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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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August 1528,

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weiter davon zu sagen weiß." v. Schivyz erneuert das Gesuch, seinen Pauuerherrn für die Auslagen bei derRechtfertigung des Illingen Handels zu entschädigen l es treffe auf jedes Ort 4 Gl. rhein, weniger 2 Btz. Heim-zubringen, damit er auf dem nächsten Tage bezahlt werde, t. In dem Span unter den Landlenten zu Glarnshaben Basel, Schaffhansen und Appenzell, nämlich die als Mittler beauftragten Orte, einige Borschläge und Artikelaufgesetzt, welche beide Parteien heimzubringen angenommen haben, um auf dem nächsten Tage zu Baden AntwortZu geben, ob sie dieselben annehmen wollen oder nicht. K. Der Vortrag des französischen Gesandten ist heimzu-bringen, I». lieber das jedem Orte schriftlich (französisch und deutsch) eingereichte Begehren der Markgrüsin vonNeuenbürg soll ebenfalls auf nächstem Tage Antwort gegeben werden, I. Da die Boten von Zürich abermalsrme Erkanntniß begehren über die Appellationen von Lunkhofen nach Bremgarten und vor ihre Herren, worübernicht alle Boten instrnirt sind, während Glarns abwesend (d, h, nicht in ordentlicher Vertretung anwesend) ist,>a soll dies heimgebracht werden, um zu Tagen darüber zu antworten, !>< Bern stellt das Begehren, den Arrest,dm der Landvogt zu Wälsch-Nenenbnrg auf die in der Grafschaft gelegenen Zehnten und Einkünfte des Gottes-hauses St. Johann zu Erlach gelegt, wieder aufzuheben oder deßhalb gemäß den Bünden ins Recht zu stehen.Die Mehrheit beschließt dies heimzubringen, um auf dem nächsten Tage sowohl einen Ncchtstag anzusetzen, alsdie Richter dafür zu bezeichnen. Dabei wird dem Boten von Freibnrg aufgetragen, eine Abschrift des Vertragesvon Neuenburg auf den Tag mitzubringen, damit man wisse, wie man die Sache an die Hand nehmen solle,I» Heimzubringen, ob man das Schloß zu Luggaris bauen oder niederreißen wolle, i»». Es ist auch abgeredet,daß jedes Ort über die Abschiede der Jahrrechnnngen von Luggaris, Neuenbürg und Baden sich berathen solle,um auf dein nächsten Tag über alle Artikel Rede und Antwort geben zu können und endlich der vielen hängenden^eschllftj. ^s zu werden, i». Es wird ein anderer Tag angesetzt auf Mittwoch nach St. Bereuen Tag (2. Sep-tember) nach Baden.

«. 1528, 11, August (Dienstag nach St. Laurenzen), Baden, Jacob Christoph von Bernhausen zu Hagen-wylen klagt über die Ansprüche deren von Roggwyl in den auf der letzten Jahrrechnnng noch nicht entschiedenenTtreitartiteln und bittet um Antwort. Diese wird ihm ertheilt wie folgt: (1.) Wenn künftig Jemand gegeneinen Andern zuckt, und der Gerichtsherr oder der Landvogt das vernehmen, so sollen und mögen sie den Thäterstrafen, wie das früher unter dem Vogt Hieronymus Stocker Hebung gewesen ist. 2. Wer von dem Gericht zuRoggwyl beschwert zu sein glaubt, es betreffe Bußen, Frevel oder Anderes, der mag wohl an den Gerichtshcrrn,dann vor das Landgericht oder den Landvogt und znletzt an die eidgenössischen Näthe appelliren, wie es im^hurgau überall Brauch ist. 3. Wenn einer in eine Buße verfällt, so mag der Landvogt samt dem Gerichts-herrn dieselbe einziehen, und sollen sie nicht schuldig sein zu warten, bis „sie die auf einander bringen,"

St, A, Zürich- Abt St. Sali, Archiv - Copir,

I». (Besondere Berathungen der katholischen Orte? — S. Note).

Im Zürcher Ercmplar fehlen >l, <?, xx, im Berner I», im Freibnrger und Solothurner I», 1, im Baslerund Schaffhauser i.

Zu 1S28, 8. August (Samstag vor St. Laurenzen T.). Prior und Consent des Gotteshauses St.Laurenzen zu Illingen an die eidg. Boten. Bitte um einen Beitrag zu dem nöthigcn Wiederaufbau der ver-brannten Kirche zc., ans den fälligen Strafgeldern. Eidg, such, in A°r-m- Abschiede,-» i,(Handschrift von Lds. Locher).

Zu I'. Die Zürcher Abschiedsammlung (Bd. 10, f, 52) hat einen Specialabschicd, den wir hier folgen lassen:1) Da dieser Tag zum Thcil gehalten wird wegen der Entzweiung unter den Landleuten von Glarus,so haben die Boten der zwölf Orte die beiden Parteien gegen einander gehört und hierauf den Nathsboten der