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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Juli 1528.

Zoller als Jahrgchalt 20 Kr. 7. Dem Altvogt als Reiseentschädigung („Reitlohn") 10 Kr. 8. Dem MeisterCaspar für seine Arbeit 15 Kr. 9. Dein Fiscal als Jahrgehalt 12 Kr. 10. Den, Seckclineister von Luggaris20 Btz. 11. Den Mönchen zn St. Franciscus als Almosen 30 Btz. 12. Dein Mönch auf dem Stein alsAlmösen 10 Btz. 13. Dem Mönch in Cngniasco 10 Btz. 14. Dein Hans Jöri 2 Kr. für Bestellung einesBriefes. 15. Den Weibeln 5 Dicken. 16. Dem Knecht des neuen Vogtes 1 Kr. v. Nach Verrechnung allerAusgaben und Einnahmen sowohl hier als zn Lauis sind jedem Boten verabfolgt worden 159 Kronen, guteund schlechte, 17 Ducaten und 10 Gl. rh.

Zu I». Vielleicht gehört folgender Artikel der Bern er Instruction hieher:

„Des ersten sind ir noch wol ingedenk, wie dero von Lucaris botschaft kurzlich hievor vor minen Herrenerschinen von wegen der frömden, so sich br> inen niderlassen, winschenken und ander koufmanschaft triben undaber vermeinen, der beladnussen fry (ze) sin und darzuo der fryheiten (ze) genießen, darum sp (doch) mit gebenhaben noch geben wellen, es spe zoll, tell oder anders, darum daß sy dhein ligend güeter da haben. Ist üchbefolchen, mit andern Kotten darin ze handlen, was die notdurft und billigkeit erfordert."

St. A. Bern: Instructionsbuch X. 150 a.

sss.

Lucern. 1528, 10. Juli (Freitag nach Ulrici).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede H. 2. 1. 489.

Tag der V Orte.

Unterwalden berichtet, wie die von Hasli und ihre eigenen Boten gemeldet, daß sie in großer Besorgnißseien, von Bern überfallen zu werden, weßhalb sie um Hülfe angerufen, auch an die von Wallis, im Siebenthalu. a. m. geschrieben haben. Es habe nun denselben Hülfe mit Leib und Gut versprochen, ihnen einige Lebensmittelgesandt und sie getröstet, daß die IV Waldstätte und Zug sie nicht verlassen werden. Da die biderben Leutein wirklich ernster Gefahr sind, indem man keine Stunde, weder bei Tag noch bei Nacht, sicher ist, wann derSturm kömmt, und die von Unterwalden sich entschlossen zeigen, Leib und Gut zu denen von Hasli zu setzen,wahrend einige Orte noch keine Vollmacht haben, einen Anschlag für die Gegenwehr zu machen, so wird ausnächsten Montag (13. Juli) ein Tag nach Bezgenriet) angesetzt für die IV Waldstätte und Zug, um daselbsteinen Beschluß zu fassen sowohl wegen der Hülfe für Hasle, als zur Sicherstellnng von Rapperswpl, Wein-garten und anderen Plätzen. Sollte in der Zwischenzeit ein Hülferuf kommen, und Unterwalden ihnen beispringen,so soll auch Uri denselben zu Hülfe ziehen samt der Landschaft Wallis, den Siebeuthaleru und andern Freunden,namentlich aber soll dann sogleich jedes Ort vier Voten absenden, zwei nach Bern und zwei nach Hasli, um Z«vermitteln. Auf dem Tage zu Bezgenriet» soll dann über diesen Rathschlag umständlich geredet und alles genaufestgesetzt werden, damit im Fall des Ausbruchs Jedermann sofort weiß, wohin er eilen soll; denn nach daZusage, die den biedern Leuten gethan worden ist, kann man sie schlechterdings nicht verlassen. — Es solle»aber alle Beschlüsse so geheim als möglich behalten werden, und Jedermann sich rüsten und wohl Obacht haben.