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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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April 1528.

wegen des fernen und schlechten Weges, den die Leute zur Pfarrkirche haben, was aber der Pfarrer zu „Maindorf"nicht zugeben wolle. Wird auf die Jahrrechnung verschoben. Doch ist dem Vogt einstweilen befohlen, einenVersuch zu gütlicher Ausgleichung zu machen. I. Der Landvogt im Thurgau macht die Anzeige, daß er einenBauern, Hans Müller von Roggwil, den? erhaltenen Befehl gemäß wegen einiger Aeußerungen gegen das hl.Sacrament vor das Landgericht geladen, daß ihm aber Zürich geschrieben habe, er möge mit dein Processi innehalten,indem es auf diesem Tage in der Sache handeln wolle. Da nun aber Zürich auf diesfälligen Anzug erklärt,es gebe keine Antwort, bis man auf seine Artikel geantwortet habe, und da Marx Wehrli zu Zürich gesangenliegt, so wird diesem zu gut an den Landvogt geschrieben, er solle die Sache einstweilen ruhen lassen. Heimzu-bringen. K. 1. Ueber das Burgrecht mit Constanz um Antwort ersucht, verweist Zürich zuerst auf die bereitseingereichte Erklärung und den Abschied, daß auf diesein Tage Bescheid gegeben werden solle; wenn man auf seineArtikel jetzt antworte, so werde es weiter unterhandeln; so lange dies aber nicht geschehe, könne es sich auf dieseFrage nicht einlassen. 2. Nachdem nun die acht Orte — in Abwesenheit der Boten von Bern, Basel, Schaff-hausen und Appenzell — sich zu besonderer Berathung vereinigt, erfindet sich, daß einige Orte das Geschäft nochnicht vor die Landsgemeinde gebracht und daher keine Vollmachten haben; darum wird dasselbe wieder in denAbschied genommen bis auf den nächsten Tag, in der bestimmten Erwartung, daß dann alle Boten Gewalt haben,denen von Zürich zu antworten. Dieser Beschluß wird ihren Sendboten initgetheilt und dainit nochmals die Bitteverbunden, daß sie die Instruction über das Burgrecht eröffnen möchten, allein auch diesmal ohne Erfolg.3. Weil aber der König von Ungarn und Böhmen und die Regierung zu Innsbruck dieser Sache wegen wiedergeschrieben und Antwort begehrt haben, und man immer mehr besorgen muß, es könnten für die EidgenossenUnruhen und noch schlimmere Folgen daraus erwachsen, so werden Zürich und Bern nochmals dringend auf-gefordert, im Namen der eilf Orte dies heimzubringen med wohl zu bedenken, daß dabei Friede und Nnhe ansdein Spiele stehen; da sie doch selber immer rühmen, nach Frieden zu trachte??, so bitte man sie, von dein Burgrechtabzustehen. Auf nächstein Tage soll jeder Bote Antwort geben, was den Kaiserlichen zu erwidern sei. Schließlichvernimmt man von Bern, daß es seinen früher gegebenen Bescheid bestätige. I». 1. Da der Span zwischenZürich und Schivyz betreffend den von Geroldseck angezogen wird, so erstatten die deßwegen an beide Orteabgeordneten Boten über ihre Sendung Bericht und melden, wie beide Parteien auf ihren vorgefaßten Ansichtenbeharren, ivorauf Schwyz erzählt, wie der von Geroldseck von drei oder vier Rechtsboten keines angenommen;daß es Zürich Recht habe vorschlagen müssen, dieses aber fortfahre, dem Gotteshaus Einsiedeln seine Einkünftevorzuenthalten, weßhalb es die Eidgenossen „zum höchsten anruft", sie möchten ihm zun? Recht verhelfen, „nntvielen und langen Worten". Dagegen will Zürich wiederum ans die Sache gar nicht eintreten, weil »in» auchihm auf seine Begehren keine Antwort gebe. 2. Um nun die beiden Orte endlich mit einander zu vergleichenund gefährlichen Unruhen vorzubeugen, hat man erkannt und von den streitenden Theileu ernstlich gefordert, daßsie gemäß den Bünden an's Recht kommen, wobei zunächst folgende Fragen beantwortet werden sollen.' 1) ^Zürich kraft der Bünde das Recht habe, den von Geroldseck zu schirmen und dein Gotteshaus Einsiedeln seineEinkünfte vorzuenthalten oder nicht; 2) ob Schwyz vor Beginn der Rechtfertigung mit denen von Zürich dieBünde durch die Beschwörung erneuern solle oder nicht. Was dann zu Recht erkannt wird, dem sollen beideParteien nachkommen; inzwischen sollen sie nichts Feindliches gegen einander vornehmen, sondern dem Proceßseinen Lauf lassen, I. Bern macht die schriftliche Anzeige, daß seine Bauern zu Jntcrlaken („Hinderlappcn")sich empört haben und drohen, vor die Stadt zu ziehen, weßhalb es von jedem Orte besonders wissen möchte,wessen es sich im Fall der Roth zu versehen habe. It., („In Zürich nicht":) Es weiß jeder Bote, wie Ainmmm