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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Juni 1528,

zu diesem Zweck einige Weingülten verkaufen wolle. Es wird jetzt aber mit Mehrheit beschlossen, daß dort nichtsmehr verkaust werden solle. Diese (vier) Artikel will man ihrer großen Wichtigkeit wegen nochmals heimbringen,um aus dem nächsten Tag zu berathen, wie man mit Bern marchen und das Recht brauchen wolle; wenn einRechtstag nach Neuenburg angesetzt wird, so sollen dann die dahin verordneten Boten Gewalt haben, sich mitden Schreibern des Lohnes halb gütlich abzufinden, v. Da berichtet wird, daß der Castellan von Musso wiedermit feindlichen Anschlägen umgehe, indem er Steigleitern habe machen lassen, um die Schlösser Lauis, Luggarisund Bellenz zu überfallen und zu erobern, so wird au die dortigen Vögte ernstlich geschrieben, sie sollen sichwohl vorsehen, »» Gemäß einem Abschied von Lucern erscheint Hans von Schellenberg zu Hüffingen wegen desLehens in Dießenhofen, welches an seine Gemahlin, geb, von Randegg, von ihrem Vater gekommen, das aberein Schildlehen sein soll, somit nicht an eine Frau fallen durfte. Nachdem mau den Lehenbrief des von Schellen-berg und die Copieen aus dem Lehenbuch zu Franenfeld angehört, die gleichlautend sind, und aus Letzteren!ersehen, „daß Wolf von Winkelzan (dasselb) des beinelten Hansen von Schellenberg egmachel von unserm vogtim Thurgöw in namen der siben Orten gelyhcn, das uns etwas verwundert," wird Schellenberg zur Redegestellt, warum er nicht selbst dessen Trager sei; hierauf antwortet er, wenn die Eidgenossen nichts dawiderhaben, so wolle er sich als Trager verschreiben lassen, wogegen Eberhard von Nyschach der Aeltere, wohnhaft z»Dießenhofen, zuversichtlich erklärt, wenn dieses Lehen ihm verliehen würde, so wolle er gern in seinen Kosten esdem von Schellenberg rechtlich abgewinnen. Heimzubringen, um darüber auf nächstem Tage Antwort zu geben,x. Es weiß jeder Bote, wie der Landschreiber zu Frauenfeld und sein Sohn um ihren Lohn gebeten haben si'»'die Arbeiten und Kosten, die sie bei dem Proceß um den Jttingerhandel gehabt. Man hat einige Boten zu ihmverordnet/um über die Belohnung mit ihm abzukommen, und da er 250 Gl. gefordert, so hat man ihn vor-berufen, ihm etwelches Bedanern zu erkennen gegeben und dann 200 Gl. angeboten, mit denen er sich begnüge»will, doch nur den Herren zu lieb; denn wäre es jemand anders, so würde er weniger als 400 Gl. nichtannehmen. Heimzubringen. Indessen werden ihm gleich 100 Gl. von denen von Nußbäumen ausbezahlt. (S. »-)Z. 1- Auf diesen Tag hätten die Strafgelder aus dem Thurgau erlegt werden sollen; es ist aber nicht mehr ei»gegangen, als von Stammhcim400 Kronen, von Dießenhofcn 50 Gl. und von Nußbäumen 100 Gl. Einige andereGemeinden beschweren sich über ihre Strafen und bitten dringend,, ihnen etwas nachzulassen, indem sie nicht imStande seien alles aufzutreiben, und der Mehrthcil an der Sache keine Schuld habe; da nu» auch der alte Land-vogt meldet, daß man die Meisten mit Weib und Kind von Haus und Hof treiben müßte, wenn mau sichbezahlt machen wollte, so hat man das heimzubringen beschlossen. 2. Dann wird abgewehrt, sowohl die ebenbezahlten Gelder, als die von Stein eingegangenen und bei dem Untcrvogt zu Bade» Hinterlegten 2000 Gl. Z»theilen; es hat dann jedes der X Orte erhalten 204 Gl. (theils zu 15 Coustanzer Batzen, theils zu 16 SchimM'Batzen gerechnet) und 40 Kronen. 3. Hienach stellt sich die Rechnung über die Strafgelder wie folgt: Nieder- »»dOber-Stammheim 1600 Gl.; daran sind bezahlt 400 Kronen; die Frau des sel. Vogtes vo» Stammhcim 300 Gl.,die Gemeinde Nußbäumen 150 Gl.; davon sind 100 Gl. bezahlt (s. o.); die Gemeinde Wagenhanseu 160 Gl.,die Gemeinde Nieder- und Ober-Neunforn 150 Gl.; das Jttinger-Amt 300 Gl.; die vor der Brücke zu Stei»150 Gl.; die von Dießenhofcn 100 Gl.; daran sind 50 Gl. bezahlt; die Gemeinde Herdern 20 Gl.; LorenzFreicnmuth von Wigoltingen 20 Gl.; jeder seiner Helfershelfer 5 Gl.; vier von Eschenz jeder 4 Gl. A»nuugsabnahme von den Vögten und Zollern. Es hat jedes Ort erhalten: 1. Von dem Landvogt im Thurg»»a. von den hohen Gerichten 23 Gl. (zu 15 Constanzer Batzen), >>. von den Niedern Gerichten 11 ^2 Gl. 2. Vo»dem Vogt zu Sargaus 92 Pfd. 2 Schl. 2 Heller Bader-Währung, und von dein Proceß Caspar Vögclio