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April 1528,
2) 1528, 24, April. Basel an Schaffhausen. 1. „Vor uns ist der fromm und fürsichtig ZunftmeisterMurbach . . erschinen und anzöigt, wie er von euer liebde, demnach sy vernommen, daß sich etwas unruowenzwüschen uns und unser gmeind erhaben, darundcr zuo abstellung derselbigen ze hnndlen abgefertiget sige, deßwir üch . . . Höchen flyßigen dank sagen, wellen ouch solichs gegen euer liebde zuo erwidren in keinen vergehstellen, und (ist) nit wenigers, es sind etliche unserer gemeind unrüewig gewesen, aber von den gnaden gottswider und wol gestillet worden, deßhalben ferrer darundcr ze handlen von unnöten." 2. Beschwerde über einenBrauch im Kaufhaus zu Sch. K. A. B°s°l: MM°m e. wo.
3) 1528, (25. April), („Samstag um zwei nachmittag"), Basel. Jacob Frei und Hans Bleuler an Bm.und Rath in Zürich. Sie haben bisher ihre Instruction nach Vermögen vollzogen und wollen es auch fernerthun, wenn die Boten von Bern gekommen. Die Lage der gutwilligen Basler sei aber gefährlich; sie habenvorgestellt, daß es wenig fruchten möchte, vor den großen Rath zu kehren; denn sollte es da „fehlen", so würdeder päpstische Haufe dadurch erst recht gestärkt; denn es habe den Anschein, daß die Päpstischen um 10 bis 15Hände „vorziehen" werden, wenn nicht Gott seine Gnade gebe. Das gemeine Volk sei auch so hitzig, daß eswild zugehen könnte, wenn der „Gewalt" nicht ein ernstliches Einsehen thue. Der Schultheiß aus der kleinenStadt solle wohl 3V Mann mit ihm in den großen Rath gebracht haben, die dem Gotteswort nicht hold seien.Leute von beiden Parteien versehen ihre Häuser mit guten Steinen; es gehe auch viel verdorbenes Kriegsvolkin der Stadt umher, was dem gemeinen Mann sehr mißfalle, und dergleichen Untreue sei gar viel. ZunftmeisterMurbach von Schaffhausen sei auf Donnerstag Abend auch hieher gekommen mit einem Auftrag, die Unruhestillen zu helfen. Dein jüngsten Befehle werden die Boten in Treuen nachleben. St. si. Zürich: A. Bas-r.
4) 1523, (April). Instruction für eine Botschaft von Bern und Zürich nach Basel. Sie soll vor kleinenund großen Rüthen eröffnen, man habe seit einiger Zeit zu erkennen geglaubt, daß unter ihnen ein verborgener„inmüetiger" Widerwille walte, der wohl von der Zwiespältigkeit der Prädicanten herrühre; man erinnere sichaber wohl, wie löblich und mit wie großen Kosten sie auf der Disputation zu Bern erschienen, worüber manauch sehr erfreut gewesen; Hinwider vernehme man, daß zum Theil aus ihrem Geheiß einige Büchlein, die sowohldie Disputation als die christlichen Männer, die dabei gewesen, schmähen und au ihren Ehren verletzen, in ihrerStadt gedruckt worden seien, was man wahrlich nicht wenig bedaure. (Die fraglichen Büchlein sollen die Botenbei Händen haben). Wenn die Lehre nicht einhellig sei, so könne begreiflich das Volk auch nicht einmüthig sei»;das sei den zwei Städten in Treuen leid. Da nun der gemeinen Wohlfahrt nichts schädlicher sei, als Trennungund Mißhell, die auch große Dinge zu Fall bringe, so wolle man die Räthe als liebe Eidgenossen freundlichzu bürgerlicher Einigkeit ermahnen und sie ersuchen, die „Schulpredigten" in Stadt und Land abzustellen unddas lautere Evangelium frei predigen zu lassen und demselben gemäß zu handeln. Wenn es ihnen dann zu dessenHandhabung gefiele, mit den zwei Städten und Constanz in ein Burgrecht zu kommen, so wolle man sich h>e>»ilerboten haben, davon zu rede» und sich in alles zu schicken, was zu Gottes Lob und aller Theilc Nutzen dienenmöge. (Abschriften der Vurgrechtsbriefe mit Constanz sollen die Boten vorlegen können und auf Hintersichbringenin dieser Sache zu handeln Vollmacht haben).
Si. A. Zürich: A. Basel (dd. 20. April). Jnstruct. I. 1«s. — St. A. Bern: Absch. .r.v. gel—lje>g. — ib. Jiistruclionmb. 4.12«, 121, -r (dd. 2«. April).
Einen Abdruck hat Bd. I (p. 65, 66) der „Basler Chroniken".
ST8.
Zürich. 1528, 28. April (Dienstag nach St. Marx Tag).
Dtaa«»archiv Zürich: Rathsbach k. u>l.
Den Botschaften von Glarus, Basel und Schasfhansen, die im Namen gemeiner Eidgenossen begehren, de"Handel betreffend den Herrn von Geroldseck ihnen anzuvertrauen ?c., wird folgende Antwort schriftlich verlese».