Druckschrift 
4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
Seite
1398
Einzelbild herunterladen
 

1398

September 1528.

der Meinung, ihm die Pfarrei abzubringen, dann der Bischof sich „darein geflickt" und sie dem Dr. Peter (Speiser)verliehen, obwohl weder dieser noch seine Vorder» je ein Recht dazu gehabt noch in Constanz eine Pfründe besessen,indem er erst seit dem Abzug des Bischofs zu demselben gekommen sei. Es werde also nicht dem M. HansSpräter etwas „verlegt", sondern der Stadt, und was Dr. Peter wegnehme, entziehe er nicht dem Spräter,sondern der Stadt, die letzterem jährlich IVO Gl. geben müsse, wohin auch je die Pfarrgüter kämen. — Fernerhabe man im letzten Jahr auf Kosten der Stadt den Rebgarten der Pfarre im Thurgau „gebaut", den Weingesammelt und in den eigenen Fässern zu Kreuzlingen in Haft gelegt; aber Dr. Speiser habe denselben aus demHaft und den Fässern weggenommen und nach Mörsberg geführt, ohne Tröstung dafür zu geben, wie der Landvogtsie gefordert, indem er diesem vorgegeben, der Abt von Kreuzlingen werde für ihn gut stehen. Weil nun diePfründe der Stadt gehöre, und Dr. Peter, von der neuen Machenschaft mit dem Bischof abgesehen, sein Lebenlang nie ein Recht an dieselbe gehabt und sie nie besessen oder verwaltet habe, so hätte man hoffen dürfen, daßdie eidg. Rathsboten solchen Haft nie verfügen würden, und erwarte man, daß sie denselben jetzt entschlagen undden Dr. Speiser anhalten, das Eingenommene wieder herauszugeben.

(2.) Der Chorherren von St. Stephan halb sei Folgendes zu berichten: Die Stadt habe zwei eigenePfründen; zwei andere Chorherren seien geblieben, und drei hinweg gezogen; nun ziehen diese geradezu dieNutzung von allen Gütern im Thurgau für sich allein, was doch die Eidgenossen schwerlich beabsichtigt haben;darum sollen sie freundlich gebeten werden, den Haft zu lösep, wogegen man sich erbiete, das Einkommen unteralle gleich zu vertheilen und Angehörigen der Eidgenossen um das vergabte Gut für Stiftungen, welche nichtmehr gehalten würden, gebührliche Antwort zu geben.

(3.) Die Pfründen der Bruderschaft zu St. Stephan gehören weitaus der Mehrzahl nach der Stadt, zumTheil als Lehe»; auch seien alle Glieder, mit Ausnahme jener drei Chorherren und zweier Caplane, in der Stadtgeblieben; nun unterstehen sich aber die wenigen Ausgetretenen, das Einkommen der ganzen Bruderschaft für sichzu beziehen, was sie kraft jenes Verbotes thun. Auch dies könne nicht der Eidgenossen Meinung sein, vorab weildie Bruderschaft wenig Gestiftetes, sondern beinahe bloß mit baarcln Geld Erkauftes besitze. Was aber für dieMesse oder Anderes gekauft oder gestiftet worden, sei man erbötig, den Stiftern oder ihren Erben wieder zuerstatten; darum bitte man, auch diesen Haft zu lösen, so werde man den Aeußeren ihren Antheil so gut wieden andern zukommen lassen.

(4.) In gleicher Weise verhalte es sich mit der Bruderschaft und der Präsenz im Münster, deren Rentenund Gülten im Thurgau ebenfalls verlegt seien, während mehrere der in Constanz gebliebenen Priester ihrenAntheil um baares Geld erkauft haben, und dennoch werde ihnen solcher durch die andern vorenthalten, obwohldieses Einkommen laut der beschwornen Statuten und besiegelten Briefe keinem gegeben werden solle als demwirklich zu Constanz Wohnenden. Aber noch mehr, jene (Ausgetretenen) wollen nicht einmal den Burgern dieverschriebenen Zinse und Leibgedingc bezahlen. Auch für die Bruderschaft und Präsenz im Münster bitte manhienach um Lösung des Hafts; dagegen werde mai( den Aeußcrn das ihnen Gebührende auch verabfolgen lassen-

(5.) Ferner seien einige andere Pfrnndgüter im Thurgau, der Mehrzahl nach Lehen der Stadt, auch verheftet,was die Eidgenossen nach dem früher gegebenen Abschied von Baden, insbesondere bei Stiftungen, welche nichtdie Messe und dergleichen betreffen, schwerlich im Sinne haben, weßhalb man sie um Freigcbnug jener Gültenbitte, w. Sei dies nicht erreichbar, so sollen sich die Boten dafür bemühen, daß einstweilen den verbrieften Rechte»kein Eintrag geschehe, und den Priestern, die etwa Briefe ins Thurgau bringen, um das Ihrige einzuziehen, nickstauch jene (Schriften), wie es geschehen, genommen werden.

(6.) Dabei sollen die Boten die Beschwerden anzeigen, die der Stadt wegen der „Fabrik" durch die Dom-herren widerfahren. Obwohl nämlich von Rechts wegen das Einkommen (des Hauses) »ach Constanz gehen sollte,haben doch jene (Priester) heimlich eine große Summe an Zinsbriefen aus der Stadt weggebracht, und ziehen sienicht nur diese, sondern auch diejenigen Einkünfte an sich, deren Briefe noch bei der Stadt geblieben, um solchezu Ueberlingen nach ihrem Gefallen zu verbrauchen. Auch geben sie den Bürgern, die Zinse und Leibgedingc ansder Fabrik haben, dieselben nicht heraus, sodaß die Stadt ihnen (für den Schaden) gut stehen müsse. Dazuhaben sie den Schreiber zu Kreuzlingen als Anwalt bestellt, um alle Zinse im Thurgau einzuziehen, auch wenn