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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
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Juli 1528,

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Sodann sind auch einige spätere Acten zu beachten:

4) 1528, 26. Juli (Sonntag nach Jacobi). Bern an Zürich. Antwort auf das Gesuch betreffend die WahlHans von Erlachs zum Obmann. Wiewohl der Genannte um der Schwere des Handels willen sich anfangs ge-weigert, die Sache auf sich zu nehmen, habe er nun doch willfahrt; es sei ihm aber nicht möglich, auf den 3. Augustin Einsiedeln zu erscheinen und das llrtheil zu eröffnen; deßhalb bitte man beide Parteien, ihm einen Aufschubbis St. Laurenzen Tag (10. Aug.) zu gewähren; dann werde er unfehlbar dort erscheinen und sich morndeß überdie Urtheile der Zugesetzten erklären; doch solle dieser Aufschub den Bünden keineswegs schädlich sein.

St. A. Bern: Teutsch Missiven 456. — St. A. Zürich: A. Bern.

5) 1528, 30. Juli (Donstag nach Jacobi). Schwyz an Zürich. Bern habe auf das hierseitige Schreibenbetreffend den zum Obmann erwählten Schultheißen Hans von Erlach angezeigt, daß demselben der angesetzteTag des 3. August zu nahe sei, und er wünsche, den 10. August (St. Laurenzen T.) zu erwarten. Darinwillfahre man gern und ersuche nun Zürich, sofern ihm das gefalle, den Schreiber von Frauenfeld bis dahinzurückzuhalten. St. A. Zünch: A. Schwyz.

6) 1528, 5. August, Bern. (Uf hüt) „hat min Herr Schultheiß von Erlach siner obmanschaft halb, Zürichund Schwyz belangend, min Herren des Rats gemeinlich ratswys angelangt, ir Meinung darzuo ze sagen. (Daruf)haben min Herren einhälligen rat und ir lütrung geben, daß der Züricher zuosätzern urtheil irs Verstands die

, gerechter; daß ouch genanntes mins Herrn Schultheißen hievor (diß) urtheil conscienz und gewüßne vor der rats-pflegung gewesen sye, hat er das testiert. Ist dornf Herrn Schultheißen vergönnt, daß min Herr Stattschriber dieurtheil schriftlich stellen nnd (daby) melden (sölle), wie m. h. Schultheiß wyser lüten rats pflegt, die sölich obgemelteurtheil, ouch er darvor, die Züricher urtheil aller wys und gstalt für die besser und gerechter erkannt haben."

St. A. Bern: Nathsbuch Nr. 218, p. 160.161.

Ein Theil der zugehörigen Schriften darf als verloren betrachtet werden.

S5S.

Ansiedeln. 1528, 20. Juli f.

Staatsarchiv Lueern: Allgemeine Abschiebe II. 2. k. 490.

Gesandte: Bern. (Niklans Mannel). Basel. (Andreas Bischof). Frei bürg. (Konrad Merz). — (Anderesind nicht ermittelt).

». Der Abt von St. Gallen macht die Anzeige, es sei ini Munster zu St. Gallen eine alte Stiftung, daßtäglich früh ein Amt von U. L. Frauen wegen gesungen werde; für diese Stiftung liegen auch Bullen und Briefevor; da aber einige der Priester, welche gemäß der Stiftung das Amt singen sollten, außerhalb des Klosters, inder Stadt St. Gallen wohnen, so seien dieselben vor kleinen und großen Rath beschieden nnd aufgefordert worden,entweder jenes Amt nicht mehr zu singen, überhaupt keine Messe mehr zu lesen, die nur ein Greuel vor Gottnnd Ketzerei sei, oder dann Stadt nnd Gebiet zu verlassen; es haben dann aber jene Priester erklärt, daß sieon der Messe festhalten und lieber in das Kloster ziehen werden, wo sie mit den Andern gewärtigen und erduldenwollen, was man über sie verhänge; auch gehe schon das Gerücht, die Obern der Stadt wollen Abt und Convcntbittlich ersuchen, die Messe aufzugeben nnd sich ihnen „gleichförmig" zu machen, und im Fall der Weigerungihren Willen mit Gewalt durchsetzen („villicht wyter handle»"); er bitte nun die Eidgenossen, ihm mit Rathund Hülfe beizustehen, wie er sich zu verhalten habe. Heimzubringen und auf nächstem Tage darüber Antwortzu geben. — Zugleich wird an die von St. Gallen geschrieben, sie möchten bis auf weitern Bescheid die PriesterMesse halten lassen. I». Da die Stadt St. Gallen den Abt an seiner Obrigkeit beeinträchtigt, dagegen außerhalb