April 1528.
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Vogler im Rheinthal und sein Volk gehandelt haben, und was dem Vogt im Rheinthal deßhalb aufgetragenworden. I. Das Anbringen des Kaplans im Schloß zu Luggaris in Betreff seiner Pfründe wird auf die dortigeJahrrechnnng verschoben. 1. Eine Gesandtschaft des Königs von Frankreich, Herr von Boisriganlt undHerr von Savonnieres (al. Henneqnin und Savonnieres) übergibt ihre Instruction, worin ein Vorschlag zurAbsindung mit den vielen Ansprechen: an den König enthalten ist. Dieser Antrag wird gutgeheißen und daherLucern als der Platz bezeichnet, Ivo die Verhandlungen stattfinden sollen; doch ist den Gesandten auch bewilligt,mit den Ansprechen: von Bern, Freibnrg, Solothnrn, Basel, Wallis, der Grafschaft Greyerz ?c. in Solothnrnzu unterhandeln. 2. Auf Sonntag Kantate (10. Mai) soll mit der Sache augefangen, und zwar zuerst Bern,dann Lucern und so der Reihe nach ein Ort nach dem andern vorgenommen werden; nach Abfindung mit denOrten sollen auch die Zugewandten an die Reihe kommen; es soll auch Jeder nur erscheinen, wenn er vorgeladenwird. Dabei sollen Lncern oder Solothurn, wofern die Gesandten es begehren, Vollmacht und Auftrag haben,die Gesandten vor Gewalt, Drohung oder Muthwillen zu schirmen. Sodann findet man gut, daß jeweilen ausdem Orte, mit dessen Angehörigen unterhandelt wird, einige Schicdleute beigezogcn werden. Die Gesandten sollendiese Verhandlungen beförderlich zu Ende bringen und nicht weiter aufschieben, n. Da die Bezahlung der Pen-sionen und anderer Gelder immer weiter hinausgezogen wird, so ist vorgeschlagen worden, ein ernstes Schreibenan den König zu richten und einen eigenen Läufer damit abzusenden. Heimzubringen. «. Jeder Bote kennt denAnzug Berns, daß es Willens sei, die Pensionen abzustellen, und die Eidgenossen ersuche, ihm dabei behülslichZu sein. A». Auf den Bericht, was Bern im Sinne habe gegen den Abt und das Kloster Erlach in der Graf-schaft Neuenburg, das auf der Landmarch gelegen ist, wird dem Vogt zu Neuenburg die Sache empfohlen, bisdie Boten auf der Jahrrechnung Weiteres verfügen werden, «z. Da Glarus beschlossen hat, auf Sonntag Cantate(1V. Mai) eine andere Landsgemeinde zu halten, und man große Unruhen besorgt, so verabreden Lucern, Uri,Schwyz, Unterwalden und Zug, auf jenen Tag ihre Boten hinzusenden mit gehörigen Vollmachten, um dort zuunterhandeln, i». Es wird ein anderer Tag nach Lucern angesetzt auf Dienstag vor der Auffahrt (19. Mai),auf welchem die Boten aller XIII Orte gewißlich erscheinen sollen. Der Anzug des Boten von Schaffhauscn,betreffend eine Appellation Junker Hans von Klingenbergs gegen den Herrn von Heuen, wird auf die Jahrrechnungzu Baden gewiesen.
I. Die Zürcher Botschaft hatte noch folgendes Geschäft anzubringen: Auf dem Hörnli sei ein alter Ahorn(hier kern.) umgefallen oder abgefault, der als rechte March zwischen vier Herrlichkeiten gedient habe, indem diedrei Grafschaften Toggenburg, Kyburg und Thurgau und die Herrschaft Grüningen da zusammenstoßen; derLandvogt im Thurgau sei deßhalb schriftlich ersucht worden, einen neuen Marchstein aufsetzen zu helfen; da eraber ohne besonderen Auftrag nicht handeln wolle, so seien die Eidgenossen anzusprechen, daß sie dem Landvogti» der Sache Befehl geben, damit Zank und Irrung in Zukunft verhütet werde. Si.A. Mich: Jnstmct. i. soe >>.
«. 1528, 30. April (Mai Abend), Lucern. Die V Orte und Glarus fordern Bremgarten aus, dieEtherischen Bücher ohne Rücksicht auf den von Zürich und Bern erwirkten Haft herauszugeben.
Stadtarchiv Bremgartm, <Argovia VI. ?7>.
« aus dem Schaffhauser Ercmplar. Dem Zürcher fehlen «I, Ii—«I, dem Berner l», <1, dem Frcibnrger«I, k, q, dem Schaffhauser «I, I, Ii, p, q, dem Basler dieselben.
Zu I. Dieser Handel bedarf einiger Beleuchtung aus den Acten, die wir chronologisch ordnen:
1) 1528, 2. April (Donstag vor dem Palmtag). Heinrich Wirz, Landvogt im Thurgau, an Zürich. „DemnachMarr Werli, landgcrichtsknecht, min anstatt ewer und ander miner Herren der Aidgnosscn diener, von wegen etlicherWorten, so von im gebrucht sin sollen ?c., in e. w. gefenknus kommen, deßhalb ich als der, dem solichs in irüwen
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