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Mai 1528.
sie bei Glarus beschuldigt worden, mit Constanz einen Anschlag gemacht zn haben, um Baden, Mellingen undBremgarten mit Gewalt einzunehmen und zu behalten; es beschwere sie höchlich, daß sie für Leute geachtet werdensollten, die ihrer Treue und Ehre nnd der geschwornen Bünde dermaßen vergäßen und ein so unehrbares Unter-nehmen im Sinne hätten; wenn sie berichtet werden könnten, woher eine solche grundlose Beschuldigung gekommen,so wollten sie Leib und Gut daran setzen, um sich gegen deren Urheber zu verantworten, daß Jedermann ihreUnschuld erkennen müßte; weil jetzt aber keine solche Verantwortung möglich, so müssen sie sich begnügen, schriftlichnnd mündlich zu erklären, daß der ihnen zugetraute Plan „ihr Herz und Gemüth niemals berührt" habe, undderjenige, der solches von ihnen sage, ihnen Unrecht thue und sie schändlich verleumde; es sei dies gerade so wahrals die Lüge, daß Zürich mit Constanz den Thurgau, Rapperswyl und andere Orte habe mit Gewalt überziehen»vollen, die allein zu dem Zwecke ausgestreut worden, es zu „verhassen", gemeiner Eidgenossenschaft Ehre undWohlfahrt zu hindern und dieselben um des Eigennutzes und Vortheils Weniger willen in Zerrüttung zu bringen.Darum richten die Städte an Glarus die freundliche Bitte, solchen unwahren lügenhaften Reden und Schriftenkeinen Glauben zu schenken, sondern ihrethalb immer das Bessere zu vermachen, sie bei vorkommendem Anlaßdagegen in Schlitz zu nehmen und ihnen von weitern Anschuldigungen Bericht zu geben, überhaupt von ihnennichts anderes als Liebes und Gutes zu erwarten, da sie gemeiner Eidgenossenschaft Nutzen und Ehre zu fördernbeflissen sein wollen. 2. Da die beiden Gesandten schon auf Sonntag Ocnli (15. März) im Namen ihrer Obernvor einer ehrbaren Landsgemeinde erschienen sind, um sie zur Einigkeit zu ermahnen und zu bitten, die tröstlicheGnade des . hl. Evangeliums einhellig predigen zu lassen, und dabei darzulegen, was Gutes in geistlichen undweltlichen Angelegenheiten daraus hervorgehen könne, so wollen sie an diese Werbung nochmals erinnert nnd nachInhalt derselben gebeten haben. Womit dann Zürich und Bern ihre freundlichen lieben Eidgenossen von Glarusmit Darstreckung von Leib und Gut stärken und handhaben können, dazu wollen sie allezeit bereit und gutwilligerfunden werden.
I». Vortrag der Botschaft von Uri (dem Texte nach unbekannt).
t . 1528, 8. Mai (Freitag nach Jnvcntionis Crncis), Zürich. „Was M. Schweizer in Glarus weiter znhandeln" (befohlen ist). 1. Etliche Personen von Chur haben sich beklagt, daß Glarus auf einmal nicht mehr als16 Ledinen Frucht wolle durchgehen lassen, und was sie ans den hiesigen Wochenmärkten mehr gekauft haben, ans-gcworfen werde. Glarus möge sie unbehelligt fahren lassen und den geschehenen Haft lösen. 2. Desgleichen solles ersucht werden, die Schiffleute von Zürich wie von Alter her in „dem Fahr" zu fördern und nicht zu hindern,wie es seit einiger Zeit geschehen. 3. Man vernehme, daß die sechs Orte an Bremgarten geschrieben und dieverbotenen Büchlein herausvcrlangt haben. Nun soll der Bote heimlich zu erfahren suchen, ob der Bote vonGlarus auch dabei gewesen und dazu Befehl gehabt habe; wäre er dabei gesessen, hätte aber ohne Vollmacht dazumitgewirkt, so soll das der Obrigkeit angezeigt werden, damit sie sehe, wie bisweilen gegen Zürich gehandelt werde.Alles in den besten Worten. St.«. ZünH: A. O«-rw°si°r>
Was für Antworte» auf die Vorträge erfolgten, läßt sich nicht bestimmen, was der Bericht von Valentin
Tschudi (Archiv IX. 358) einigermaßen erklärlich macht.