Rath gestellte Frage, wessen sie sich desGottesmorts halb zu versehen habe, sei keine Antwort erfolgt. 4. Ihr Ansuchen, das Gotteswort in der Pfarr-kirche nur eine Stunde lang vor Mittag predigen lassen zu dürfen, sei gänzlich abgeschlagen. Sie bitten in diesenAnliegen dringend um Hülfe und Rath. II. Darauf hat man M. (Jacob) Frei nach Arbon verordnet, um deinVogt und Rath die erzählten Artikel vorzuhalten, ihnen das ernste Mißfallen Zürichs zu vermelden nnd einebestimmte Erklärung zu fordern, was die Gemeinde des göttlichen Wortes halb zu gewärtigen habe; man seider Zuversicht, daß sie dem Gottcswort sich nicht widersetzen, sondern es in derrechten Pfarrkirche" frei undoffen predigen lassen. Besonders soll M. Frei mit dem Vogte tapfer reden und zu wissen begehren, gegen wenund warum die Schußlöcher und die Rüstung (im Twinghof) geschehen sei. Dem Gesandten ist von Rüthen und