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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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1399
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September 152k, 1399

die Stadt die Briefe besitze, was er kraft des (eidg.) Verbotes auch bewerkstelligen könne, während die Zinserviel lieber nach Constanz als nach Uebcrlingcn ihre Pflicht leisten würden. Bitte wie oben . . . Sollte Jemandvon den Eidgenossen etwas an denBau" gegeben haben, so sei man, wenn solches mit bestimmter Verpflichtunggeschehen wäre, zu ehrbarer Antwort bereit.

Schließlich sollen die Boten zu verstehen geben, wie viel klnrath die Geistlichen von jeher unter den Laiengestiftet, und wie zu vermuthen, daß dieselben jetzt nicht bloß des Einkommens wegen so handeln, sondern auchin der Absicht, Constanz und die Eidgenossen gegen einander zu verbittern, was aber bei der Stadt niemalsgelingen solle, u. s. w.

St. A. Zürich: A. Constanz. St. A. Bern: Abschi-d- NN. t!7gSS4. - K. A. Solothurn: Abschiede Bd. XV. Stadtarchio Constanz.

Zu «. 1523, 1. September (St. Bereuen). Zürich an die Kirchgemeinde derbeiden Nennforn". Wünschteine Abordnung auf nächsten Samstag (5. September) zu empfangen, die über den Pfarrer und andere Sachengenauen Bericht geben könne. St. A. Zürich: MUw-n.

574.

Mern und Ireivurg. 1528, 7. September f.

Archive Bern und Freiburg.

Verhandlungen über die Angelegenheiten der Genfer.

Wir hahHp nur folgende Acten zur Verfügung:

1) 1528, 7. September, Freiburg. Die Genfer klagen, sie werden durch den Herzog so lange Zeit auf-gezogen und können zu keinem Ende gelangen; sie bitten daher, ihnen zu einem Austrag zu helfen. Da siesichergeben", den beiden Städten ihre Rechte zuzeigen", so soll das geschehen. Dann sollen die Boten (vonBern und Freiburg) darübersitzen". Geschieht das (die Vorweisung der Titel) nicht, so sollen die Boten sonstGewalt haben, nach Billigkeit in der Sache zu handeln und den Genfern zur Ruhe zu helfen. Nach Bern zuschreiben, und da ihnen von dein Herzogdie Speise" abgeschlagen wird, so ist mitdem Boten" zu reden, daßsolches nicht (mehr) geschehe, und dem Herzog geschrieben werde. K. A. g>-ilm>g: Naihswch Nr. rs.

2) 1528, 8. September. Bern an Freiburg. Man billige dessen Rathschlng über den Handel zwischenSavopen und Genf und habe nun jm Namen beider Städte den Herzog ersucht, der Zusage seiner Botschaftgemäß seine Titel betreffend das Vidomat den Boten der zwei Orte, in Abwesenheit der Genfer, vorzulegen,und dafür einen Tag hieher bestimmt ans den 24. d. M. Da mögen dann aber auch die Genfer ihre Briefeabgeben, damit man die Gewahrsamcn beider Theile prüfen und nach Umständen sich weiter entschließen könne.Von dein Herzog erwarte man eine Antwort, die man nicht verhalten werde. Si. A. B-rn: Teutsch Mtsstv-n n. n>.

3) 1528, 9. September. Bern an Freiburg. Seit dem gestern gemeldeten Beschluß über die Genfer Händelseien die Botschaften beider Parteien (heute) vor Räthen und Bürgern erschienen, um denselben als nicht genügenddarzustellen; man habe sich nun veranlaßt gesehen, einen andern Rathschlag zn fassen, den man abschriftlich mit-theile (fehlt) und dem Herzog zuschreibe; wenn Freiburg denselben genehmige, so möge es die Briefe befördern,im andern Fall sie Hinterhalten. Sofern der Herzog darauf keine willfährige Antwort gäbe, wolle man sich danngemeinsam weiter berathen, wie man die Sache zu endlichen: Austrag bringen und fernere Mühe und Kostenersparen könne. Man schicke hicmit auch des Herzogs Brief, der an beide Städte ndrcssirt sei.

St. A. Bern: Teutsch Missiven 11. 21 d.

Weitläufige Andeutungen zu den: Schreiben an den Herzog hat das Bcrncr Nnthsbnch, p. 277, 278.

4) 1528, 9. September. Bern (Namens beider Städte) an den Herzog von Savopen.Uluktriksimo, oto.Nona nvons ontoncku oo guo cksrniersmont von» n plsu noua rssoripro; or ckopuis guo vos nmbnssnclonrs8vi scmt otkort vt gno nous ont ckonno (n) ontonckro guo ostiox cko bou voutoir cto nous mynstror kos titrss