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Juli 1528,
Frage, ob es den Bünden zufolge billiger sei, ob der von G, das Gotteshaus vor dessen Richter (in Schwyz),oder der Abt ihn zu Zürich oder anderswo suchen solle, indem der Abt an ihn nichts fordern wolle. 3. DasBedauern betreffend, welches Zürich über seine Absonderung bei der letzten Bnndesbeschwörung äußere, gebe manzu, daß die Bünde die Beschwörung fordern; allein der (erste) Bund zwischen den beiden Orten bestimme dieFrist auf 10 Jahre, die noch nicht verflossen seien; wenn dies geschehen, und Schwyz von Zürich deßhalb ersuchtwerde, so wolle es darauf ehrbare Antwort geben. Wenn Zürich anziehe, daß der Bund andern Orten geschworenworden, ihm aber nicht, so habe diese Unterlassung nicht den Zweck gehabt, die Bünde zu schwächen, da dieObern von jeher und jetzt noch des Willens seien, die Bünde treulich und redlich zu halten, sofern das vonZürich auch geschehe. Daß aber von andern Eidgenossen und Schwyz damals die Beschwörung verschoben worden,um die 10 Jahre vorerst verstreichen zu lassen, sei wegen etwelcher MißHelligkeit geschehen, von der sie gehofft,sie werde sich mittlerweile bessern, was mit der Gnade Gottes wohl noch gelingen könne; darum wollen dieGesandten ihre Obern hierin verantwortet haben, daß die Huldigung nicht dem Bunde zum Nachtheil unterlassenmorden, auch nicht Zürich zu Leid oder Nachtheil, da sie sich jederzeit guter Nachbarschaft gerne befleißen.Da Zürich alle Billigkeit befleiße, sobald die Bünde mit ihm beschworen seien, so stelle man die Frage, ob es,wenn die Rechtfertigung wegen des Bundschwörens heute oder morgen zu Ende gelangte, auf die heutige Klageauch sofort Antwort geben wollte oder nicht? Weil nun aber die Bundesbeschwörung andere Orte mitbetreffe,als Lnccrn, Uri, Unterwalden, Zug, Freiburg und Solothurn, so möchte man wünschen, daß Zürich dieselbenauch ersuchte; man erkenne übrigens dabei als billig, diesseits ans Anforderungen Zürichs auch Antwort zu geben.Damit setze mau den Handel zu Recht, in der Zuversicht, daß man nicht rechtlich genöthigt werde, mehr zuschwören, als der Bund ausdrücklich zugebe.
b. Gegenrede von Zürich: Die Gesandten wollen die heute eingelegte Protestation jetzt und fernerwiederholt haben und in die Hauptsache sich nicht weiter einlassen. Auf die Einwendung von Schwyz, welchedarthun wolle, daß die Nichtbeschwörung der Bünde nicht Zürich zu Leid geschehen, zc., erwidere man, daß mannicht wisse, aus was für Gründen damals oder jetzt die Eidgenossen von Schwyz die Bünde nicht beschwörensollten; daher bitte man nochmals, die Usrachen lauter und unverhüllt anzuzeigen; seien dieselben (bereits) beseitigt,so hoffe man, daß Schwyz nicht länger zaudere, die Bünde zu erneuern; im andern Fall, und wenn es Zürichirgend möglich sei, diese Hindernisse abzustellen, um Schwyz die Beschwörung zu erleichtern, zweifeln die Gesandtennicht, daß ihre Herren alles Mögliche thäten, um zu beweisen, daß sie gerne gute Freunde und „liebe" Eidge-nossen sein wollen. — Die andern Orte um die Beschwörimg der Bünde zu ersuchen, (sei nicht nöthig?), da jeneZürich nicht zum Recht gemahnt haben, wie es Schwyz gethan; wenn das geschähe, so wären dann wohl auchdie gleichen Einreden am Platze. — Aus der Bemerkung, daß sich Schwyz mit andern Orten vereinbart habe,Zürich von der Beschwörung auszuschließen, könne jeder Verstandige selbst ermessen, wohin es führe, wenn fünfoder sechs Parteien, die in einem Bündniß stehen, dasselbe beschwören, aber eine Partei von den andern gänzlichabsondern; welchen Trost, welche Zuversicht der einzig Ausgeschlossene zu den übrigen insgemein und sonderlichhaben könne, wenn sie ihre Tagleistungen und Rathschläge mit einander halten und sich unter einander besondersverpflichten, den Einen aber ohne alle rechtmäßigen Ursachen nicht bloß als einen Fremden, sondern wie einenTürken behandeln? wie sich derselbe seiner Bünde getrösten und freuen könne? Darum glaube man, jene Ursachenseien im Rechten nicht begründet. — Das Erbieten von Schwyz, den Bund nach Ablauf der 10 Jahre zubeschwören, vernehme man mit Bedauern; denn iväre das der wahre Grund („wenn es die gestakt sölt gehebthaben"), so hätte die Erneuerung der Bünde auch gegen die andern Orte als ganz unnütz unterlassen werden