Juli 1528.
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besitzt es 41 Kühe, 1 großen Stier, 5 große Ochsen, 1 großen Zwick, 4 Zcitochsen, 2 Zcitstiere, 24 Meislingeund 20 Kälber; ferner l Mähre mit 2 Füllen, l Mönch, 1 Maulesel, 8 Schweine, 4 Geißen und 3 Schafe.4. Es hat an Wein 20 Eimer am Zürchersce und gegen 30 Saum im Kloster; an Korn 46 Malter ZngcrMaß, 7 Malter Haber, dazu 250 Käse und 15 Mäß Salz. 5. Vogt Heß hat für die Klosterfrauen eingenommen521 Pfd. und ausgegeben 457 Pfd. 9 Sehl.; es beträgt daher der Uebcrschnß 63 Pfd. und 6 Schl.; dagegenist man ihm von früher her schuldig 133 Pfd. 14 Schl., seine Entschädigung mit inbegriffen. 6. Die Frauenbesitzen an Vorrath 12 Mütt Kernen, und 6 Mütt Kernen liegen in Aaran, sowie 16 Mütt Haber. 7. VogtAmbühl bleibt den Frauen nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen noch schuldig 48 Pfd.
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Luggaris. 1528, 3. Juli f. Jahrrechnung.
Staatsarchiv Lucern: Lauis- und Luggarus-Abschiede 1.37. Staatsarchiv Zürich: Tschad. Abschiede-Sammlung.
Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiede 447. KautvuSarchiv Freiburn: Abschiede Bd. 102.
«.» Heimzubringen der Besatzung halb, ob man sie ergänzen oder vermindern solle; ferner in Betreff desSchlosses, ob man es reparircn wolle oder nicht. I». Urthcil zwischen der Bürgerschaft der ganzen CommnnitütMggaris einerseits und Bartli Nobnschot, seinem Bruder Hans und Peter Soldat, wohnhaft zu Luggaris,anderseits. Nach Anhörung der Klagen und Antworten beider Parteien, der Instrumente »nd Freiheiten dergenannten Commune, die sie von den Grafen erlangt und erkauft; der Statuten, die ihnen das Recht einräumen,e>»en jeden nach Brauch und Gewohnheit zu besteuern; der mündlichen Kundschaften, die erweise», wie viel der^Gegenpartei auferlegt, und daß diese Auflage durch die ordentlichen Geschwornen geschehen; der Capitel, welcheMggaris von den XII Orten erhalten; dagegen der Urtheile, welche die drei Genannten auf einem Tage zu^ucern erlangt haben, überhaupt aller Briefe, Titel und Nechtsamen, welche beide Parteien ins Recht gelegt;endlich der Instructionen der Obern, mehrentheils dahin lautend, daß den Bürgern ihre Rechte nach genauer^rhörung bestätigt werden sollen; nachdem man ferner erfahre», daß genannter Nobaschot von all seiner Habe,Zinsen und gewerblichem Einkommen bisher keine Steuer entrichtet hat, wird zn Recht erkannt, es sollen diebeiden Nobaschot und Peter Soldat sich der bestrittenen Auflage unterziehen. Dabei wird auch festgesetzt, daßMtan, nie,in Stenern oder Schätzungen angeordnet werden, dieselben durch rechtschaffene Männer, ans Edel» undbürgern ernannt, bei ihren geschwornen Eiden vertheilt und aufgelegt werden sollen, nach bisherigem Brauch undbekannten Freiheiten und Gerechtigkeiten. «. Einnahme» ans der Vogtei Luggaris: 1. Von Brissago 68 Pfd.(bcis Pfd. .Ii g Groß). 2. Von Verzasca 112 Pfd. 3. Von Gambarogno 275 Pfd. 4. Von dem Seckelmeisterwn Luggaris 1825 Pfd. 5. Von dem Zoll zu Luggaris 7091 Pfd.. oder 669 Kronen (die Krone zn 53 Groß).Zoller geben dabei Auskunft, warum der Zoll dieses Jahr weniger ertrage als früher, weil nämlich der> ^oß thAs wegen Verboten, theils wegen Pest nie offen gewesen, und wegen der merklichen Theurnng und der"'""er währenden Kriege. 6. Von dem Mainthal 600 Pfd. 7. Von dem Fiscal 28 Kronen 17 Groß fürMnlefizsache,^ nach Abzug seiner Ausgaben baar 10 Kr. 17 Groß. «I. Ausgaben: 1. Der Eonnnissär hat""-'gegeben für Länferlohn, Deckcrlohn, für die Büchsen zc. 53 Kronen 24 Groß. 2. Der Fiscal 18 Kr. (s. o.).
Dein Büchscnmeister als Jahrgchalt 45 Kr. 4. Demselben für Arbeiten im Schloß 13 Kr. l'/s Dicken,v- Dem Schreiber als Jahrgehalt 50 Kr.; demselben und seinem Volk (Gesinde) 5 Kr. Trinkgeld. 6. Dem