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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
Seite
1343
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Juni 1528,

1843

4 Kronen. 3. Von dem Vogt in den Freien Aemtern 17 Gl, (1 Gl, — 2 Pfd. Heller Bader-Währung, 4, Ausder Geleitsbüchsc zu Lunkhofeu 2 Pfd. Hlr. 5. Vou dem Vogt im Rheinthal 4(1 Gl. (zu.15 Constauzer Btz.).6. Aus der Geleitsbüchse vou Bremgarten 8^/2 Pfd. Bader-Währung, 7, Aus der Büchse von Koblenz Z'/o Pfd.7 Schl. B.-W. 8. Aus der Büchse vou Zurzach 2 Pfd. 4 Schl, B.-W. 9. Aus der Büchse von Klinguau11 Btz. 19. Aus der Büchse vou Mellingen 14 Pfd. Hlr. B.-W. 11, Aus der Büchse von Baden 38 Pfd,2 Schl. und 314/2 Kronen. 12. Von dem Zins von Dießcnhofen 7 Kronen, 13, Vom Schindcrhof zu Baden15 Kronen. 14, Vom Stadhof zu Baden 3 Gl. rhein, und 2 Btz. »t». (Für Lucern:) „Jnukher Jacob,gedenkent an das fenster, darumb der mirt im Stadhof gebetten hat, im in sin nüwe louben ze schenken."Iii». Heini Glättli von Arn! bringt vor, er habe mit Uoli Bär von Jonen Streit wegen beschimpfender Aeuße-rungen, die Letzterer zu Bremgarten über ihn gethan und denselben dort ans Recht gefordert; dieser- behaupteaber, die Sache gehöre in das Kelleramt Lunkhofeu, wo sie beide gesessen seien; Schultheiß und kleiner Rathvon Bremgarten haben dieseir Handel für ihre Gerichtsbarkeit in Anspruch genommen, der Große Rath hingegendie Parteien nach Lunkhofeu gewiesen; gegen diese Verfügung hat nun Glättli an die Tagsatzung appellirt. DieBotschaft von Zürich setzt ans einander, daß ihre Obern gegen diese» Zug nichts einwenden, sondern einzigSachen, die aus dem Kelleramt nach Bremgarten gehen, in letzter Instanz zu beurtheilen verlangen, wenn eineAppellation stattfinde, und begehrt eine bestimmte Anerkennung dieser Nechtsame; da man hiezu keinen Befehlgehabt, so wird die Sache in den Abschied genommen, um auf dem nächsten Tage Antwort zu geben. ««. OfrionSetzstab beschwert sich, daß etliche Burger von Zürich, denen er etwas schuldig sei, ihn verfolgen und seine Güterüberall in Beschlag nehmen, während er von Schuldnern, die daselbst wohnen, nichts empfange, weil er nichtdahin kommen dürfe, da er kein Geleit erhalte; deßhalb bittet er, ihm das Recht der Beschlagnahme gegen seineSchuldner ebenfalls zu vergönnen. Es wird nun dein Boten von Zürich empfohlen, diesen Handel treulich anseine Obern zu bringen und sie im Namen aller Orte dringend zu bitten, dasP sie dem Setzstab ein Geleit gebenund die Ihrigen zur Erfüllung ihrer Pflicht anhalten möchten, wie es die Billigkeit erfordere, und den? Petentenohne Verzug schriftlich antworten, damit er sich zu verhalten wisse. «I«I. Die Klage des Bischofs van Eonstanz,daß der Vogt von Kyburg ihm an den nieder» Gerichten in Uhwiesen Eintrag thue, soll der Bote von Zürichheimbringen, vv. „Herr der Amann, gedenkend an daK fenster, darumb der wirt im Stadhof gebetten hat, imw sin nüwe lonbcn ze schenken," II. „Und als dann der Ammann von Glarns uns erscheint, im zwpftc nit,wann er setz heim kommen, so werde er ersuocht werden, gerietst und recht zuo halten, und so aber wir wüssentdie zwcispaltung, so by inen sye, bat (er) uns früntlichen, imc ze raten, wie er sich darin halten sölle, unddiennst nun Glarus ein loblich Ort wie ein ander Ort der Eidgnoschaft sye, ouch ein gut landrecht und landdnoch habcnt, da wäre unser Meinung, daß sy einander», auch heimschen und frömbden, guot recht halten undergan lassen sölleut; wo aber je söllichs nit gsin möchte, so werden die bottcn, so hinuf komen, in diser fachonch ferer handlcn ze." KK. Es wird angezogen, daß das Schloß Bibcrstein von jeher als erkauftes Gut zudem Gotteshaus Lcuggern gehört, und der Eommenthnr daselbst die Schaffner eingesetzt und entsetzt habe, ?c.Demgemäß wird Bern (vou den altgläubigen Orten?) ersucht, das genannte Schloß bei dem alten Herkommenbleiben zn lassen und auf dem nächsten Tage darüber Antwort zu geben, I»I». Bern soll sich des Bauernerinnern, dem der Vogt Thormaun vor einigen Jahren die Nutzung eines gewissen Holzes verboten hat, in derMeinung, daß dasselbe in der Herrschaft Schenkenberg liege, was die 4T1 Orte bestreiten, wcßhalb dann einUntergang vorgenommen und Kundschaften eingezogen worden sind, aber ohne Erfolg; da nun derselbe Meyerwieder erscheint und um Gottes willen um Hülfe anruft, so soll der Bote von Bern das heimbringen, damit