April 1528,
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Die Sache berühre nicht Zürich, sondern den von Geroldseck, dein man ans sein Anrufen das Recht nicht habeabschlagen können. Wenn die Gesandten nach Inhalt des letzten Abschieds von Lnccrn mit ihm als dem eigentlichen„Selbsächer" gütlich handeln, so werde man gerne Boten dazu verordnen und das Beste thnn, im, des Spanslos zu werden. Sofern das geschehe, und er mit einer geziemenden jährlichen Provision versorgt werde, sei damitdie Sache erledigt. Daher bitte man die Gesandten nochmals freundlich, in diesem Sinne handeln zu wollen;denn so gerne man den Eidgenossen alles Gute vertraue, so sei es doch bedenklich, das Geschäft ohne Vorbehaltseiner gerichtlichen Obrigkeit zu ihrem Entscheid zu stellen. Man hoffe dagegen, daß der von Geroldseck mit sichhandeln lasse, und bitte, diesen Bescheid im besten anzunehmen.
lieber die Verhandlung der gleichen Botschaften mit Schwyz (vgl. Nr. 529 Ii 1) ist uns nichts bekannt.
SS».
ch5ucern. 1528, 29. April f. (Mittwoch vor dem Maitag f.).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede II. 2. s. 455. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. IN, f. 7.
Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiede 377—380; 327—330; 381. KantonSarchiv Basel: Abschiede. KantonSarchiv Freiburg: Absch. Bd. 57.
KantoilSarchiv Schaffhausen: Abschiede.
Gesandte: Zürich. (Rudolf Dumisen; Hans Escher). Bern. Graffenried; —. Lucern. SchultheißZukäs; Schultheiß Tammann; Schultheiß Hug; Jacob Feer; Vogt am Ort. Uri. Vogt Türler. Schwyz.Ammann Zbächi. Unterwalden. Amman» Arnstein; Niklaus Wirz. Zug. Vogt Bachmann. Glarns. VogtDolder. Basel. (Wolfgang Öder), Münzmeister. Freibürg. (Rudolf) Löwcnstein. Solothnrn. (Niklausvon Wenge). Schaffhausen. Bürgermeister Zicgler. — (Lncerncr Absch.).
Jacob Hebdenring von Basel, Landvogt in Luggaris, beschwert sich über ein ihm neulich von denL Orten ab dem Tage zu Lnccrn zugekommenes Schreiben, worin ihm vorgeworfen worden, daß er das Kornden Langensee hinab passiren lasse und dafür Erlanbnißscheine („poleten") gebe, also den ihm ertheiltcn Befehle»offenbar zuwiderhandle; damit geschehe ihm Unrecht, und er erkläre den, der ihn dessen angeklagt, als einendöswilligen Verleumder und wünsche, daß man ihm denselben nenne, damit er ihn gerichtlich belangen könne.Da auch die Schloßknechte zu Luggaris in einem Schreiben den Vogt vertheidigen, und man nicht bestimmt(„eigentlich") weiß, wer Klage geführt hat, so wird seine Verantwortung für einmal angenommen. Indessen(oll man überall dem Kläger nachfrage», um der Sache ans den Grund zu kommen. I». Der Landvogt zu1'anis entschuldigt und verantwortet sich schriftlich in derselben Sache, wie jeder Bote weiß. e. Eine Botschaftder Gemeinden Lanis und Luggaris bringt vor, sie haben Tag und Nacht Wache gehalten, damit das Korn imLande bleibe und der Eidgenossen Gebot aufrecht erhalten werde; darum bitten sie, man möchte ihnen, wie manbisher das Mögliche getha», auch fernerhin Korn zukommen lassen, zumal es' nur noch etwa sechs Wochen daurc, bisdie neue Frucht „hereinkomme"; auf der Straße liege zwar noch viel Korn, das aber verdorben und ungenießbar sei;wenn man ihnen keines mehr zuführen ließe, so müßten sie das schlechte thenrcr bezahlen als das gute. Hieraufbvt man beschlossen, Uri solle sich der Sache annehmen und durch eine Botschaft dafür sorgen, daß überall das'ilorn dem Verkehr übergeben und zu anständige» Preisen veräußert werde; im klebrigen wird der frühere Beschlußder vier Orte bestätigt. «?. Bern und Solothnrn werden beauftragt, je einen Mann zur Besatzung nach LuggarisL> senden, v. Der Vogt im Mainthal schreibt, daß ein Dorf eine Kirche und neue Pfarrei zu errichten wünsche